Ein Formfehler

  • Zitat von chaotix;35712

    Ihr müsst ja viel Zeit haben im badischen ......


    die Aufgabe des SR heißt doch Passkontrolle - nicht Gesichtskontrolle -


    SWFV bitte :). Aber wir haben mit den Badensern einen regen Austausch.


    Das ist aber kein Zeitproblem, in 60 Sekunden ist die Paßkontrolle durchgezogen.

  • .... endlich hab ich's wiedergefunden !!!! - Nach einer Woche .....


    In keinem Landesverband des DFB dürfen seit dem 1.1.2007 Spieler auf dem SB nachgetragen werden !!!!!


    Auch wenn jetzt einige nun meinen in ihrem LV schon, dann jetzt hier die Begründung warum dem nicht so ist.:


    Hierzu bedarf es einigen Ausholens.....


    Satzung des DFB
    § 6
    Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen
    1. Der DFB regelt seinen eigenen Geschäftsbereich durch Ordnungen und
    Entscheidungen seiner Organe. Er erlässt zu diesem Zweck insbesondere
    a) eine Spiel-, eine Schiedsrichter- und eine Jugendordnung,
    b) eine Finanzordnung,
    c) eine Ausbildungsordnung,
    d) eine Rechts- und Verfahrensordnung,
    e) eine Ehrungsordnung,
    f) eine Geschäftsordnung für den Bundestag und den Vorstand,
    g) ein Regionalliga-Statut.
    2. Der Regelung durch den DFB unterliegen ferner
    a) die Förderung, Entwicklung und der Schutz des Amateur-, Jugendund
    Frauenfußballsports,
    b) die den Lizenzfußball betreffenden Angelegenheiten durch allgemeinverbindliche,
    zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen und für
    einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb erforderliche Vorschriften und
    Sanktionen, unter Beachtung der nachfolgenden §§ 16 bis 16d und 18
    dieser Satzung,
    c) die Durchführung von Dopingkontrollen auf der Grundlage der Reglemente
    von WADA, NADA, FIFA und UEFA sowie den Anti-Doping-
    Richtlinien des DFB.
    3. Der DFB kann die Ausübung seiner Rechte ganz oder teilweise auf einen
    Mitgliedsverband oder auf mehrere Verbände übertragen.
    4. Dem DFB kann durch Bundestagsbeschluss mit 2/3-Mehrheit die Regelung
    weiterer Sachgebiete des Fußballsports (auch Sachgebietsteile) übertragen
    werden. Die Regelung im Einzelnen erfolgt anschließend mit einfacher
    Mehrheit; für größere Sachgebiete soll die Regelung durch
    Ordnungen erfolgen.
    5. Die im Rahmen der Nummern 1. bis 4. erlassenen Ordnungen, Statuten
    und Entscheidungen der DFB-Organe sind in diesem Zuständigkeitsbereich
    für die Mitgliedsverbände, die ihnen angehörenden Kapitalgesellschaften
    und Vereine und die Mitglieder der Vereine
    verbindlich. Die
    Mitgliedsverbände gewährleisten insoweit ihre Verbindlichkeit durch
    Einhaltung ihrer Pflichten insbesondere gemäß §§ 14, 16 und 16b.


    Satzung des DFB
    § 14
    Pflichten der Mitglieder

    Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet,
    1. a) den Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit zu erbringen; dies gilt nicht
    für den Ligaverband,
    b) die Satzung und die für sie verbindlichen Ordnungen, Entscheidungen
    und Beschlüsse des DFB zu befolgen
    ,
    c) dafür zu sorgen, dass sie selbst und ihre Mitglieder und deren Einzelmitglieder
    sowie die Organe und Mitarbeiter der Kapitalgesellschaften
    die für Mitgliedsverbände geltenden Verpflichtungen sinngemäß in ihre
    Satzungen übernehmen und sich der Satzung, den Ordnungen und
    Entscheidungen des DFB unterwerfen,


    Spielordnung des DFB
    A. Allgemeinverbindlicher Teil
    Der Bundestag des DFB hat gemäß § 6 Nr. 4. seiner Satzung dem DFB aus
    dem Sachgebiet des Spielwesens folgende Sachgebietsteile in dem durch
    nachfolgende Bestimmungen gezogenen Rahmen zur Regelung übertragen
    (§§ 1 bis 39), die damit für seine Mitgliedsverbände, deren Vereine und deren Mitglieder verbindlich sind.


