Ein Formfehler

  • Das Bezirkssportgericht Weser-Ems befasst sich mit einem Spiel, bei dem die siegreiche Mannschaft für den verletzten Stamm-TW den Ersatz-TW einwechselte, obwohl der SR vorher darauf hinwies, daß vergessen wurde, diesen im Spielberichtsbogen einzutragen. Die unterlegene Mannschaft versucht daher per Protest die Punkte zugesprochen zu bekommen.
    http://www.neue-oz.de/informat…rt_regional/18285357.html

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Sowas begreife ich nicht, was hat das mit dem Spiel zu tun???? Wenn in Bayern ein Spieler, der nicht auf dem Spielbericht steht, eingewechselt wird. kommt der mit dem Pass und wird nach dem Spiel eingetragen, wo ist da das Problem????

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Bayern lösen Probleme wohl pragmatischer. Aber vielleicht brauchen andere Sportgerichte mehr Arbeit.

  • Halten wir doch einmal fest, dass es sich um einen Verstoß gegen die ergänzendenden Regelungen handelt. Für diesen Verstoß ist der Verein zur Rechenschaft zu ziehen, was nach dem Bericht ja auch schon geschehen ist. So weit, so gut (und richtig), eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung sollten wir hier nicht beginnen, das wäre eine andere Baustelle.


    Jetzt neben der Strafe auch noch die Punkte erhalten zu wollen, brüllt schon fast nach einer Bestrafung für den unterlegenen Verein wegen unsportlichen Verhaltens. Niemand hat bestritten, dass der Torwart verletzt war. Weder das klare Ergebnis (5:0) noch sonstige Umstände lassen den Verdacht zu, dass dieser formale Fehler einen nennenswerten Einfluss auf das Spiel und dessen Ergebnis gehabt hätte. Was soll also das Nachtreten?


    Letztlich wird die Sache wohl ausgehen wie das Hornberger Schießen, schließlich gibt es eine vergleichbare Entscheidung eines höheren Sportgerichtes, die eindeutig aussagt, dass die (bereits verhängte) Geldstrafe ausreichend ist.

  • Da verstehe ich mal wieder den Verband nicht.


    Die Rechtslage ist eindeutig:


    Spielwertung durch den Staffelleiter zu Gunsten des unterlegen Vereins,
    wegen Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers - das ist nämlich hier der Fall - und gut ist.


    Spielberechtigt sind nur die Spieler - die vor Spielbeginn auf dem Spielberichtsbogen vermerkt sind.


    Da kann sich ja der andere Verein beim Sportgericht die Bestätigung für abholen.....


    In Bayern gilt das für die Bayernliga übrigens auch.
    §44a Spielordnung
    ...
    (13) Für die Spielklasse Bayernliga gilt, dass nur Spieler für das Spiel zugelassen bzw. spielberechtigt sind, die zu Beginn des Spiels unter den 18 namentlich aufgeführten Spielern (Anfangsformation und Auswechselspieler) auf dem jeweiligen Spielberichtsbogen aufgeführt sind. Die allgemeine in Bayern gültige Regelung, dass grundsätzlich jeder Spieler mit gültigem Spielerpass spielen bzw. eingewechselt werden kann (also auch dann, wenn er zu Beginn des Spiels nicht auf dem Spielberichtsbogen steht), gilt für die Bayernliga nicht.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Hier das NFV-Sportgerichtsurteil im Fall Meppen, auf den im o.g. Bericht Bezug genommen wird. Das NFV-Sportgericht ging davon aus, daß der Spieler grundsätzlich spielberechtigt war, obwohl er nicht im Spielberichtsbogen eingetragen war, da er zu Saisonbeginn dem NFV auf der Spielerliste als Spieler benannt wurde.
    http://www.nfv.de/news/presseinfo/NFV-Urteile-8.rtf

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  • Die wenigsten SR leiten ja Spiele der Bayernliga, ich sprach von Landesliga abwärts, wo wohl die größte Zahl der SR aktiv ist. Wenn es die Regel so will, wird das Sportgericht nach den Regeln entscheiden.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Bei uns werden Auswechselspieler immer erst nach dem Spiel eingetragen. Wo ist das Problem?

