Doppelbestrafung

  • Hallo Leute,


    ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Doppelbestrafung.


    Wann genau gibt es diese, sprich Elfmeter und rot?


    Sehe ich das richtig, wenn nicht Ballorientiert gefoult wurde? Und z.b durch Trikotziehen oder Handspiel bei einem Schuss der aufs Tor geht?


    Eventuell kann mir jemand ja klarheit geben, mit einfachen beispielen :/


    Lg

  • Du hast es schon richtig erfasst


    Stürmer läuft allein auf den Torwart zu, von hinten hält der Verteidiger den Angreifer fest innerhalb des Strafraum gibt rot und Strafstoß.


    Oder gleiche Ausgangslage und jetzt grätscht der Spieler von hinten in die Beine ohne eine echte Chance gehabt zu haben, den Ball zu spielen.


    Handspiel auf der Torlinie evebso rot, wenn ein Tor verhindert werden soll

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • nicht zu vergessen, dass es selbstverständlich auch Rot + Strafstoß gibt, wenn das Foul ohnehin übermäßig hart war.

  • Wichtig auch, dass hier zu Saisonbeginn noch eine Regelanpassung stattgefunden hat:

    "Bei einem Zweikampf um den Ball" reicht jetzt auch für die Reduzierung.

    Somit kommen auch Oberkörpervergehen dafür in Frage - was die Abgrenzung mMn schwieriger als vorher macht.

    "Ballorientiert" alleine ist jedenfalls nicht mehr präzise, z.B. ein Wegstoßen oder Halten beim Zweikampf wäre auch kein Rot mehr, solange es um den Ball geht.

  • Wichtig auch, dass hier zu Saisonbeginn noch eine Regelanpassung stattgefunden hat:

    "Bei einem Zweikampf um den Ball" reicht jetzt auch für die Reduzierung.

    Somit kommen auch Oberkörpervergehen dafür in Frage - was die Abgrenzung mMn schwieriger als vorher macht.

    "Ballorientiert" alleine ist jedenfalls nicht mehr präzise, z.B. ein Wegstoßen oder Halten beim Zweikampf wäre auch kein Rot mehr, solange es um den Ball geht.

    Das klingt verwirrend. D.h wenn der Spieler A der angreifenden Mannschaft mit dem Ball im Strafraum ist und der Verteidiger am Trikot zieht ohne eine Chance an den Ball zu kommen ist es nun rot? Geht es im Zweikampf um den Ball und er hält und zieht ihn runter ist es gelb?


    Diese Doppelbestrafung kommt ja auch in der BL relativ selten vor. Eigentlich geht es ja irgendwie immer um den Ball.

  • Grüß euch.


    Direkt bei meinem ersten Spiel als SR das Thema gehabt. Folgende Spielsituation:

    Ball wird durch angreifenden Stürmer innerhalb des gegnerischen Strafraums kontrolliert geführt. Dieser geht in den Zweikampf mit einem Verteidigern und setzt sich durch. Nun kommt ein zweiter (und letzter Verteidiger) von der Seite und stößt den Stürmer mit der flachen Hand gegen die Schulter. Der Stoß erfolgte zwar mit leichter Intensität, war jedoch genug um den Stürmer aus dem Tritt und zu Fall zu bringen.


    Meine Entscheidung: Strafstoß und Rot. Der bestrafte Spieler sowie ein Zuschauer fragten mich verdutzt nach "das ist doch eine Doppelbestrafung?". Nach Erklärung wirkten sie jedoch einigermaßen zufrieden. Mein Beobachter meinte nur "alles richtig gemacht" :D


    Im Nachhinein frage ich mich: Wäre hier auch eine Zeitstrafe statt Rot angemessen gewesen?


    Viele Grüße

  • Erstmal vorweg:

    Die Fußballregeln sind da eigentlich unmissverständlich.

    Zeitstrafen dürfen ausschließlich als Ersatz für entweder alle (System A) oder ganz bestimmte (System B) verwarnungswürdige Vergehen erteilt werden.

