ZitatAlles anzeigenFall 263: F-Junioren Verband-Spiel TSV B - TSV R am 28.09.07.
Urteil:
I. Spieler R A, TSV R, wird gemäß § 67 Abs. 1 RVO wegen einer Tätlichkeit mit einschließlich 25.11.07 gesperrt.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt der Spieler R A unter Mithaftung TSV R (). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Auf Grund des grob sportwidrigen Verhaltens des Sp. R, insbesondere in diesem Altersbereich, wurde mit Schreiben vom 09.10.07 eine einstweilige Verfügung erlassen und der Spieler vorläufig gesperrt. Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Einsichtigkeit des TSV R wurde die o.a. Spielsperre als tatangemessen und ausreichend erachtet.
Der TSV R wird allerdings auch auf die Einhaltung der sportlichen Disziplin seiner Zuschauer, Eltern bzw. Fans gegenüber der gegnerischen Mannschaft und Betreuer hingewiesen.
Ich frage mich schon, was ein F-Jugendlicher gemacht hat, dass er 2 Monate gesperrt wird. Die sind 6-8 Jahre alt! Aber die Eltern scheinen auch nicht besser zu sein.