Umgang mit Zugangsdaten - Hausrecht

  • Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Überlassung von Benutzerkennung und Passwort an Dritte nicht gestattet ist und jeder User dafür zu sorgen hat (z.B. durch Abmeldung), dass keine andere Person seine Zugangsdaten missbrauchen kann.


    Außerdem erinnern wir daran, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich ein so genanntes "virtuelles Hausrecht" definiert hat, d.h. der Inhaber eines Forums berechtigt ist, anderen Personen den Besuch desselben zu verbieten und ein Verstoß dagegen strafrechtlich verfolgt werden kann. Wir haben begründeten Verdacht zu der Annahme, dass eine Person derzeit versucht, das gegen diese ausgesprochene Hausverbot zu unterlaufen bzw. zu umgehen. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird bei den Strafverfolgungsbehörden Anzeige erstattet werden.