Regeländerungen 24/25

  • Folgende Änderungen für die nächste Saison wurden vom IFAB beschlossen (wobei der genaue Regeltext noch nicht bekannt ist).

    • Regel 3 – Spieler: Zusätzliche dauerhafte Auswechslungen bei Gehirnerschütterungen sind neu eine Option für Wettbewerbe gemäss den entsprechenden Protokollen.
    • Regel 3 – Spieler und Regel 4 – Ausrüstung der Spieler: Jedes Team muss einen Teamkapitän haben, der ein identifizierendes Armband trägt.
    • Regel 4 – Ausrüstung der Spieler: Die Spieler sind für die Grösse und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich, wobei diese weiterhin zur zwingenden Ausrüstung gehören.
    • Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten: Mit Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels, die mit einem Strafstoss geahndet werden, ist gleich zu verfahren wie mit Fouls bei einem Zweikampf um den Ball.
    • Regel 14 – Strafstoss: Ein Teil des Balls muss die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen. Vergehen von Feldspielern werden nur geahndet, wenn sie den Ausgang des Strafstosses beeinflussen.
  • Regel 12 verstehe ich spontan nicht, die Sache mit den Gehirnerschütterungen, sorry, für die Betonliga nicht tauglich, wer will das feststellen.


    • Regel 14 – Strafstoss: [,,,] Vergehen von Feldspielern werden nur geahndet, wenn sie den Ausgang des Strafstosses beeinflussen.

    Kannst Du das mal etwas konkretisieren:

    Beispiel:Mitspieler des Schützen steht im Strafraum,

    1. der Strafstoß wird direkt verwandelt. OK, Tor. (Das haben wir bisher oft auch so gemacht obwohl es nicht dem Wortlaut der Regel entsprach.
    2. der im Strafraum stehende Spieler kann den vo,m TW abgewehrten ball/ dem vom Pfosten abprallenden ball ins Tor schiessen. Habe ich bisher immer abgepfiffen, weil der Torschütze aus seiner Regelübertretung einen Vorteil zieht.

    Wie ist die Regeländerung nun gemeint: bezieht die sich nur auf den Strafstoß als solches (analog zur Regel "wenn die wirkung eingetreten ist") wie im Fall 1 oder auch auf die unmittelbar folgende Situation eines nicht sofort/direkt verwandelten Strafstoßes (Beispiel Fall 2)?

  • Regel 12: Ich denke, es kann die Reduzierung der persönlichen Strafen bei Strafstößen zukünftig auch bei Handspielen geben, sofern diese unabsichtlich passieren.

    (Was indirekt eine Bestätigung ist, dass der Regelgeber wirklich inzwischen auch Strafstöße bei unabsichtlichen Handspielen will...)


    Regel 14: Ich denke, Fall 1 ist sicherlich gemeint, da wird dann der Regeltext an die Praxis angepasst. Vermutlich auch andersherum, wenn der TW den Ball pariert, aber schon ein Verteidiger im Strafraum stand.

    Fall 2 dürfte wohl unverändert strafbar sein.


    Aber bisher nur Interpretation meinerseits, der genaue Text und ggfs. Auslegungshinweise kommen ja erst noch.

  • (Was indirekt eine Bestätigung ist, dass der Regelgeber wirklich inzwischen auch Strafstöße bei unabsichtlichen Handspielen will...)

    Wobei ich immer noch der Meinung bin, dass man fast alle nicht absichtlichen Handspiele unter "KANN man mit der Körperbewegung gerechtfertigt werden" einsortiert werden KÖNNEN.

    Solang im Regelwerk von "können" die Rede ist, darf eigentlich fast nichts gepfiffen werden außer der Spieler steht mit ausgestreckten Armen vor seinem Gegner.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Was indirekt eine Bestätigung ist, dass der Regelgeber wirklich inzwischen auch Strafstöße bei unabsichtlichen Handspielen will...)

    Wobei man wieder bei der korrekten Übersetzung von „deliberately“ ist. ;) Jegliche Aktionen, bei denen der Ball in Torwartmanier gefangen oder abgewehrt (absichtlich) oder mit abgespreizten Armen wie ein Handballtorwart geblockt wird (vorsätzlich), werden dann beim Strafstoß zu keiner Reduzierung führen.


    Wenn der Handelfmeter nur die Folge einer unnatürlichen Vergrößerung der Körperfläche ist (leichtsinnig), dann wird es bei einem DOGSO wohl nur noch Gelb geben und bei einem Schuss, der auf das Tor geflogen wäre mit einem Torwart, der den Ball hätte halten können, nichts mehr.


    Diese Art der Reduzierung beim Torschuss (kein DOGSO) haben wir ja jetzt schon. Bei einem unabsichtlichen strafbaren Handspiel gibt es aktuell auch nur noch Gelb, wenn der Ball auch zweifelsfrei aufs Tor geflogen wäre. Zukünftig gibt es dann beim Strafstoß eben dann auch kein Gelb mehr.


    So meine Interpretation.