    (s. Offizielles Regelbuch des IFAB)


    Allerdings setzen sich die praktisch alle deutschen Fußballverbände über diese Regeln hinweg, so dass Du die Antwort auf diese Frage wohl am ehesten in den Durchführungsbestimmungen Deines Verbandes finden wirst.


    Allerdings sollte eine Zeitstrafe auch dort eigentlich niemals ein Ersatz für ein feldverweiswürdiges Vergehen sein. So dass eigentlich Rot hier zwingend ist, wenn man eben ein Schubsen ohne Zweikampfkampf um den Ball wahrgenommen hat.

  • Allerdings setzen sich die praktisch alle deutschen Fußballverbände über diese Regeln hinweg, so dass Du die Antwort auf diese Frage wohl am ehesten in den Durchführungsbestimmungen Deines Verbandes finden wirst.

    Verwirre doch neue Mitglieder nicht. Die vom IFAB vorgeschlagenen Varianten sind nicht bindend.


    Regelvarianten müssen weder flächendeckend sein noch für alle gelten. Nationalen Fussballverbänden steht es deshalb frei, je nach Wettbewerb unterschiedliche Varianten zuzulassen. Alle weiteren Varianten müssen jedoch vom IFAB bewilligt werden.“


    Richtig ist, dass bei Zeitstrafen die Durchführungsbestimmungen des Verbandes zu beachten sind und nicht des IFAB. Ggf. findet man die allerdings erst beim Regionalverband.


    In der Regel sind Zeitstrafen eine Alternative zu Gelbrot oder für rücksichtslose Vergehen, die im Ermessensspielraum zwischen Gelb und Rot liegen. Ggf. auch bei Meckern.


    Nicht ballotierte Notbremsen sind im Strafraum mit einem Feldverweis zu bestrafen und ich kenne keinen Verband, der hier nur eine Zeitstrafe vorsieht. Man könnte allenfalls nur die Regeln derart beugen, dass man nur ein taktisches Foulspiel erkannt hat, das äußerst rücksichtslos war, um dann den FaZ zu rechtfertigen. Das lässt sich allerdings aus dem geschilderten Fall nicht ableiten.

  • Dass man zwischen den IFAB-Fußballregeln, den verbandsspezifischen DFB-Regeln und den landesverbandsspezifischen Regeln unterscheiden muss ist wichtig, wenn man sich eben verbandsübergreifend unterhält.

    Deshalb wird beispielsweise bei der WM vieles auch anders gehandhabt als beim DFB.


    Und ja, da gebe ich Mark recht, das kann manchmal sehr verwirrend sein.

    Vor allem wenn sich die Regelwerke eklatant unterscheiden wie beim Zeitstrafen.

    Das IFAB sagt "nur System A und System B sind zulässig", die Landesverbände juckt das aber nicht und die lassen Zeitstrafen behandeln wie bisher (gaaaanz sicher haben die sich diese Sonderregelung vom IFAB genehmigen lassen...ist ja in den Regeln so vorgeschrieben, oder? :) )


    Handspiel ist so ein ähnliches Thema, was auch hier im Forum immer wieder aufkommt.

    Die IFAB-Regeln sind nach mehreren Änderungen eigentlich ganz eindeutig formuliert, dass Absicht auch wirklich "will mit der Hand zum Ball" bedeutet, aber trotzdem ist auf Ebene der einzelnen Verbände immer noch die uralte Argumentation "wenn er die Hand nicht weggezogen hat, ist das als Absicht zu werten" gefordert, selbst wenn das unter anderen Tatbestandsmerkmalen geregelt ist. Dass die Sport-Journallie da auch immer wieder mit ihrer Regelunkenntnis strotzt ist da auch nicht hilfreich die richtige Argumentation zu verkaufen.


