Finde es auch ein gutes, tatangemessenes Urteil.
@ Daniel: Bewährung kann meines Wissens nicht bei Strafen über 2 Jahren ausgesprochen werden.
Finde es auch ein gutes, tatangemessenes Urteil.
@ Daniel: Bewährung kann meines Wissens nicht bei Strafen über 2 Jahren ausgesprochen werden.
Das ist mir schon klar. Aber wäre diese Strafe auch gekommen? Darum ging es mir. Oft gibt es nämlich nicht mal 2 Jahre dafür.
Das Urteil wurde nach der Revision auf 2 Jahre reduziert, hier die Details.
hallo ich bin neu hier in eurem forum. ich habe den vorfall auch mit verfolgt und werde hier auch mal meinen senf dazu geben.
Gut der tritt von d hätte wohl nicht sein müssen………, aber nach einigen verbalen brovokationen und heftigen ellbochecks von k gegen d
(d hat die nase geblutet, schiri war aber blind)
wäre mir wohl auch der kragen geplatzt. (zu 90 % wird keiner grundlos geschlagen)
Ach noch was wenn die wahrheit so gekonnt verschleiert wird wie in diesem fall und sich zeugen treffen um eine kollegiale falschaussage zu machen dann tut es mir leid…………
ganz klar d muss und sollte bestraft werden aber gefängniss finde ich wohl übertrieben, andere bekommen 3 jahre für vergewaltigung und noch andere bekommen bewährung wo körperliche schäden bleiben.
Zum nie wieder fußball spielen können von k, ich lach mich krank……………….
Dann fahrt mal auf den platz und seht selbst. Für einen der gesundheitliche probleme hat ist er erstaunlich fit.
Fazit: D wurde verarscht und ein schauprozess gemacht.
Hallo Bruno,
Erstmal Willkommen im Forum!
Wir legen hier viel Wert auf Groß- und Kleinschreibung, sowie auf die deutsche Rechtschreibung!
Und ein Vorstlellungsthread von dir wäre schön!
Und zum Thema: Es ist immer schwer, zwei verschiedene Prozesse zu vergleichen, insbesondere wenn es sich um zwei verschiedene Vergehen handelt. Da wäre ich ganz vorsichtig.
Zitat von bruno;117072
wäre mir wohl auch der kragen geplatzt. (zu 90 % wird keiner grundlos geschlagen)
(d hat die nase geblutet, schiri war aber blind)
Dann fahrt mal auf den platz und seht selbst. Für einen der gesundheitliche probleme hat ist er erstaunlich fit.
Fazit: D wurde verarscht und ein schauprozess gemacht.
Ich glaube, ich muss
Ich weiß zwar nicht aus welchem Käfig du abgehauen bist, aber solche Aussagen finde ich einfach nur dämlich.
Der Fall wurde vom Sport- und Zivilgericht bewertet, verhandelt, und beurteilt. Das sind Leute die von der Rechtslage ein wenig mehr Ahnung haben dürften als Du.
Wer sich auf dem Platz so benimmt der darf sich über die Konsequenzen nicht wundern, ich bin froh das ein solcher Fall mal ein juristisches Urteil nach sich zieht.
Außerdem ist das hier ein Forum für Schiedsrichter, und hier sollte man nicht über Kollegen lästern. Da du wahrscheinlich nicht der angesetzte Schiedsrichter gewesen bist, steht dir ein derart anmaßendes Urteil über die Leistung des Schiedsrichters nicht zu.
Jetzt aber zurück in deinen Käfig, die Reinigung ist vorbei!
upps!!!!!!! hier fühlen sich einige auf den schlipps getreten.
@ falco
das ist meine persönliche meinung zu dem fall. oder darf man die nicht schreiben in eurem forum??????
1. Würde mich interessieren, ob du hier bist um dich mit Schiedsrichtern auszutauschen oder nur zu stänkern ?
2. Auch von mir der Hinweis, dass wir hier Wert auf Groß- und Kleinschreibung legen
Seine Meinung darf man schon schreiben. Allerdings sollte dies in einer lesbaren und angemessenen Form stattfinden, Beschimpfungen etc. haben in einer Meinungsäußerung nichts verloren.
