Dort heißt es:
"8. Spielentscheidung durch „Schüsse
von der Strafstoßmarke“. Ein Strafstoß
muss wiederholt werden, da
der Schütze unsportlich täuscht
und dafür auch verwarnt wird. Unmittelbar
danach beleidigt der
Schütze deshalb den Schiedsrichter.
Wie muss der Schiedsrichter
entscheiden?"
Antwort lautet natürlich Rote Karte, keine Reduzierung der anderen Mannschaft, erneute Ausführung des Elfmeters durch einen anderen Spieler
Aber ist der VW des Schützen hier korrekt? Bei einem normalen Strafstoß gibt es ja für dieses unsportliche Täuschen keine VW. Ist das bei der Spielentscheidung durch "Schüsse von der Strafstoßmarke" anders?
Viele Grüße