Entscheidung durch 7m-Schießen

  • Es handelt sich hierbei wohl um eine spezifische Frage für Bayern, aber natürlich dürfen und sollen auch alle anderen ihre Meinung dazu abgeben.


    In den Hallenregeln des BFV (Bayern) steht unter anderem:
    Zum Siebenmeterschießen benennt jeder Verein 6 Spieler, von denen einer der Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur 5 Spieler zur Verfügung, so tritt auch der Gegner mit 5 an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein Siebenmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft während des 7-Meter-Schießens auf weniger als 5, so wird die Entscheidung fortgeführt.



    Was lest ihr aus dieser Regelung? Vor allem der dick geschriebene Absatz interessiert mich. Es gibt nämlich dabei zwei verschieden diskutierte Auslegungen und ich frage mich welche nun richtig ist. Müssen also nun 6 Schützen inkl. Torwart auf jeden Fall schießen oder muss der Torwart spätestens als 6 Spieler schießen, wenn zuvor bei den fünf Schützen noch keine Entscheidung gefallen ist.

  • Auslegung wie im draussen:


    Erst wird "best of 5" geschossen, danach wenn nicht entschiedn der sechste. Der Torwart kann einer der ersten 5 Schützen sein, muss es aber nicht, spätestens beim 6. Schuß muss er ran. Danach geht es wieder von vorne los.


    Sechs deswegen, damit bei einer 5+1 Mannschaft (je nach Hallengrösse) auch jeder drankommt, andererseits geht man damit grossen Diskussionen aus dem Weg, weil in den HKM oft Mannschaften mit nur 1-2 Auswechselspielern rumstolpern.


    Kann natürlich auch ganz anders sein, bei der letzten HKM war es jedenfalls so.

  • Also wenn ich den Regeltext lese, dann heißt es für mich, dass das 7m-Schießen mit sechs Spielern, von denen einer der Torwart sein muss, ausgeführt wird und es keinesfalls so ist, dass dieser nur zum Zug kommt, wenn es bei den 5 Schützen vorher keine Entscheidung gab. Sprich, es treten immer sechs Leute von vornherein an.
    Aber bin mir nicht sicher, aber ein SR-Kollege ist ebenfalls der Meinung.

  • Anders als draussen ist in der Halle die Mannschaftsstärke variabel. Deswegen gab es IMHO eine Festlegung zunächst auf die Zahl der Spieler, die überhaupt berücksichtigt werden (dafür spricht die Erwähnung der Verringerung). Danach folgen die Regelungen zur Durchführung. Da nichts gegenteiliges erwähnt wird, würde ich sagen, es gelten die Anweisungen aus dem DFB-Regelheft, also fünf Schüsse von der Strafstoßmarke (dafür spricht auch die Mindestzahl). Wie gesagt, meine Auslegung, nichts offizielles. Eine Abweichung von der 5-Schuss-Regel würden die meisten Spieler und Zuschauer auch nicht verstehen.

  • In unserem Landesverband erlässt jeder Kreis seine eigenen Hallenregeln für die Hallenkreismeisterschaft. Dabei ist es üblich, dass 5 Spieler, egal ob Torwart oder Feldspieler, ob bei Spielschluss auf dem Feld oder auf der Bank (anders als im Freien) das 7- bzw. 9-Meter-Schießen durchführen. Wenn nach den fünf Schüssen keine Entscheidung fällt, wird das Schießen mit den selben Schützen fortgesetzt, wobei die Reihenfolge beliebig ist. Aber das variiert eben von KFV zu KFV. Ansonsten legt jeder Veranstalter eines Hallenturniers die Regeln selbst fest. So kann es eben auch passieren, dass man bspw. keine Schienbeinschützer tragen muss, was ich nie begreifen werde.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Habe nun einen Lehrwart gefragt und der meinte, es gäbe einen Unterschied zwischen Feld und Halle in Bayern.
    In der Halle gibt es also von Anfang an sechs Schützen inkl. Torwart. Draußen sind es zunächst nur fünf Schützen.


    Ich schätze mal, das aber 70-80% der SR dieser Regelung nicht korrekt verstanden haben und nur mit 5 Schützen beginnen.