    Nun gebt es neben Satzungen und Ordnungen auch noch Durchführungsbestimmungen - so auch eine Durchführungsbestimmung zur Spielordnung.


    ... und siehe da :


    Durchführungsbestimmungen
    § 30
    Auswechselspieler
    1. Auf dem Spielbericht sind von der erstgenannten Mannschaft bis spätestens
    45 Minuten vor Spielbeginn und von der zweitgenannten Mannschaft
    bis spätesten 30 Minuten vor Spielbeginn die Namen von insgesamt nicht
    mehr als 18 Spielern für eine Mannschaft einzutragen.
    Änderungen bzw. Ergänzungen von Spielernamen dürfen danach bis spätestens zum Spielbeginn nur noch unter Kenntnisnahme beider Mannschaftsverantwortlicher und des Schiedsrichters erfolgen. Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden.
    2. Die auf dem Spielbericht aufgeführten Auswechselspieler sind als ihrer
    Mannschaft zugehörig zu betrachten und damit dem Entscheidungsrecht
    des Schiedsrichters unterstellt. Für jedes Vergehen unterliegt der Auswechselspieler derselben Strafbefugnis wie jeder andere Spieler, mag er
    eingesetzt werden oder nicht.


    Jetzt gibt es noch einen Passus, dass die Mitgliedsverbände eigene Ordnungen ( Jugendordnung, Spiel- und Schiedsrichterordnung, etc.) erlassen können, die aber dem Wesen der DFB-Ordnungen nicht wiedersprechen durfen.
    So kann jetzt zwar mit der Zeitspanne etwas variert werden
    (Was soll der Gegner 45 Minuten vor Spielbeginn mit dem SB, wenn er erst 30 Minuten vor Spielbeginn Anspruch auf eine Kabine hat, usw.), aber am Grundsatz des § 30 der Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung gibbet nichts zu deuteln.


    Im Übrigen sind die LV aufgefordert, ihre Satzungen und Ordnungen den Änderungen des DFB-Bundestages entsprechend anzupassen.


    Scheinbar haben da einige Landesverbände etwas geschlafen - sind auch auch schon meistens etwas älter - die Herren im Vorstand......

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zitat von chaotix;36575

    In keinem Landesverband des DFB dürfen seit dem 1.1.2007 Spieler auf dem SB nachgetragen werden !!!!!


    Auch wenn jetzt einige nun meinen in ihrem LV schon, [...]


    Und ich sage es trotzdem: in meinem LV schon! ;)


    Was kümmern mich persönlich die Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen? Alle Westfalen hier im Forum werden dir bestätigen, daß bei uns die Auswechselspieler nach dem Spiel eingetragen werden. Solange bei uns nichts anderes verlautbart wird, werde ich auch weiter so verfahren. Ist doch nicht mein Problem, wenn sich das mit DFB-Statuten beißt... :p

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Bis auf die Bayernliga können in jeder Klasse noch Spieler nachträglich eingetragen werden! Werde aber mal mit dem VLW sprechen!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Des Rätsels Lösung liegt andernorts:


    Die DFB-Bestimmungen gelten für den Bereich des DFB - aber nicht für die Landesverbände, auch wenn das jetzt zunächst unverständlich klingen mag.


    Es gibt Ligen wie beispielsweise die Jugend-Bundesligen, für deren Spielbetrieb der DFB alleine und ausschließlich zuständig ist. Hier gelten dann auch nur die Bestimmungen des DFB und die Landesverbände haben sich daran zu halten, auch wenn das Spiel in ihrem Gebiet, mit ihren Schiedsrichtern und womöglich sogar ausschließlich mit Mannschaften aus ihrem Gebiet stattfindet. Für die Ligen, deren Spielbetrieb in der Zuständigkeit der Landesverbände liegt, gelten die Regelungen des Landesverbandes, die - leider - von den DFB-Bestimmungen abweichen können.

