Aufstieg per Gerichtsbeschluss?

  • Zum ersten Mal hat ein Berliner Verein seinen Aufstieg bei einem ordentlichen Gericht eingeklagt. Nachdem von der Sportgerichtsbarkeit mehrere Verfahrensfehler begangen wurden, hat der Berliner Verein TuS Makkabi per einstweiliger Verfügung des Landgerichtes den Aufstieg in die Kreisliga A erwirkt.


    Ursache für die ganze Farce war ein Skandalspiel, das vom TuS Makkabi wegen antisemitischer Beschimpfungen nicht zu Ende gespielt wurde.


    Dies könnte Folgen haben: Wenn andere Vereine diese Vorgehensweise zum Vorbild nehmen, könnte zukünftig eine Klagewelle auf ordentliche Deutsche Gerichte zukommen.


    hier der Artikel



    Sollte dieser Weg offen sein, oder sollten die ordentlichen Gerichte solche Fälle immer an den Verband zurückgeben? Was denkt ihr?

  • Bei uns im Fußballkreis wollte sich in der Sommerpause auch ein Verein in die Landesliga einklagen.
    Es ging um die Spielberechtigung eines Spielers.
    Man hat vor der Verbandspruchkammer verloren und ging dann jetzt bis vors Landgericht und verlor auch dort, nachdem man zwischenzeitlich per einstweiliger Verfügung doch zur Landesliga gehörte. Diese wurde dann wegen Verfahrensfehlern aufgehoben.
    Mitlerweile hat man die Saison in der Bezirksliga aufgenommen, überlegt aber noch, ob man gegen das Urteil des LG Rechtsmittel einlegen will.

  • Was ist passiert?


    Ein Sportgericht begeht klare Verfahrensfehler - und zwar derartige, die selbst Laien eigentlich auffallen müssten. Wahrlich nicht schön, aber nun einmal passiert. Aber was macht man? Statt das Verfahren wieder aufzurollen oder nach einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu suchen - offenkundig gar nichts.


    Ich bin wahrlich kein Verfechter, dass sportliche Auseinandersetzungen vor ordentlichen Gerichten verhandelt werden sollen. Wenn aber die Sportgerichtsbarkeit offenkundig weder fähig noch willens ist, ein Verfahren so durchzuführen, das die Gebote eines Rechtsstaates einhält (nämlich die Einhaltung der eigenen Verbandsvorschriften), so darf man sich nicht wundern, wenn die Betroffenen externe Hilfe suchen - und erhalten. Da wird auch der DFB nichts ändern können.


    Doch was ist denn der Inhalt der einstweiligen Verfügung? Um Nachteile zu vermeiden wird dem Verein gestattet, zunächst am Spielbetrieb der Kreisliga A teilzunehmen. Dies geschieht, auch wenn einstweilige Verfügungen grundsätzlich nicht präjudizieren, sondern nur abwägen, ob sie zur Vermeidung unverhältnismäßiger oder unwiderruflicher Nachteile des Antragstellers dienen.


    Es gibt durchaus eine interessante Parallelen zur aktuellen Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Bahn. Entgegen der landläufigen Berichterstattung hatte das Arbeitsgericht Nürnberg die Streiks urprünglich bis Ende September verboten, weil die Abwägung der möglichen Schäden für die Deutsche Bahn (und die Volkswirtschaft, auch wenn diese Verquickung sehr unglücklich dargestellt wurde) gegenüber den als utopisch eingestuften Forderungen der Lokführergewerkschaft sowie vor allem der Frage, ob die mit den Konkurrenzgewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge nicht eine Bindungswirkung beinhalten, ergab, dass die Interessen der Bahn zumindest in einer ersten Prüfung höher zu werten seien als das Streikrecht - immerhin wären die Schäden der Bahn irreversibel während ein Streik auch nach dem 30.9. durchgeführt werden könnte. Wohlgemerkt: Auch hier keine Entscheidung in der Hauptsache und durch den zwischenzeitlichen Vergleich auch erledigt.


    Was aber bedeutet das für diesen konkreten Fall:
    Die Sportgerichtsbarkeit sowie der Berliner Verband sollte sich umgehend um eine Lösung bemühen, die sowohl mit den Statuten als auch den Vereinsinteressen in Einklang zu bringen ist, so dass es erst gar nicht zu einer Hauptsacheverhandlung kommen muss. Natürlich sollten derartige Fehler in Zukunft tunlichst vermieden werden. Bei gravierenden Verstößen gegen fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien darf es aber keinen Raum geben, der sich der staatlichen Kontrolle entzogen ist - umgekehrt ist der Staat aber froh um jede Streitigkeit, die nach rechtsstaatskonformen Abläufen nicht von ihm selbst entschieden werden muss.


  • ISt bei uns schon auch passiert. Der MSV Neuruppin sollte in die Landesklasse abgestuft werden und klagte beim Landgericht, dass für Recht gab, dass MSV Neuruppin in die Landesliga kommt.

  • Was ich nicht verstehe, als Schiedsrichter muss ich vorher eine Ausbildung machen, als Sportrichter nicht? Wenn nein, warum nicht. Dann wären solche Fehler vermeidbar. Wobei wenn ich die Fehler lese, frage ich mich, wie das passieren kann.

