Bis vors Amtsgericht Montabaur: Kreisklasse Hilalspor Selters – SG Selters II

  • Abpfiff eines Fußballspieles vor dem Amtsgericht


    Montabaur, 29.01.2008
    Ein Spiel der Kreisklasse im Fußballkreis Westerwald/Wied im Oktober 2006 endete jetzt vor dem Amtsgericht Montabaur mit einem heftigen Abpfiff für den Vereinsvorsitzenden. Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 100 EUR.
    Was war geschehen? Zu dem Ortsderby von Hilalspor Selters gegen SG Selters II wurde ein bezirksligaerfahrener Unparteiischer angesetzt. Es kam jedoch dazu, was man vorher ausschließen wollte. Nach zwei Feldverweisen im Spielverlauf gegen die Gastgeber zog er eine weitere rote Karte. Daraufhin kam es zu tumultartigen Szenen und Bedrohungen, der Schiedsrichter brach die Partie nun ab. Auf dem Wege in die Kabine wurde er von zwei weiteren Spielern beleidigt und bedroht, worauf er die Pässe dieser beiden einzog.
    Als nun der Trainer seine Passmappe abholen wollte, stellte dieser fest, dass insgesamt 5 Pässe fehlten und er informierte seinen Vorsitzenden.
    Dieser stürmte wutentbrannt in die Schirikabine und stellte den Unparteiischen zur Rede. Als dieser ihm den Sachverhalt erläutern wollte, fielen die Worte: „Bastard, A…., W….“, im weiteren Verlauf: „für das nächste Spiel habe ich jetzt nicht mehr genug Spieler, ich kann die Mannschaft abmelden. Das einzige was ich jetzt noch tun kann ist, dich fertig zu machen, dass du heute nicht mehr hier raus kommst“ und soll ihm dabei die Faust unter das Kinn gehalten haben.
    In der mündlichen Verhandlung vor der Sportspruchkammer bestätigte der Trainer im Großen und Ganzen die schriftlichen und mündlichen Ausführungen des Unparteiischen. Der Vereinsvorsitzende lies sich in dieser Verhandlung per Vollmacht von dem Trainer vertreten.
    Die Spruchkammer des Fußballkreises verurteilte daraufhin den Vereinsvorsitzenden zu einer Sperre von 2 Jahren mit dem Verbot, ein Amt im Verein oder Verband auszuüben. Gegen dieses Urteil legte der Verein Berufung ein. Da die Berufungsgebühr beim Verband nicht gezahlt worden war, wurde die Berufung abgewiesen.
    Im Nachgang stellte der Unparteiische Strafanzeige gegen den Vorsitzenden, diese Anzeige wurde mit einem Strafbefehl über 1.200 EUR im Herbst 2007 geahndet. Gegen diesen Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt und es kam am 08.01.2008 vor dem Amtsgericht Montabaur zur Verhandlung, zur Anklage standen die Punkte Beleidigung, Bedrohung und Freiheitsberaubung. Da dort aber Aussagen gegeneinander standen, wurden weitere Zeugen zur Folgeverhandlung geladen, die nun stattfand.
    Vor allem der Sportspruchkammervorsitzende Dieter Reinhard erläuterte nachdrücklich, dass der Trainer die Ausführungen des Schiedsrichters im wesentlichen bestätigt habe. Der bei der Spruchkammersitzung anwesende (damalige) Schiedsrichterobmann Winfried Gerz bestätigte ebenfalls die Einlassungen des Trainers.
    Der Trainer wurde erneut vor Gericht vernommen, in seinen Ausführungen gab er nun an, sein Vorsitzender habe den Schiedsrichter nur beleidigt, weiter wäre nichts gewesen oder er könnte sich nicht mehr erinnern. Ein weiterer Spieler wurde als Zeuge gehört, er machte fast gleichlautende Angaben wie sein Trainer.
    Als die Richterin Esch den beiden vorhielt, dass sie Gefahr laufen eine Falschaussage zu begehen, stellte der Verteidiger des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Dieser Antrag wurde nach mehrstündiger Unterbrechung abgewiesen und die Verhandlung konnte fortgesetzt werden.
    Der Staatsanwalt sah es nach Wertung aller Aussagen als erwiesen an, dass die Beleidigungen, Bedrohungen und auch die Freiheitsberaubung (hier allerdings im unteren Bereich) so stattgefunden haben und beantragte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen a 150 EUR. Der Verteidiger in seinem Plädoyer sprach von Windmühlen, gegen die er in der gesamten Verhandlung kämpfen musste, er meinte damit vorgefasste Meinungen und forderte Freispruch für seinen Mandanten.
    Letztendlich kam es zur Verurteilung des Angeklagten und das alles wegen eines Fußballspiels in der untersten Klasse!


    Dietmar Noll

  • Es ist gut, dass die Spruchkammer diesen Vorsitzenden aus dem Verkehr gezogen hat. Da fehlen einem einfach die Worte.

  • Hammer Sache!!! so was habe ich jetzt noch nicht erlebt oder gelesen!! Richtige Entscheidung des Gerichts. Würde mir so etwas auch nicht gefallen lassen!!

    [SIGPIC][/SIGPIC]Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr!!:D

  • Na hoffentlich behalten unsere Sport- und Zivilgerichte diese Linie bei!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Dafür habe ich nur ein Kopfschütteln übrig!:flop:

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)