  • dyddy für verbindlich Aussagen müssen wir uns noch gedulden, bis der endgültige neue Regeltext veröffentlicht wird.


    Interessant ist allerdings, dass das IFAB dem Schiedsrichter zutraut zwischen strafbar absichtlich und strafbar unabsichtlich zu unterscheiden. Der nächste sinnvolle Schritt wäre, dass man „strafbar unabsichtlich“ gar nicht mehr oder nur noch mit indirektem Freistoß bestraft. ;)

  • Wir hatten vor ein paar Jahren mal eine Handregel, die das Kriterium "absichtlich" komplett in den Mittelpunkt gestellt hat. Natürlich immer noch schwierig zu entscheiden, denn was ist schon "absichtlich" und nicht absichtlich, und wo ordnet man fahrlässig in Kauf genommene Handspiele ein? Dennoch konnte sich da mit ein paar Handreichungen (unnatürlich Handhaltung war da schon ein Thema) eine einigermaßen klare Auslegung herausbilden.


    Inzwischen sind wir davon m.E. wieder weit weg und die Handregel wirkt völlig willkürlich. Viele auch klar als unabsichtlich eingestufte Handspiele sind strafbar, jetzt wird sogar der Strafrahmen dahingehend weiter aufgedröselt. Ich finde die Entwicklung schade, weil sie weder dem Fußball als Ganzen noch den Schiedsrichtern im Speziellen weiterhilft.

  • Inzwischen sind wir davon m.E. wieder weit weg

    Eigentlich ja nicht.. absicht ist immer noch das erste Kriterium bei der Handspiel-Regel. Man hat jetzt nur unnötigerweise die zwei weiteren Punkte hinzugefügt.

    Ob Torerziehlung nach oder mit (unabsichtlichem) Handspiel zählen soll oder nicht kann jeder für sich selbst entscheiden. (Ich hatte da nie ein Problem mit).


    Der dritte Punkt (Ich glaube in den Regel als zweites aufgeführt) ist der über den ich mich am meisten aufregen weil er für mich vollkommen falsch interpretiert wird.

    Hab ich ja oben schon geschrieben.


    Eigentlich ist und sollte Absicht halt weiterhin der Hauptpunkt sein den man bewerten muss. Den Fall mit der unnatürlichen Vergrößerung wird mir einfach sehr viel zu oft angewandt.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Der dritte Punkt (Ich glaube in den Regel als zweites aufgeführt) ist der über den ich mich am meisten aufregen weil er für mich vollkommen falsch interpretiert wird.

    Hab ich ja oben schon geschrieben.


    Eigentlich ist und sollte Absicht halt weiterhin der Hauptpunkt sein den man bewerten muss. Den Fall mit der unnatürlichen Vergrößerung wird mir einfach sehr viel zu oft angewandt.

    Das passt aber überhaupt nicht zu dem, was jetzt offenbar in den Regeländerungen bezweckt werden soll. Dadurch wird das unabsichtliche aber strafbare Handspiel ja manifestiert (unabhängig von der Sonderregel vor Torerzielung), hier gehts ja um Abwehrspieler und dementsprechend Strafstoß + persönliche Strafe.

  • Dass das ein Rückschritt ist will ich gar nicht bestreiten.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Inzwischen sind wir davon m.E. wieder weit weg und die Handregel wirkt völlig willkürlich. Viele auch klar als unabsichtlich eingestufte Handspiele sind strafbar, jetzt wird sogar der Strafrahmen dahingehend weiter aufgedröselt. Ich finde die Entwicklung schade, weil sie weder dem Fußball als Ganzen noch den Schiedsrichtern im Speziellen weiterhilft.

    Nein, wir sind genau da, wo wir waren. Die Grundvoraussetzung war damals tatsächlich nur „absichtlich“ (deliberately). Allerdings hat man schon damals unnatürliche Handbewegungen/-Haltungen, eigentlich nur fahrlässig, als absichtlich ausgelegt.


    Das scheinbare Problem der Verschärfung ist meines Erachtens nur die strengere Auslegung auf internationaler Ebene und vor allem der VAR. Es werden gefühlt mehr Handspiele durch den VAR entdeckt, als revidiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Mark () aus folgendem Grund: Zu früh bzw. aus Versehen falschen Knopf gedrückt

  • (Was indirekt eine Bestätigung ist, dass der Regelgeber wirklich inzwischen auch Strafstöße bei unabsichtlichen Handspielen will...)

    Nein, ist es nicht.

    Es gibt beim Handspiel drei Tatbestände:

    - Absichtlich

    - Unnatürliche Vergrößerung

    - Geht ins Tor.


    Fälle 2 und 3 sind im Rahmen dieser Regeländerung wohl die unabsichtlichen Handspiele, für die die Strafe reduziert wird.

    Wobei Fall 3 eher unrealistisch ist (Verteidiger DOGSO-würdig an die Hand geschossen und direkt ins gegnerische Tor...ja, rein vom Wortlaut der Regel wäre das dann wohl eine DOGSO, aber nur wenn der Ball wirklich auf der anderen Seite ins Tor geht...)