  • @ Manfred
    Das ist falsch.


    Der DFB unterscheidet hier und spricht dann von Bundesspielen - also alle verbandsübergreifenden Spiele. Wie Oberliegen, Juniorenbundesligen etc.
    imho wurde die betreffenden Passagen erst auf dem letzten DFB-Bundestag beschlossen und verkündet - die Verbände aufgefordert - kann sein unter Fristsetzung bis zur Spielzeit 2008/09 - in ihre jeweiligen Satzungen und Ordnungen zu übernehmen.
    Berlin z.B. hat es unmittelbat nach dem Bundestag per Verwaltungsanordnung - mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft gesetzt.


    @ Stefan
    ... und wie die Dich kümmern ! Viele Entscheidungen - aber vor allem die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung hierzu, findest Du nicht in den Satzungen Deines Verbandes - sondern ausschließlich in der Spielordnung des DFB - vor allem aber in den Durchführungsbstimmungen dazu. z.B. wer sich in der Coachingzone aufhalten darf, und damit den Anordnungen des SR unterliegt.


    Hier ist wiederum die Satzung des jeweiligen LV entscheidend.


    § 6 Mitgliedschaften des FLVW
    (1) Der Verband ist Mitglied
    (a) Deutschen Fussball-Bund e.V. (DFB)
    (b) Deutschen Leichtathletikverband e.V. (DLV)
    (c) Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverband e.V (WFLV)


    (2) Der Verband erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der übergeordneten Verbände gem. Absatz (1) als verbindlich an.


    @ kanarien3
    gute Idee !


    Was heißt denn das nun aber alles im Klartext ?


    Für jeden Spieler, SR, Verein, etc. gilt als erstes mal die Satzung und Spielordnung sowie die Durchführungsbestimmungen des DFB als übergeordnetem Verband.
    Dann ggfs. der gleiche ganze Kram vom übergeordnetem Landesverband
    (NOFV für Berlin, WFLV für FLVW, usw)
    danach und als letztes erst die entsprechenden Satungen und Ordnungen des eigenen Landesverbandes.


    Alle Verbände erklären in ihren Satzungen und Ordnungen, wie schon oben auszugsweise angegeben, dass sie die Satzungen und Ordnungen des übergeordneten Verbandes als verbindlich anerkennen.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Es ist bei uns in NRW tatsächlich so, dass Auswechselspieler erst nach dem Spiel eingetragen werden. Gut finde ich das nicht, aber was glaubt ihr wie die Vereine reagieren, wenn ich jetzt sagen würde, der DFB schreibt es aber anders vor? Das wird mit Sicherheit Theater geben, und ich kriege einen Anschiss vom KSO.

  • Ich will - wie bereits gesagt nicht ausschließen, das wir uns momentan in einer Übergangsphase befinden, und die Beschlüsse des DFB-Bundestag erst auf dem nächsten Verbandstag des jeweiligen LV umgesetzt werden müssen.


    Hat ein jeweiliger Verband in seiner Ordnung nicht explizit drinstehen. dass der SB nach Spielschluß ergänzt oder vervollständigt werden darf, dann gelten die DFB-Statuten bereits jetzt.


    Steht jedoch noch wörtlich drin, dass Eintragungen nach erfolgtem Spielbeginn möglich sind - wird es wohl bis zum nächsten Verbandstag dauern.


    Ltztendlich isses doch aber bekloppt - das man es nicht hinbekommt, in Deutschland mit gleichen Regeln und Ordnungen zu agieren.


