Strafstoß – Diskussionspunkt

  • Zitat von Maurizio Giammarino;40938

    mir wäre es völlig wurst wo der Tw stehen würde ob links im Tor oder rechts. Solange er auf der linie ist!! Selbst schuld!!:D ...aber was wäre denn zu tun wenn der TW vor der ausführung das Tor bez. das Feld verlässt??:confused:


    Hierfür ganz klar :gelbe_karte:


    am elegantesten jetzt auf die Reaktion des TW :rote_karte: geben zu können ( Scheibenwischer, Vogel, Beifall, ein netter Spruch - oder sowas ) - neuen Torwart und weiter geht's.........

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • dann kann mal also das Spiel abbrechen wenn der Spielführer es nicht schafft den Tw auf seine Position zu bringen?? Es sei denn man wechelt den Tw vorher aus!!

    [SIGPIC][/SIGPIC]Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr!!:D

  • In diesem Fall steht der TW ja auf der Linie, ergo kann man das Spiel freigeben.


    Steht er allerdings neben dem Tor, ist wie von Pfeifekopp beschrieben vorzugehen. :gelbe_karte:, danach Einschaltung des Spielführers ! So ist es in Regel 14 beschrieben !


    Allerdings halte ich es nicht für ratsam, gleich mit dem Spielabbruch zu drohen, dass kann man immer noch machen, wenn der Spielführer keinen Erfolg hat.


    Natürlich gibt es Fälle, in denen man einen Spieler für das gleiche Vergehen mehrfach bestrafen kann. Wenn ein Spieler lautstark reklamiert, bekommt er :gelbe_karte:. Macht er weiter, gibt es :gelbe_karte::rote_karte: ! Ist aber Interpretationssache, ob es ein neues Veregehen ist oder nicht ! Sicherlich kann man für eine Foul oder Handspiel natürlich nur eine Karte ziehen !

  • Zitat von Maurizio Giammarino;40942

    dann kann mal also das Spiel abbrechen wenn der Spielführer es nicht schafft den Tw auf seine Position zu bringen?? Es sei denn man wechelt den Tw vorher aus!!


    Die Verfahrensweise steht übrigens weitgehend im Regelheft zu Regel 14 auf Seite 104, 5. DFB-Anweisung. Neben der Auswechslung des TW, bietet es sich - insbesondere wenn das Auswechselkontingent erschöpft ist - ggf. an, einen Feldspieler mit dem "streikenden" TW die Position tauschen zu lassen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von mfs67227;40944


    Natürlich gibt es Fälle, in denen man einen Spieler für das gleiche Vergehen mehrfach bestrafen kann. Wenn ein Spieler lautstark reklamiert, bekommt er :gelbe_karte:. Macht er weiter, gibt es :gelbe_karte::rote_karte: ! Ist aber Interpretationssache, ob es ein neues Veregehen ist oder nicht ! Sicherlich kann man für eine Foul oder Handspiel natürlich nur eine Karte ziehen !



    In diesem Fall begeht er ganz klar ein weiteres Vergehen, da er nach der Verwarnung erneut bzw. weiterhin reklamiert.


    Bei o.g. Strafstoß macht er aber nur einmal ein Vergehen, also kann man ihn auch nur einmal bestrafen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Zitat von Pfeifekopp;40939

    Du musst den TW auffordern ins Tor zu gehen. Tut er dies nicht, ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.


    Vor allem wenn der TW das Feld verlässt, kannst Du ihn nicht erst auffordern!

  • klare Sache:


    :gelbe_karte: wegen Unsportlichkeit


    :gelbe_karte::rote_karte: scheidet aus und zwar genau aus dem Grund, den Manfred bereits angeführt hat: du kannst kein Vergehen zweimal bestrafen.


    Heißt also im Klartext:


    Der Strafstoß darf nicht ausgeführt werden. TW wird aufgefordert, sich "normal" auf die Linie zu stellen. Geschieht das nicht, gibt es gelb. Weigert er sich weiterhin, ist der Mannschaftskapitän einzuschalten. Bleibt das auch erfolglos, wird das Spiel abgebrochen.

