ZitatAlles anzeigen73: Kreisliga Relegation-Spiel FSV L - SpVgg S am 17.05.07 in W
Anzeige des Bezirksvorsitzenden Herrn U vom 20.07.07
Urteil:
I. SR K J, SV P, wird gemäß §§ 47,48 Abs. 1 RVO wegen unsportlichen Verhaltens vom 24.08.07 mit einschließlich 18.10.07 gesperrt.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt SR K J unter Mithaftung SV P (xxxx).Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Der Bezirksvorsitzende H. U erstattete am 20. 07. 07 gegen SR K J Anzeige wegen Funktionsanmaßung. SR K, der bei diesem Spiel als Zuschauer anwesend war, stellte sich im Vereinsheim dem Vorstand des SV W, Herrn T S, als die eingeteilte Verbandsaufsicht vor. Dafür hatte er vom Kreisspielleiter aber keinen Auftrag erhalten. Darüber hinaus gab er unberechtigter Weise Vorschläge, worauf der Verein aufpassen muss und welche Dinge abgestellt werden sollten. Gleichzeitig lobte er auch die hervorragende Organisation.. Da der Vorstand annahm, dass H. K wirklich als Verbandsaufsicht eingeteilt worden ist, hat der SV W auch dessen Zeche übernommen.Der SV W zeigte sich äußert empört, als bekannt wurde, dass H. K den Auftrag als Verbandsaufsicht nur vorgetäuscht hat.
Sorry, aber dieser Kollege hätte von mir einen Freiflug bekommen.