  • Das Problem ist, dass einige LV ( Berlin seit diesem Jahr ) in Anlehnung an die Spielordnung des DFB festgeschrieben haben, dass nur Spieler spielberechtigt sind, die vor Spielbeginn auf dem Spielberichtsbogen eingetragen sind.


    Man muss sich also als SR vor Spielbeginn bereits die Nummern der Spieler und Auswechselspieler notieren.


    Nicht auf dem Spielberichtsbogen stehende Spieler muss man zwar auf den Platz lassen - stellt man jedoch hinter fest, das der Spieler nicht auf dem Spielberichtsbogen stand - so handelt es sich um den
    Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers.


    Das Strafmaß für dieses Vergehen ist klar geregelt, unter Spielwertungen in besonderen Fällen - das kann die spielleitende Stelle selber machen, dazu braucht es keine SG-Verhandlung.


    That's it.

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  • In Brandenburg wird genauso verfahren. Spieler, die vor Spielbeginn nicht eingetragen sind, aber trotzdem eingewechselt werden wollen, wird der Eintritt ins Spiel zwar nicht verwehrt, der Hinweis jedoch, dass das Spiel zum Nachteil der einwechselnden Mannschaft gewertet wird, hat bisher immer ausgereicht.
    Falls nicht, erfolgt ein Eintrag im Spielbericht und dann entscheidet der Staffelleiter.

    Viele Grüße


    Thomas!


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel , aber nicht jeder hat den selben Horizont:rolleyes:


    :bsc:

  • Wir haben das Ganze vor ein paar Wochen schon in einem anderen Thread diskutiert, es gibt signifikante Unterschiede je Verband !


    Was ich aber nicht verstehe : Vor dem Spiel macht man ein Paßkontrolle. Im SWFV (und auch im Badischen FV) bedeutet das:


    Ich gehe in die Kabine der jeweiligen Mannschaft, der Betreuer verliest der Reihe nach die Namen der Spieler, die auf dem Spielbericht stehen. Der Spieler meldet sich, ich führe die 'Gesichtskontrolle' durch.


    Spätestens da muß doch auffallen, ob alle Spieler, denen der Trainer gesagt hat, daß sie zum Kader gehören, auch auf dem Bericht stehen. :confused: Wenn das nicht der Fall ist, wird er halt nachgetragen.

  • Auch in Sachsen-Anhalt gilt, nur wer vor Spielbeginn auf dem Spielbericht eingetragen wurde, darf mitwirken. Bei uns dürfen allerdings bei den eingesetzten AW-Spielern die Rückennummern nach dem Spiel nachgetragen werden, da viele Mannschaften nicht genügend Trikots für alle 7 AW-Spieler haben und sich somit erst bei den Einwechslungen entscheidet, wer überhaupt ein Trikot bekommt. Die Paßkontrolle erfolgt bei uns nicht durch den SR, sondern gegenseitig durch die Verantwortlichen der Mannschaften. Wenn also die Mannschaften nachlässig sind, kann es schon passieren, daß vergessen wird, einen AW-Spieler vor Spielbeginn einzutragen. Ich weiß allerdings nicht, welche Strafen es nach sich zieht, wenn dieser dann trotzdem eingewechselt wird.

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  • Ihr müsst ja viel Zeit haben im badischen ......


    die Aufgabe des SR heißt doch Passkontrolle - nicht Gesichtskontrolle - oder Identitätskontrolle, d,h, es ist nur zu prüfen, ob für die auf dem SB stehenden Spieler ein gültiger Spielerpass vorhanden ist.
    Sollte vor, während oder nach dem Spiel Zweifel an der Identität eines Spielers bestehen, wird auf Nachfrage oder Eigeniniitiative geprüft.


    Der Ablauf sieht doch dann so aus, dann man den SB mit der Passmappe erhält.
    In der Passmappe befinden sich logischerweise auch Pässe, von Spielern die nicht aug dem SB stehen.


    Wenn die maximale Anzahjl von Spielern anwesend ist, müsste ich ja 36 Gesichter überprüfen - das ist aber nicht meine Aufgabe. Is schon genug Arbeit, eine Passkontrolle durchzuführen.