  • Zitat von Manfred;40940

    Für das gleiche Vergehen schon, nur für dasselbe Vergehen nicht ... :p


    Klugscheißermodus an:


    "Denn Dinge können sich gleichen, aber nicht selben."


    Klugscheißermodus aus.

  • Laut Regeltext muss der TW bei einem Strafstoß nur auf der Torlinie zwischen den Torpfosten mit Blick zum Spielfeld stehen. Alles ist gegeben. Hier sehe ich keinen Grund den Strafstoß nicht ausführen zu lassen.


    So ist es mir auch aus diversen Testfragen bekannt.

  • Ich habe den Regeltext nicht vorliegen; aber kommt da nicht-ich mag mich völlig vertun-das Wort "spielbereit" vor?

  • Ihr dürft aber eines nicht vergessen:


    Es handelt sich um eine Unsportlichkeit! Ich darf Regel 12 Zitieren:


    Perönliche Strafen:


    Ein Spieler muss durch Zeigen der Gelben Karte verwarnt werden, wenn er eine der folgenden sieben Regelübertretungen begeht:
    ....
    - durch Worte oder Handlungen seine Ablehnung zu erkennen gibt
    ...


    Eindeutiger geht es doch nicht mehr oder?


    Demzufolge muss erst die Unsportlichkeit "abgestellt" werden und erst dann darf der Strafstoß ausgeführt werden.

  • Wo bitte zeigt der TW seine Ablehnung, wenn er sich auf die Torlinie stellt, jedoch nicht in der Mitte des Tores ??

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Eigentlich logischer Aspekt, der mir bisher nicht aufgefallen war. Aber ich bin irgendwie ziemlich sicher, dass die herrschende Meinung in Berlin hier lehrt, dass der Strafstoß ausgeführt, auch wenn der TW sich an den Pfosten lehnt.


    Er muss sich dabei jedoch aus Ablehnung einer Entscheidung an den Pfosten lehnen. Nur dann ist hier zu verwarnen.


    Wenn er sich beispielsweise aus Langeweile an den Pfosten lehnen würde, würde der Strafstoß ohne VW ausgeführt werden müssen.

  • Ansgar, ich darf die Eingangsfrage zitieren?


    Zitat von Všanej;40861

    ... lehnt sich jedoch am Pfosten an, als wäre ihm das vollkommen egal. Stellt dieses Verhalten eine Unsportlichkeit dar?


    Das ist eine ganz klare Unsportlichkeit. Ergo :gelbe_karte:.

  • Für mich stellt sich erstmal die Frage, ob ich den Strafstoß anpfeifen kann. Wenn ich das kann, dann mache ich es auch und zeige keine Gelbe Karte (Tor=größerer Vorteil). Kann ich natürlich den Strafstoß nicht ausführen, dann gehe ich vor wie in DFB-Anweisung 5 zur Regel 14 aufgeführt. Also wenn er sich weigert seinen Platz einzunehmen kriegt er die VW. Ab wann jetzt eine Weigerung vorliegt steht dort nicht explizit, deswegen würde ich das dann von der Situation abhängig machen. Also entweder anpfeifen oder verwarnen. Hat man eins gemacht, geht das andere natürlich nicht mehr. Da das Tor für einen selbst ein größerer Vorteil ist als eine VW für den Gegner eher anpfeifen.


    Also ist es eher nebensächlich, ob man es als Unsportlichkeit auffasst oder nicht. Kann man anpfeifen, gibt es für dieses Verhalten so oder so keine Verwarnung, kann man es nicht, ist so oder so eine Verwarnung fällig.

  • Es sind jetzt 38 Beiträge zu dem Thema geschrieben worden, die Meinungslage geht auseinander. Und wir können noch 100 Statements abgeben und werden keine Einigkeit erzielen.


    Ich habe da mal eine praktische Frage an Euch alle: Ich pfeife seit 1981 und habe noch nie erlebt, dass sich nach einer Strafstoßentscheidung ein TW an den Pfosten gelehnt hat oder die Uli Stein - Nummer abgezogen hat.


    Wem von Euch ist das denn schon in der Praxis passiert ?

  • Das hat es mal in der 2. Liga gegeben. Welches Spiel das war, weiß ich nicht. Aber der TW wurde verwarnt.