ZitatAlles anzeigenFall 161: Kreisliga-Spiel TSV W B - SV Z am 16.09.07.
Urteil:
I. Das Verfahren gegen den Spieler D L wird eingestellt.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt der Spieler D L unter Mithaftung TSV W B (----). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Auf Grund des SR-Berichtes ist aus Sicht des Sportgerichts der Spieler wieder spielberechtigt. Nur weil Hektik aufgekommen ist, dann von jeder Mannschaft einen Spieler vom Platz zustellen, reicht nicht für eine Bestrafung.
Wenn man schon der Meinung ist, zur Beruhigung zu ziehen, dann sollte die Begründung vernünftig sein.