Inhaltlich würde ich doch einmal darüber nachdenken, wie es sein kann, dass unterschiedliche Gerichte (Zivil- und Strafgericht) zu identischen Ergebnissen kommen? Im übrigen schreibst Du selber, dass der Tritt nicht hätte sein müssen - warum also verteidigst Du den Vorfall?
Letztlich macht eine Meinungsäußerung nur Sinn, wenn man zu einer sachlichen Auseinandersetzung bereit ist, was die Akzeptanz abweichender Auffassungen einschließt - und das vermisse ich bei Dir in jeglicher Form.
Durch den - mMn ziemlich unziviliesierten - Beitrag von Bruno sind wir von eigentlichen Thema abgekommen.
Warum wurden ihm 8 Mon. erlassen.
Weil das Opfer Heilungsfortschritte macht???
Wo sind wir den? Der Spieler hatte Glück im Unglück - sowas darf mMn niemals in ein Urteil einfließen.
Wo kommen wir da hin ...?
Der Richter wird schon seine Gründe dafür haben.
Die will ich mal sehn ...
OK, ich versuche es mal:
Bei dem Straftatbestand der "schweren Körperverletzung" behält das Opfer dauerhafte Entstellungen zurück. Da in diesem Fall davon nicht auszugehen ist, hat der Richter entschieden, dass es sich um "gefährliche Körperverletzung" handelt - und die wird nun mal geringer bestraft.
Ok
aber ich finde es sollte beachtet werden, das der Täter nie hätte wissen können was seine Tat für Folgen haben kann.
Selbst wenn er nicht hätte töten wollen sollte mMn irgentwas in die Richtung
Schwere Körperverletzung mit möglicher Todesfolge (<-- weiß nicht wie das juristisch korrekt heißt) vollsteckt werden
Für "versuchte, schwere Körperverletzung mit Todesfolge" gibt es mWn, je nach Tat, folgende "Möglichkeiten":
Bin jetzt nicht "der" Profijurist, kenne mich nur etwas aus, weil es mich interessiert... kann aber gut sein, dass das nicht ganz stimmt
Nun, ich weiß nicht ob das der richtige Ort ist um seinen Wünschen an das Gesetz nachzuhängen, Christian. Wird vermutlich recht ergebnislos sein
Ist mir auch klar.
Aber ich versuch einfach zu verstehen was da abläuft.
Hallo Leute!
bin auf folgende Nachricht gestoßen.
Eins mal vorneweg:
Ich bin mir aber nicht sicher ob die Verantwortlichen wissen, mit wem sie es da zu tun haben.
"Dem Management der SG TRAKTOR ist es dabei gelungen, den mit dem ATS Kulmbach ehemals in der Landesliga Bayern spielenden G. D. an sich zu binden."
Ist das nach dem Spielverbot im bayerischen Fußballverband überhaupt erlaubt nun im sächsischen Fußballverband zu spielen?
Anzuwenden wäre hier sicher die Spielordnung des sächsischen Fußballverbandes:
http://www.sfv-online.de/image…neu_01.07.2012_040612.pdf
kanns da aber nicht eindeutig herauslesen.
Kann jemand für Aufklärung sorgen?
Viele Grüße
vom Schönwetterfußballer
Also ich will nichts mit Sicherheit sagen, aber solang der Spielausschluss vom BFV ausgesprochen wurde und er nicht DFB-weit gültig ist, dürfte es dem Spieler erlaubt sein, in einem Verband zu spielen.
Was ich davon halte, gehört nicht hier her.
Lieber Schönwetterfußballer,
wenn dir das so wichtig ist, solltest du dich an die zuständigen Rechtsorgane des Bayerischen oder des Sächsischen Fußball-Verbandes wenden. Dort wirst du sicherlich eine fundierte und korrekte Antwort erhalten. Als SR steht es uns nicht zu, sportrechtliche Vorgänge außerhalb des Platzes zu bewerten, zumal wir hier den Fall nicht genau kennen.
Gruß
Mittelhesse