Umsetzung der Zeitstrafe

  • Ist doch auch logisch. Wenn ein Spieler auf der „Strafbank“ sitzt und es kommt zu einer längeren Unterbrechung (Verletzung, Gewitter), wo wäre dann die Strafe, wenn die Strafzeit weiterläuft.


    Ja, es ist nicht einfach den Überblick zu behalten, wenn mehrere Spieler gleichzeitig auf der Strafbank sitzen, aber zu unterschiedlichen Anfangszeiten. Aber auch hier trifft der Schiedsrichter eben Tatsachenentscheidungen, auch wenn ein Spieler 15 Minuten brutto nicht mitspielt.

    Sooo komplett offensichtlich logisch finde ich es nicht. Es kommt doch darauf an was die legislative damit bewirken möchte.


    Wenn, wie aktuell viel erwähnt, ein mentaler "Cool Down" der Sinn und Zweck sein soll, dann wäre die totale Zeit ausreichend, aus pädagogischer Sicht. Ideal wäre ein SinBin bei dem der Spieler das Feld nicht sieht.


    Wenn man wie aktuell auch die Pausen mitzählt, dann ist es ja eine Kollektivstrafe, bei der sich der bestrafte Spieler über sich selbst ärgert, dass er jetzt dem Team das ganze eingebrockt hat. Diese Art von ärgern über sich selbst ist häufig der Startpunkt diesen Ärger und ggf. Aggression zu externalisieren, sprich an Gegenspielern und ggf. Schiri auszulassen.

    Es gibt ja auch häufig im Jugendbereich die Regelung, dass des Feldes verwiesene Spieler ersetzt werden dürfen wenn das Wechselkontingent noch nicht erschöpft ist.


    Der Berliner FV sprich aktuell ausdrücklich von "Erziehungsmaßnahme" im Jugendbereich und ich denke, gewollt nicht von "Strafe" wie um Erwachsenenbereich. Ich nehme auch an, dass es deswegen FaZ heisst anstatt Zeitstrafe. Aber das ist nur meine Lesart der BFV SO / JO

  • Zitat

    Der Schiedsrichter sollte in die Zeitstrafe die Zeit einrechnen, die am Ende einer Halbzeit wegen Unterbrechungen (Auswechslungen, Verletzungen etc.) nachgespielt wird.

    Sollte ist natürlich nicht muss. Es ergibt allerdings keinen Sinn, wenn der Spieler seine Strafe nur während einer Unterbrechung absitzt.


    Es ist ja auch kompliziert und nicht umsetzbar, wenn man die Zeit mit einrechnen muss, die am Ende einer Halbzeit nachgespielt wird.


    Wenn z. B. das Team, das auf Zeit in Unterzahl spielt, zurück liegt und absichtlich Zeit vergeudet, bis der Spieler wieder mitspielt. Vergeudete Zeit muss nämlich nicht nachgespielt werden. :)

  • Es gibt ja auch häufig im Jugendbereich die Regelung, dass des Feldes verwiesene Spieler ersetzt werden dürfen wenn das Wechselkontingent noch nicht erschöpft ist.

    Gibt es das wirklich in offiziellen Spielordnungen?

    Klingt für mich eher nach Freizeitfußball-/Freundschaftsspielregelung, aber nichts für den Punktspielbetrieb.

    Und ich vermute, dass das auch nicht wirklich mit den IFAB-Regeln im Einklang steht.

  • Kritisiere ich ja seit mindestens 10 Jahren (solange bin ich hier im Forum schon angemeldet)

    Allerdings auch nur hier... daher wird sich daran leider nie was ändern.

    Das ist glaube ich mal eines der seltenen Themen, wo wir uns hier im Forum fast* ausnahmslos alle einig sind. Was da vom DFB herunter bis in die Kreisverbände trotz aller Möglichkeiten der Digitalisierung passiert, ist mit einigen positiven Ausnahmen leider sehr, sehr traurig. Es gibt bis heute keine Stelle, die das Regelwerk in Verbindung setzt mit verbindlichen Auslegungen und solchen Klarstellungen. Will man alles wissen, muss man an 20 Stellen gucken und weiß immer noch nicht, welche von den Netzfünden inzwischen schon wieder veraltet ist. Von den Widersprüchen zwischen Regeln und Auslegung mal ganz zu schweigen.


    * Timey mag eine Ausnahme sein, hat da aber auch einen starken Interessenskonflikt. ;)

  • Und ich vermute, dass das auch nicht wirklich mit den IFAB-Regeln im Einklang steht.

    Im Gegenteil, das empfiehlt das IFAB sogar in den Leitlinien für Zeitstrafen.

  • Sollte ist natürlich nicht muss. Es ergibt allerdings keinen Sinn, wenn der Spieler seine Strafe nur während einer Unterbrechung absitzt.


    Es ist ja auch kompliziert und nicht umsetzbar, wenn man die Zeit mit einrechnen muss, die am Ende einer Halbzeit nachgespielt wird.