    Dazu noch ergänzend: Ich bin selbst seit etwa 25 Jahren kein aktiver SR mehr, habe aber immer die Änderungen mitbekommen. Ich gehöre auch keinem Verband an sondern ich argumentiere an den Fußballregeln, wie sie vom IFAB veröffentlicht werden ohne Rücksicht auf irgendwelche Verbandsspezifika. Und da bin ich auch ein Hardliner und betrachte den DFB auch nur als eben einen Verband, der sich neben den Fußballregeln seine eigenen Ergänzungsregeln hält, die aber mit den eigentlichen Fußballregeln nichtz immer konform gehen. .

  • Die Zeitstrafe ist für Vergehen gedacht, wo die gelbe Karte zu wenig erscheint und rot zu viel. Es ist keine Alternative für die Gelb-Rote Karte. eine 2. gelbe Karte ist Gelb-rot und darf nie mit einer Zeitstrafe umgangen werden.

  • Auch das ist verbandsspezifisch. Im SWFV ist die Zeitstrafe sowohl eine eigenständige persönliche Strafe als auch die Folge der 2. Gelben Karte.

  • Das ist so nicht richtig.


    Vor allem im Jugendbereich gibt es oftmals keine Gelb/Rote Karte und genau da ist der FAZ der „Ersatz“ dazu, der im Falle einer zweiten Verwarnung ausgesprochen wird.


    Die erste Verwarnung kann aber auch sehr wohl übersprungen und direkt ein FAZ ausgesprochen werden, wenn das Vergehen zwischen Gelb und Rot lag.


    Das ist die gängige Regelung, die ich aus vielen Landesverbänden kenne.



    Wobei ich auch bspw aus dem bayrischen Verband mitbekommen habe, dass es dort in allen Bereich sowohl G/R, als auch FAZ gibt. Aber auch da ist die Möglichkeit, dass der FAZ eine zweite Verwarnung darstellt, statt einer G/R Karte.



    Da gibt es in DE einfach keine einheitlichen Regelungen, aber ich bin mir sehr sicher, dass überall die Zeitstrafe auch direkt gegeben werden kann, also die erste Verwarnung übersprungen werden kann.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Und welche Antwort hilft jetzt bei der Frage #6, wenn es fast so viele Varianten der Zeitstrafe gibt wie Landesverbände? Es geht doch nur um folgende Frage: In welchem Verband kann ein Feldverweis auf Dauer aufgrund eines DOGSO durch eine Zeitstrafe ersetzt werden? Ich kenne keinen, insofern ist es irrelevant wo der Fragesteller das Spiel gepfiffen hat.

  • Und welche Antwort hilft jetzt bei der Frage #6, wenn es fast so viele Varianten der Zeitstrafe gibt wie Landesverbände? Es geht doch nur um folgende Frage: In welchem Verband kann ein Feldverweis auf Dauer aufgrund eines DOGSO durch eine Zeitstrafe ersetzt werden? Ich kenne keinen, insofern ist es irrelevant wo der Fragesteller das Spiel gepfiffen hat.

    Da ich nicht nur aus seinem Landesverband komme, sondern auch in seinem Kreis pfeife, kann ich die Frage wohl am besten beantworten. Die Zeitstrafe, so die Anweisung vom VSA ist keine Zwischenstufe zwischen Gelb und Gelb/Rot. Fakt ist leider auch, dass viele SR dies leider so machen. Aber eine weiteres gelbwürdiges Vergehen nach der 1. Karte, soll mit Gelb/Rot geahndet werden.

  • Das sollte ja in in Bayern einheitlich gehandhabt werden oder?


    Denn laut den Dokumenten und Berichten auf der Seite des BFV wird dort quasi das Gegenteil beschrieben.


    Eben das bei einer bereits erfolgten VW der FAZ die 2. VW ersetzt und die G/R Karte eingesetzt werden soll, wenn das Vergehen zu wenig für rot und zu viel für gelb war.


    BFV „Blaues Buch“ 2024/2025 - ab Seite 210 erklärt

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)