Zitat von jambala;21469
Auch wenn Du bezweifelst, daß die Meldung Wirkung zeigt - dies ändert nichts daran, daß man in solch einem Fall das Vergehen, so man es denn auch unmißverständlich wahrgenommen hat, melden kann und sollte. Einfach die Augen zumachen und sagen, daß es nix bringt, ist in meinen Augen der falsche Ansatz. Was aus meiner Meldung gemacht wird, hat mich nicht zu interessieren, ich habe mit der Ausfertigung der Meldung meine Schuldigkeit getan.
Siehst du...wieder zwei paar Schuhe!
Einerseits eine Meldung und dann weitere (mögliche) Verfolgung durch den Verband habe ich nie als unmöglich oder nicht durchsetzbar bezeichnet.
Ich schrieb von der Turnierleitung und einen sofortigen Ausschluß durch Zuschaueraussagen. Und das bleiben die (gerne auch) ZWEI SR-Kollegen dennoch, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht aktiv sind. Und dies wird/soll (in meinen Augen) auch nicht passieren, daß eine Turnierleitung einen Spieler auf Grund einer Zuschaueraussage sperrt.
Wer darf dann einen Spieler verpetzen; auch die Oma des 5-Jährigen ?
Der Kreisleiter weil der mal auf ´nem SR-Lehrgang war ?
Nee, sorry! Irgendwie nicht vorstellbar.