  • Zitat von Udo;21728

    Was ich nicht verstehe, als Schiedsrichter muss ich vorher eine Ausbildung machen, als Sportrichter nicht? Wenn nein, warum nicht. Dann wären solche Fehler vermeidbar. Wobei wenn ich die Fehler lese, frage ich mich, wie das passieren kann.


    Das Problem an der Sache ist, dass die Sportgerichte Mitglieder nehmen, die vorher als Schiedsrichter oder Vereinsoffizielle fungiert haben (Ist ja auch nicht tragisch). Diese setzt man in das Sportgericht und drückt denen, die Satzungen und Ordnungen in die Hände. Und daraus sollen sie die Verfahren leiten. Was allerdings dadurch fehlt, ist der Ablauf eines Verfahrens, sowie die Abwicklung eines Verfahrens.


    Und das weite Problem: Unsere Satzung und Ordung lässt es zu, dass man an ordentlichen Gerichten klagen kann. Und dies muss man unterbinden, indem man die Satzung und Ordnung abändert, dass nur dass Sport-, Land- und Verbandsgericht (in seltenen Fällen das DFB-Gericht) zur Klärung von Streitfragen berechtigt ist.


    Anmerkung zu mir: Ich habe eine Ausbildung als Sportrichter gemacht (in Berlin).

  • Zitat von Daniel;21733

    Und dies muss man unterbinden, indem man die Satzung und Ordnung abändert, dass nur dass Sport-, Land- und Verbandsgericht (in seltenen Fällen das DFB-Gericht) zur Klärung von Streitfragen berechtigt ist.


    Eine solche Bestimmung in der Satzung würde - je nach Sachverhalt - vom Amtsgericht bei der Eintragung ins Vereinsregister abgewiesen bzw. als nichtig eingestuft werden. Das Vereinsrecht kennt Grenzen!

  • Hörst Du den Beifall von Deutschen und dem Europäsichen Gerichtshof? Die freuen sich schon, solche Satzungsänderungen aufzuheben.


    Gegen den Einsatz von Schiedsrichtern oder Vereinsoffiziellen ist ja nichts einzuwenden. Aber sie sollten zumindes einen kleinen Lehrgang erhalten, und nicht nur Schreibkram, den sowie so keiner liest.

  • Zitat von Udo;21742

    Hörst Du den Beifall von Deutschen und dem Europäsichen Gerichtshof? Die freuen sich schon, solche Satzungsänderungen aufzuheben.


    Gegen den Einsatz von Schiedsrichtern oder Vereinsoffiziellen ist ja nichts einzuwenden. Aber sie sollten zumindes einen kleinen Lehrgang erhalten, und nicht nur Schreibkram, den sowie so keiner liest.


    Den sie übrigens kriegen (auch Brandenburg macht einen Lehrgang). Alle hauptamtlichen Sportrichter müssen übrigens einen Lehrgang machen.

  • Zitat von Daniel;21754

    Den sie übrigens kriegen (auch Brandenburg macht einen Lehrgang).


    Tatsächlich ? :eek:
    Nimmst du daran teil ?

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Zitat von SCHIRI-FT.de;21757

    Tatsächlich ? :eek:
    Nimmst du daran teil ?


    Nein. Warum sollte ich.

  • In Bayern wählt der Vorsitzende der Sportgerichte persönlich aus und lernt sie an. Jedes Jahr fahren dann alle Sportrichter zu einer Fortbildung. Genauso wird bei Spielleitern und Mitgliedern der Schiedsrichterausschüße verfahren.
    Solche Verfahrensfehler können auch in Bayern vorkommen, aber beim Verbandssportgericht ist dann Schluß. Hier sitzen eine Verbandseigene Juristin, 1 Richter vom Landgericht und mehere langjährige Sportrichter. Der Fall wird von der Juristin präzise durchleuchtet und vorbereitet. Hier wird nichts dem Zufall überlassen. Anders geht es auch nicht. Das Verbandssportgericht ist ja das Bundesverfassungsgericht des Sports.


    Zum Fall selber: Ich verstehe díe ganze Geschichte nicht. Das Verbandssportgericht muss doch ein Urteil fällen, ob der Einsatz der Spieler der 1. Mannschaft nun rechtmäßig war oder nicht. War alles satzungsgemäß, hat Maccabi keine Chance. War dies nicht der Fall, müsste die Liga nicht für Maccabi, sondern für die andere Mannschaft aufgestockt werden.

  • Zitat von MrNice;21761

    In Bayern wählt der Vorsitzende der Sportgerichte persönlich aus und lernt sie an. Jedes Jahr fahren dann alle Sportrichter zu einer Fortbildung. Genauso wird bei Spielleitern und Mitgliedern der Schiedsrichterausschüße verfahren.


    Genau so ist es bei uns.

  • Zitat von SCHIRI-FT.de;21760

    Warst bzw. bist du nicht nebenbei noch Sportrichter ?


    Ich war Sportrichter, mache aber demnächst eine andere Funktion im Fußballkreis.