Dort heißt es: "8. Spielentscheidung durch „Schüsse von der Strafstoßmarke“. Ein Strafstoß muss wiederholt werden, da der Schütze unsportlich täuscht und dafür auch verwarnt wird. Unmittelbar danach beleidigt der Schütze deshalb den Schiedsrichter. Wie muss der Schiedsrichter entscheiden?" Antwort lautet natürlich Rote Karte, keine Reduzierung der anderen Mannschaft, erneute Ausführung des Elfmeters durch einen anderen Spieler Aber ist der VW des Schützen hier korrekt? Bei einem normalen Strafstoß gibt es ja für dieses unsportliche Täuschen keine VW. Ist das bei der Spielentscheidung durch "Schüsse von der Strafstoßmarke" anders? Viele Grüße