    Wenn z. B. das Team, das auf Zeit in Unterzahl spielt, zurück liegt und absichtlich Zeit vergeudet, bis der Spieler wieder mitspielt. Vergeudete Zeit muss nämlich nicht nachgespielt werden. :)

    Geb ich Dir Recht. Die pädagogisch beste Variable FÜR den Täter wäre, FaZ und darf ausgewechselt werden wenn Wechselkontingent nicht erschöpft. Analog dazu wenn ein Trainer seinen Spieler auswechselt der schon eine Gelbe hat weil der Trainer merkt, dass es "besser ist" für den Spieler, weil er sich nicht so richtig unter Kontrolle hat an dem Tag.


    Alles was darüber hinaus geht ist eine Signalwirkung für die gegnerische Mannschaft und sollte eigentlich nicht der persönlichen Strafe zugerechnet werden.


    Grundsätzlich muss ich sagen, dass es unlogisch ist im Geiste des Sports also unsportlich finde, als "gefoultes" Team eine persönliche Strafe zu fordern oder Anspruch zu erheben. Also ausschließlich im Sinne der Gleichbehandlung und nicht als Vergeltungsmaßnahme.


    Ich finde es heisst ja nicht umsonst persönliche Strafe und Spielstrafe (ja häufig Mannschaftsstrafe genannt). Wobei die Spielstrafe sozusagen Nachteilsausgleichsmaßnahme heissen müsste oder so ;)


    Für mich sollte die persönliche Strafe ausschließlich auf die persönliche Reflexion des einzelnen Täters abzielen (auch wenn es Signal(neben-)wirkungen gibt die damit einhergehen).

    Spielstrafen zielen ausschließlich darauf ab, dass die Geschädigten / gefoulten Gerechtigkeit erfahren, also Ball zurück bekommen den sie vorher ja i.d.R. hatten.


    Sprich persönliche Strafe ist eine Sache die dem Täter dienen soll sich wieder korrekt zu Verhalten und soll ausdrücklich keine Genugtuung für die andere Mannschaft sein.


    Leider gibt es natürlich Nebeneffekt wie immer im sozialdynamischem Kontext, aber der Grundsatz gilt für mich schon als Leitgedanke im Sinne der Konditionierung (Bestrafung on inkorrektem Verhalten und Verstärkung von korrektem Verhalten).


    Man muss aber natürlich sagen, dass der o.g. Ansatz von der IFAB häufig nicht durchgezogen wird, weil Fußball komplexer ist als einfach Konditionierung mit Bestrafung und Verstärkung. Der FaD ist eigentlich eine 50% Doppel-Spielstrafe (neben der Spielfortsetzung) und 50% persönliche Strafe .

  • Nr.23 Natürlich nur nach Ablauf der Zeitstrafe, das ist ja das Thema hier. Nach einem echten rotwürdigen Vergehen ist das Ersetzen natürlich absurd, zumindest beim echten Feldfußball.


    Ausnahmen gibt es natürlich in der Halle und ggf. auf Kleinfeld, wo eine dauerhafte Unterzahl keinen Sinn ergibt.

  • Für den FaD muss man aber denke ich mal die historische Regelentwicklung betrachten.


    Auswechslungen gibt es erst seit 1965.

    Feldverweise bereits seit 1877.


    Der Feldverweis war damit zum Einen ein Mittel, mit dem tatsächlich die spielerische Chancengleichheit hergestellt wurde, wenn ein Spieler von A einen Spieler von B so schwer gefoult hat, dass dieser nicht mehr weiterspielen konnte. Zum Anderen gab es noch keine Wechsel. Also wer sich auf dem Platz nicht benehmen konnte musste halt raus und hat durch das schlechte Benehmen seiner Mannschaft geschadet, diese ihn ja nicht ersetzen durfte.




    Natürlich sind die feldverweiswürdigen Vergehen nach und nach erweitert worden, aber das ist nunmal der Ursprung dessen, dass der FaD nicht nur rein persönlich ist.

  • Die rein historische Betrachtung ist interessant, aber für die Frage nach dem Sinn und Zweck und der angemessenen und konsequente Umsetzung nicht so ausschlaggebend, finde ich. Das waren auch noch gaaanz anderen Zeiten als man Gelb bekam für "ungentleman-like behaviour" ;)


    Wenn man zum Beispiel bedenkt was für eine hohe Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld sein durften zu den Anfangszeiten wären Auswechslungen auch seltsam gewesen.


    Wenn man das Konzept konsequent durchziehen würde, dann wäre es FaD und Ersatz - nicht Auswechslung. So steht es ja auch in den aktuellen Anwendungen immer mal wieder drin in Anlehnung:


    "Durch rote Karte angezeigte Disziplinarmassnahme, bei der ein Spieler das Spielfeld aufgrund eines feldverweiswürdigen Vergehens für den Rest des Spiels verlassen muss und nur durch einen anderen Spieler ersetzt werden darf, wenn er das Vergehen vor Spielbeginn begeht."

