Zitat von Daniel;44512Weil die zusätzlich bei der Sperre mitgezählt wurde. Richter Lorenz hat als Begründung angegeben: "Diese Besonderheiten erfordern eine Gesamtbetrachtung, weil diese drei Verstöße (, , Ermittlung wegen der Geste) als einheitliche Handlungseinheit zu sehen sind."
Wann kapieren die in den Sportgerichten endlich, dass man mit diesen Urteilen nicht weiter kommt!