    Bleibt noch die unnatürliche Vergrößerung des Körpers.

    Das würde aber dann bedeuten, dass für einen Verteidiger, der im Tor stehend einfach nur die Hände abspreizt, die Reduzierung greift (es sei denn man erkennt dabei die Absicht den Ball mit der Hand zu spielen)


    Zitat

    Regel 4 – Ausrüstung der Spieler: Die Spieler sind für die Grösse und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich, wobei diese weiterhin zur zwingenden Ausrüstung gehören.

    Bedeutet das dann, wenn sich ein Spieler ein Blatt Papier in die Stutzen steckt und "Schienbeinschoner" drauf schreibt das OK ist? Zweckdienlichkeit ist ja dann nicht mehr Verantwortung des Schiedsrichters...

  • Bedeutet das dann, wenn sich ein Spieler ein Blatt Papier in die Stutzen steckt und "Schienbeinschoner" drauf schreibt das OK ist? Zweckdienlichkeit ist ja dann nicht mehr Verantwortung des Schiedsrichters...

    So wie ich das sehe, hat immer noch der Schiedsrichter zu beurteilen, ob das Material der Schienbeinschoner genügend vor einer Verletzung schützen kann. Die Regeländerung bezieht sich nach meinem Verständnis lediglich auf die Grösse der Schienbeinschoner. Die Spieler müssen demnach selbst wissen, ob ihre Schienbeinschoner in Kindergrösse ausreichend Schutz bieten oder nicht.

  • Das kann man durchaus anders sehen, denn wer eine Pappeinlage als zweckdienlich ansieht ... Das wird definitiv noch näher zu erläutern sein.

  • KozKalanndok: Ich verstehe nicht, inwiefern deine Ausführungen einen Widerspruch zu meinem Zitat darstellen.

    Nur nach Regeltext war es in der Tat bisher schon klar, dass es auch unabsichtliche, strafbare Handspiele gibt.

    Mir ging es eher darum, dass es trotzdem immer wieder Aussagen gibt wie "letztlich geht es immer noch nur um die Absicht" etc.

  • KozKalanndok: Ich verstehe nicht, inwiefern deine Ausführungen einen Widerspruch zu meinem Zitat darstellen.

    Nur nach Regeltext war es in der Tat bisher schon klar, dass es auch unabsichtliche, strafbare Handspiele gibt.

    Mir ging es eher darum, dass es trotzdem immer wieder Aussagen gibt wie "letztlich geht es immer noch nur um die Absicht" etc.

    Genau so sehe ich das auch.


    Wir waren mal bei "nur absichtliche Handspiele sind strafbar", mit weiteren Erläuterungen, welche Indizien auf eine Absicht hindeuten. Dazu gehörte schon seit längerem die unnatürliche Handhaltung, aber wie gesagt, nur ein (wesentliches) Indiz für den Schiedsrichter, die Absicht zu beurteilen.


    Seit ein paar Jahren ist die unnatürliche Handhaltung dann aber von der Absicht entkoppelt worden. Eine Ballberührung mit der "unnatürlich" gehaltenen Hand (was das ist, ist ja noch unklarer als alles andere, siehe Beiträge von amfa, denen ich durchaus zustimme) ist also völlig unabhängig von irgendeiner Absicht strafbar.


    Und dass es jetzt eine Abstufung in den persönlichen Strafen auf Basis von dieser Unterscheidung gibt, verfestigt dies ja weiter.


    Insofern stimme ich Nr.23 zu und kann das "Gegenargument" von Koz nicht verstehen, da es Nr.23s Aussage ja geradezu bestätigt.


    Nein, wir sind genau da, wo wir waren. Die Grundvoraussetzung war damals tatsächlich nur „absichtlich“ (deliberately). Allerdings hat man schon damals unnatürliche Handbewegungen/-Haltungen, eigentlich nur fahrlässig, als absichtlich ausgelegt.


    Ich sehe da schon einen Unterschied, sowohl in Theorie als auch Praxis: Ja, wie vorstehend geschrieben, die unnatürliche Handbewegung / -haltung war wesentliches Indiz für die Absicht, aber am Ende gab es einen Restspielraum für den Schiedsrichter, trotz einer solchen Handhaltung keine Absicht zu unterstellen und dementsprechend das Handspiel für nicht strafbar. Dieser (zugegeben sehr kleine und eher für extreme Situationen vorbehaltene) Spielraum ist durch die Entkopplung aber komplett verschwunden.

  • Wow...Die Änderungen an Regel 12 zur Handspiel-DOGSO haben's in sich und vermutlich vom Regelgeber mal wieder nicht zu Ende gedacht...


    Mit abgespreizten Armen auf der Torlinie stehen ist mittlerweile ja nicht mehr wie früher ein absichtliches Handspiel sondern ein eigener Tatbestand der "unnatürlichen Vergrößerung des Körpers".


    Der Sinn ist mir natürlich klar, aber da hat einer beim Formulieren nicht aufgepasst.

    Mal ganz abgesehen davon, dass damit mal wieder das "Absichtsfass" aufgemacht wird...