Abseits - Begriffe „aktiv am Spiel teilnimmt“ „ins Spiel eingreift“

  • Hallo an Alle,


    folgende Szene:


    Angreifer steht im passiven Abseits und bemerkt das auch - ballführender Angreifer drischt auf den Ball (Ziel konnte man nur erahnen) und der Ball trifft den gerade gechillt zurückgehenden Angreifer der einfach weitergeht als wäre nix passiert - der Ball tropft einfach ab und landet direkt neben dem Angreifer - ansonsten weit und breit niemand vom angreifenden Team in der Nähe - Torhüter geht zum Ball und weil der noch etwas gerollt ist kann er den auch in die Hand nehmen;


    Jetzt hab ich mir die banale Frage gestellt ob man hier sagen kann, dass er weder aktiv am Spiel teilnimmt und / oder nicht eins Spiel eingreift.

    Klingt irgendwie banal, aber es würde mich euere Meinung dazu interessieren ob ihr eine pure Ballberührung als alleiniges Kriterium nehmt, dass ein im passiven Abseits stehender Angreifer aktiv wird oder ob aktives Eingreifen schon noch dazu kommen muss.


    Vielen lieben Dank ⚽️🫱🏼‍🫲🏾

  • Das ist klar Abseits.

    Was "aktiv am Spiel teilnehmen" ist nämlich zumindest für Regel 11 nicht nach dem "üblichen" Wortvetsändnis zu bewerten.

    Das ist in diesem Kontext ein terminus technicus, der von Regel 11 ausführlich definiert wird.


    Da reicht für die aktive Teilnahme das bloße Berühren des Balls, wenn durch diese Berührung ein Eingriffs ins Spiel erfolgt. Das sehe ich hier als gegeben.

  • Aber bei Abseits kann ja auch auf Vorteil entschieden werden

  • Durch das 2:0 von Dortmund gestern bin ich über die Formulierung

    "diesen daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er ihm eindeutig die Sicht versperrt"

    gestolpert.

    Im vorliegenden Fall versperrt der Angreifer die Sicht, was dazu führt, dass der Verteidiger den Ball ins eigene Tor spielt.

    Streng nach Regeltext ist die zitierte Bedingung für aktives Eingreifen dann nicht erfüllt, weil der Verteidiger den Ball ja offensichtlich spielen konnte.

    Das kann eigentlich nicht im Sinne der Regel sein, oder?


    Es rettet in diesem Fall dann wohl

    "eindeutig aktiv wird und so die Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen, eindeutig beeinflusst".

    Hier ist "die Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen" eine weichere Formulierung und könnte den Fall, dass der Gegner den Ball dadurch schlechter spielen kann beinhalten.


    Problematisch bleiben aber Situationen, wo der Angreifer sich passiv verhält, aber die Sicht versperrt, und dann der Verteidiger aufgrund der Sichtbehinderung ein Eigentor erzielt.

  • Sich passiv zu verhalten schützt einen aber auch nicht davor, ein Vergehen zu begehen.


    Denn wenn die reine Anwesenheit schon einen Faktor spielt, wie bspw. durch Sicht versperren, dann wird auch aus der passiven Handlung ein aktives Vergehen.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Wozu braucht man dann aber "diesen daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er ihm eindeutig die Sicht versperrt", wenn es "eindeutig aktiv wird und so die Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen, eindeutig beeinflusst" gibt?


    Nach deiner Aussage wäre ja das Versperren der Sicht nur ein Spezialfall vom Aktivwerden?