    Ein entsprechendes Foul ist ja auch ein Foul - ob in Rostock, Berlin, (königlichem) Bayern oder Freiburg.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
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  • Dann sind wir ja mal richtig vorbildlich. Bei uns dürfen schon seit Jahren nur solche Spieler mitwirken, die vor dem Spiel auf dem Spielberichtsbogen eingetragen wurden, egal, in welcher Spiel- oder Altersklasse.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Unser nächster Verbandstag ist in gut 10 Wochen und mir ist nicht bekannt, dass es hier eine Änderung geben soll. Bei uns können Spieler bis Spielende nachgetragen werden und dürfen auch - ohne Vorlage eines Passes auf dem Spielfeld - jederzeit eingesetzt werden (aber das hatten wir schon)


    Für mich sind die Anweisungen in meinem LV bindend. Wenn der DFB es nicht auf die Reihe bekommt, alle LV gleiche Bestimmungen ausführen zu lassen, dann ist das sein Problem und ich halte es wie Stefan


    ... das kümmert mich nicht ...

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Hessischer Fussball Verband
    Spielordnung
    § 71

    Spielbericht, Spielerpässe
    1. Vor Beginn eines Spiels sind dem Schiedsrichter durch den Platzverein die von beiden Vereinen mit den Mannschaftsaufstellungen ausgefüllten Spielberichtsformulare zusammen mit den Spielerpässen unaufgefordert vorzulegen; diese stehen dem Schiedsrichter bis 30 Minuten nach Spielschluß zur Verfügung.
    2. Das Fehlen eines Spielerpasses nimmt dem Spieler nicht die Spielberechtigung. Er soll sich jedoch mit einem amtlichen Ausweis legitimieren.
    Zur Feststellung der Person sollen alle Mittel ausgeschöpft werden (u. a. Bestätigung durch Spieler des Gegners oder Vertrauenspersonen, Unterschrift mit Geburtsdatum auf dem Spielbericht).
    3. Der Schiedsrichter vervollständigt das Formular durch die vorgeschriebenen Angaben über Spielzeit, Ergebnis, Schiedsrichter-Assistenten, Platzverweis, Einsprüche, Unfälle, fehlende Pässe u.ä. und sendet es an den Klassenleiter.
    4. Über Platzverweise ist eingehend zu berichten; die Pässe sind einzubehalten.
    Die Pässe dürfen jedoch nicht einbehalten werden, wenn sich das Vergehen ausserhalb
    der Strafgewalt des Schiedsrichters ereignet hat.


    Kann jetzt nicht so wirklich lesen, dass ein Nachtragen gestattet wäre.
    Im Gegenteil - Nr.1 sagt doch aus : VOR Spielbeginn.....
    ... und Formular vervollständigt der SR - aber nichts von fehlenden Spielern...

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • chaotix: Studierst Du Jura ? Mir persönlich ist egal, welche Vorschriften des DFB irgendwelche Spielordnungen eines Landesverbandes theoretisch obsolet machen.


    Ich halte es da mit Otto Rehagel : 'Die Wahrheit liegt auf dem Platz !!!'


    Es gibt für jede Spielklasse eine Spielordnung und an die haben wir uns zu halten. Das ist die Wahrheit !

  • Zitat von chaotix;36598


    Kann jetzt nicht so wirklich lesen, dass ein Nachtragen gestattet wäre.
    Im Gegenteil - Nr.1 sagt doch aus : VOR Spielbeginn.....
    ... und Formular vervollständigt der SR - aber nichts von fehlenden Spielern...



    Es steht aber auch nirgendwo, dass nicht nachgetragen werden darf.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Das die DFB-Satzung bindet für alle Landesverbände ist, ist bull...
    Warum hat denn dann jeder Verband seine eigene Satzung und Ordnung?
    Wie schon geschrieben, gilt die Satzung und Ordnung des DFB für DFB-Spiele, für alle anderen Spiele gelten die S. u. O. des jeweiligen Landesverbandes.


    Zum eigentlichen Thema: In Bayern kann ein Ersatzspieler mitspielen, auch wenn er vorher noch nicht auf dem SB stand. Und dies aus guten Grund: Hat die 2. Mannschaft irgendwo anders gespielt, kann der Pass vor Spielbeginn nicht vorliegen. Folglich bringt solcher Spieler diesen mit auf den Platz, wo der SR die Passkontrolle durchführt. Nach Spielschluss erfolgt die Eintragung im Spielbericht.

  • Bei uns (NRW) kann er mitspielen, und der Paß wird nach dem Spiel kontrolliert.