    Als Maßnahme, die Teilnahme am Spiel zu verhindern.


    ... Wenn ein Spieler oder Teamoffizieller vor dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf ihn der Schiedsrichter vom Spiel ausschliessen ...


    • vor Übergabe der Teamliste: Diese Spieler dürfen in keiner Funktion auf der Teamliste aufgeführt sein.

    • nach Übergabe der Teamliste und vor Ausführung des Anstosses: Diese Spieler dürfen durch einen der gemeldeten Auswechselspieler ersetzt werden. Letzterer darf auf der Teamliste nicht ersetzt werden, und das Auswechselkontingent für das Team verringert sich nicht.

    • nach Ausführung des Anstosses: Diese Spieler dürfen nicht ersetzt werden.









  • Wobei man (mit Erfahrung und gutem Willen) gerade im Jugendbereich sehr viel mit Präventivarbeit regeln kann. Ausraster aus dem Nichts sind meistens nicht das Problem, da sind meistens die eigenen Mitspieler froh, wenn derjenige vom Platz geschickt wird. Aber wenn sich das so hochschaukelt, kann man da frühzeitig Rückmeldung geben, entweder direkt "Ich sehe, was ihr da macht" oder in einer passenden Situation (Ball wird weit weit weggeschossen und muss geholt werden) beim Trainer vorbei gehen "Kriegt sich dein Achter jetzt wieder ein oder braucht der eine Pause?"


    Der mit Abstand häufigste Spruch, den der jeweilige Trainer reinbrüllt, wenn ich einen Strafstoß oder Feldverweis gegeben habe, ist

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Meine Information ist, die Zeitstrafe endet mit dem Schlusspfiff, heisst im Umkehrschluss am der Spieler mit der Zeitstrafe darf am Entscheidungsschiessen vom Strafstosspunkt teilnehmen.

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Meine Information ist, die Zeitstrafe endet mit dem Schlusspfiff, heisst im Umkehrschluss am der Spieler mit der Zeitstrafe darf am Entscheidungsschiessen vom Strafstosspunkt teilnehmen.

    Der formale Schlusspfiff erfolgt erst, nachdem das Elfmeterschießen entschieden ist. Das zeitliche Ende der Verlängerung erfolgt auch mit einem Pfiff (analog zum Halbzeitpfiff), damit endet aber nicht das Spiel.


    Wenn es vor dem Elfmeterschießen z.B. zu einer Massenschlägerei kommt, dann kannst Du das Spiel noch abbrechen, das ist ja nach dem Schlusspfiff nicht mehr möglich.

  • Da jetzt offiziell verkündet wurde, dass es eine blaue Karte als Zeichen für eine (eigentlich grundsätzlich schon immer existierende) Zeitstrafe geben soll, sind die Reaktionen von Zustimmung, Lachen bis zur Verärgerung sehr groß. Im Endeffekt wissen wir eigentlich nich nichts konkretes, außer dass es die Zeitstrafe anscheinend nur für bestimmte Vergehen (bestimmte taktische Fouls, abfälliges Meckern) geben soll.


    Im Endeffekt finde ich es sinnvoll, wenn es vom IFAB klare Vorgaben und nicht nur unverbindliche Leitlinien für Zeitstrafen gibt, die dann über gleich gelten müssen.


    Ich bin auch eher Befürworter einen Spieler für bestimmte Unsportlichkeit sofort abzukühlen, als ihm erst noch eine dritte Chance zu geben. Die blaue Karte muss aber klar definiert werden, sodass es bitte keinen „grünen“ Bereich geben darf, der dem Schiedsrichter zwei Möglichkeiten gibt.

  • Ist es doch im Regelwerk.

    Entweder (auf Anweisung der Turnierleitung) für alle 2. gelben Karten oder als Ersatz für ganz bestimmte von der Turnierleitung vorgegebene verwarnungswürdige Vergehen. Nennt sich "System A" und "System B".


    Das aktuell von den Verbänden praktiziertze System, bei dem die Zeitstrafe als Zwischenschritt zwischen Gelb und Rot betrachtet wird, ist (übrigens nicht erst seit gestern) "System regelwidrig".

  • KozKalanndok Das aktuelle Regelwerk inklusive der Leitlinien für Zeitstrafen ist bekannt. Die Frage ist, was zukünftig geregelt sein soll. Die einzige Änderungen wird sicherlich nicht nur die blaue Karte anstelle von fünf Fingern sein, die man bisher ein- bzw. zweimal gezeigt hat um einen 5 bzw. 10 Minuten FaZ anzuzeigen.

  • Ich wäre dafür gelb 10 min gelb/rot und rot überall einzuführen. Im Jugendbereich statt 10 Min nur 5 min und zusätzlich gelb/rot und das komplett in Deutschland