Zitat von Graf Björn;45098Mein Rechtskundelehrer meinte damals mal zu uns: "Wenn Sie also Straftaten begehen wollen, machen Sie am besten gleich ein paar mehr, das gibt dann Rabatt!"
Ich hoffe aber, er hat auch den Unterschied zwischen Tateinheit und Tatmehrheit erläutert - sonst könnte das mit dem "Rabatt" ins Auge gehen.
Aber zur Sache:
Die Entscheidung erscheint mir in Anbetracht der Umstände grundsätzlich schon angemessen, wobei ich andererseits schon in Frage stellen möchte, ob Geldstrafen bei Profis (zumindest in dieser Höhe) wirklich ein geeignetes Mittel darstellen.