• Regel 12 legt fest, dass es einen Freistoß geben muss, spezifiziert aber nicht, ob es einen direkten oder indirekten Freistoß geben soll.


    Daher würde ich sagen, dass Regel 5 zur Anwendung kommt:


    "Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der

    Spielregeln und des Fußballs."


    Bis diese Regellücke geschlossen wird, halte ich beide Entscheidungen für korrekt.

  • Es gibt hingegen auch keine Regelpassage, die hier den indirekten konkret fordert. Der Regelgeber fordert allerdings konkret den Freistoß, weil sich je nach Art des Vergehens aus dem Kontext des ganzen Regelwerks ableiten lässt, ob er direkt oder indirekt ist.


    Und für ein Kontaktvergehen gibt es immer den dF. Die einzige Ausnahme ist explizit genannt: Spieler vs Teammitglied außerhalb.

    Diese Regelstelle steht zumindest beim "königlichen" BFV in der Rubrik "Vergehen, die mit einem direkten Freistoß bestraft werden.

    (in meinem Regelbuch von 2021/22 auf Seite189)

    ob Optimist oder Pessimist, der Mist ist immer der gleiche

    Einmal editiert, zuletzt von gebi () aus folgendem Grund: Teppfuhler versucht zu eliminieren

  • Die Spielfortsetzung kann man doch einfach aus Regel 12 ableiten, ohne irgendeine Regel zu biegen oder zu interpretieren.

    Dort steht: Alle Vergehen mit Körperkontakt werden mit einem direkten Freistoß geahndet.

    Da muss meines Erachtens auch keine Regellücke geschlossen werden. Das ist unmissverständlich.

  • Kaef So einfach ist es trotzdem nicht, da der Passus in 12.1 steht und dort werden eben nur Vergehen von Spielern gegen Gegenspieler beschrieben. :)


    Allerdings was sonst sollte es geben, wenn nicht dF. Welche Vergehen, außer verbale, gibt es überhaupt, die nur einen idF verursachen, wenn ein TO involviert ist?

  • So einfach ist es trotzdem nicht, da der Passus in 12.1 steht und dort werden eben nur Vergehen von Spielern gegen Gegenspieler beschrieben. :)

    Für mich steht der Satz so losgelöst, dass er allgemeingültig ist.

  • Also unabhängig vom konkreten Regeltext, sondern mehr nach "im Sinne des Spiels" kann man aber auch diskutieren, ob es richtig ist, dass eine Mannschaft einen direkten Freistoß erhalten kann, wenn sie nicht die Geschädigten sind. Und das wäre schon ein entscheidender Unterschied zum Anfang von 12.1, wo es um Vergehen gegen den Gegner geht, denke ich.

    Andererseits gibt es in 12.1 und 12.4 Vergehen gegen Spieloffizielle, die explizit einen direkten Freistoß verlangen, was dieses Argument dann wieder abschwächt...


    Die interessante Anschlussfrage wäre dann übrigens noch, welchen Freistoß es gibt, wenn das gleiche Vergehen von einem (aktiven) Spieler außerhalb des Spielfelds begangen wird (wenn das Verlassen des Spielfelds regelgerecht war).

    Ich befürchte, das ist auch nicht viel eindeutiger...

  • Die interessante Anschlussfrage wäre dann übrigens noch, welchen Freistoß es gibt, wenn das gleiche Vergehen von einem (aktiven) Spieler außerhalb des Spielfelds begangen wird (wenn das Verlassen des Spielfelds regelgerecht war).

    Es gibt den gleichen Freistoß, den direkten ;). Der einzige textliche Unterschied ist, dass der Spieler, so er kein Vergehen begeht, den Spieloffiziellen beeinträchtigen darf. Das heißt für mich, dass der Trainer, der unabsichtlich dem Assistenten im Weg steht, bestraft wird und ein Spieler nicht.