    Das was Du machst - ist bei einigen Spielpaarungen in Berlin (z.B. Tükiyemspor - Hilalspor, oder Berln Ankaraspor - Yesilyurt ) überhaupt nicht machbar.

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  • Andere Länder, andere Sitten. Auch bei uns ist die Gesichtskontrolle völlig normal, beschränkt sich aber auf die ersten elf Spieler.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Bei uns überlässt man die Passkontrolle den gegnerischen Trainer. Schließlich hat nur der Gegner ein Interesse daran zu schauen, wer einen Pass hat. Mir als SR ist das eigentlich scheißegal :)
    Ich frage dann, ob Passkontrolle erfolgt ist und mache dann das Kreuz ;)

    Viele Grüße


    Thomas!


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel , aber nicht jeder hat den selben Horizont:rolleyes:


    :bsc:

  • Zitat von gebi;35620

    Bayern lösen Probleme wohl pragmatischer. Aber vielleicht brauchen andere Sportgerichte mehr Arbeit.


    Nicht nur die Bayern, auch bei uns in Schleswig Holstein kann man den Spieler noch nachträglich auf dem Spielbericht ergänzen.

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Hallo
    Die Spieler müssen bei uns vorher im Spielbericht eingetragen sein.
    Ich kann nur Spieler und Spieler die zur einwechselung vorgesehen sind ,Verwarnen oder einen Platzverweis aussprechen(Rote Karte).
    Sie sind aber nur eindeutig als Spieler,Ersatzspieler zu erkennen wenn sie auf dem Spielbericht stehen.
    Wenn sie dort nicht aufgeführt sind ,sind sie genau wie Zuschauer zubehandeln.

  • Zitat von Toboss;35741

    Nicht nur die Bayern, auch bei uns in Schleswig Holstein kann man den Spieler noch nachträglich auf dem Spielbericht ergänzen.



    Wieder so ein Gummi-Paragraph


    Spielordnung SWH
    § 47 Auswechseln von Spielern


    .....


    5. Bei Pflichtspielen sollten alle für den Austausch vorgesehenen Spieler vor Beginn auf dem Spielberichtsformular aufgeführt sein (fortlaufend ab Nr. 12, im Höchstfall sieben Namen). Sie unterliegen der Spielerpasskontrolle.


    Sollten oder können - heißt ja nicht müssen.


    Warum schreiben die so einen Rotz ?????


    Was passiert denn, wenn Du im schönen SWH den Spielberichtsbogen nach Spielende nicht mehr rausrückst ? Mußt Du nämlich nicht !
    Dann können die nichts nachtragen - folglich tritt der gleiche Fall ein wie im
    Eingangsposting - Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers.
    Kann man schön umsetzen, wenn die einen sowie den Tag versaut haben - womöglich gewonnen - auch noch glücklich und unverdient - aber den Einwechselspieler vergessen.........


    Von mir gäbs den SB nicht zum nachtragen


    :ironie: Wir sind ja nicht nachtragend....... :ironie:

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  • Ach, so gummihaft ist die Regelung gar nicht. Im Rechtsdeutsch ist ein "sollen" mit einem "müssen" identisch, lässt aber das Hintertürchen für besondere Fälle offen. Ist also eine Mannschaft vollständig angereist, so gibt es keinen Grund für Nachträge, wer dann nicht drauf steht, darf auch nicht spielen. Steht aber fest, dass - z.B. weil sie noch arbeiten müssen, im Stau stehen usw. - noch Spieler nach Spielbeginn anreisen werden, dann lässt greift eben das "soll". Gleiches gilt, wenn der TW verletzt ausscheidet und der Ersatztorwart ebenfalls verletzt wird; hier müsste ein Spieler ins Tor gehen, verfügt die Mannschaft aber über einen dritten Torwart (und hat ihr Auswechselkontingent noch nicht ausgeschöpft), so liegt auch hier ein begründeter Ausnahmefall vor.


    Soweit Nachträge erforderlich sind, müssen diese auch vorgenommen werden - dabei hängt es dann wieder von den Regelungen des einzelnen Verbandes ab, wer das tun muss. Und niemand kann beanstanden wenn Du verlangst, dass dies in Deiner Gegenwart passiert, damit der Bogen nicht abhanden kommen kann.