Spieler A unterbindet durch ein Foul einen aussichtsreichen Angriff und wäre deshalb zu verwarnen. Als der Schiedsrichter die Verwarnung aussprechen will, behauptet A, dass sein Mitspieler B das Foul begangen habe, der Schiri hat jedoch keinen Zweifel an der Täterschaft des A. Wie ist dieser Verweis auf B zu bewerten? Ist das eine Unsportlichkeit, die dann eine Ampelkarte zur Folge haben müsste?
Anderen Spieler beschuldigen - Unsportlichkeit?
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Aus meiner Sicht ist hier die Ampelkarte (oder Zeitstrafe) durchaus gerechtfertigt. Meine Argumentation wäre hier im Grunde der Versuch, den Schiedsrichter auf unsportliche Art und Weise zu täuschen und sich so einer persönlichen Strafe auf Kosten eines anderen zu entziehen.
Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass ein solches Verhalten vom Regelgeber aus toleriert werden soll, auch wenn es vielleicht nicht explizit in den Regeln drin steht.
PS. Der Spieler könnte sich von mir nach dem Spiel auch noch mal zwei Sätze anhören, zum Thema Kollegialität und so.
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Man kann das aber auch ganz gekonnt überhören.
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"Hab ich mich verhört oder wollen Sie ihr Foul gerade ihrem Kameraden anhängen?"
Damit kannst Du Dir Deine (vermeintlich) unsichere Wahrnehmung der Forderung nochmal bestätigen lassen und baust gleichzeitig dem Spieler eine goldene Brücke um da kartenfrei und gesichtswahrend wieder Situation rauszukommen.
Ansonsten bin ich da auf jeden Fall bei Gelb (und er ja laut Deinem anderen Thread ohnehin für das Foul schon eine Zeitstrafe bekommen hat, dadurch eben Rot)
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Man kann das aber auch ganz gekonnt überhören.
Klar kann man das (vielleicht), ändert aber zunächst nichts daran, wie das regeltechnisch aufzulösen wäre - eben die Diskrepanz zur pragmatischen Lösung.
Der Spieler könnte sich von mir nach dem Spiel auch noch mal zwei Sätze anhören, zum Thema Kollegialität und so.
Gefährliches Pflaster - erstens gibt es durchaus Spiele, bei denen man die Kommunikation mit den Spielern nach Abpfiff besser auf ein unbedingt notwendiges Minimum beschränkt, zweitens muss selbst der Mannschaftskamerad das nicht zwingend als schlimm empfinden, weil es kollegial sein kann, einen Mitspieler so im Spiel zu halten.
"Hab ich mich verhört oder wollen Sie ihr Foul gerade ihrem Kameraden anhängen?"
Will ich das? Eher nicht, schließlich muss ich alle Fälle dann so handhaben, womöglich verbaue ich mir damit in anderen Fällen die Chance, mich von einem Spieler direkt zu trennen - und ich halte die Frage auch deshalb für schwierig, weil ich damit bestätige, etwas gehört zu haben, bei dem es irgendwie keinen Interpretationsspielraum gibt.
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PS. Der Spieler könnte sich von mir nach dem Spiel auch noch mal zwei Sätze anhören, zum Thema Kollegialität und so.
Und was erwartest du davon? Dass er aus Ehrfurcht erstarrt, wenn er nach dem Spiel einen Einlauf vom Schiedsrichter bekommt? Wir sind Schiedsrichter und keine allgemein anerkannten Moralisten. Entweder du ignorierst es oder zeigst unmittelbar eine Reaktion und dann möglichst auch in Form einer Disziplinarmaßnahme. Alles andere verpufft sowieso.
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schließlich muss ich alle Fälle dann so handhaben
Nein, musst Du nicht.
Es gibt solche Fälle, in denen Du Dir nicht sicher bist, ob Du das gerade wirklich gehört hast, bei denen fragst Du nach und es gibt Fälle wo Du Dir absolut sicher bist.
Und durch die Rückfrage bestätigst Du nur dass Du Dir Deiner Wahrnehmung gerade nicht sicher warst. Wenn der Spieler schlau ist, hält er die Klappe und belastet sich nicht weiter selbst. Wenn er dumm ist, bestätigt er durch eine Selbstbelastung Deine unsichere Wahrnehmung und Du kannst zweifelsfrei agieren.
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Ich halte das für ein Unsportlichkeit und das wäre konsequenterweise zu ahnden.
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Regel 12 legt fest:
Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er:
• versucht, den Schiedsrichter [...] zu täuschen
Im Text wird als Beispiel die Schwalbe genannt, aber mit dem expliziten Zusatz "z.B.", sodass für mich kein Zweifel besteht, dass auch jede andere Täuschung des Schiedsrichters zu verwarnen ist.
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Mal wieder deutscher Übersetzungsmist im deutschen Regeltext.
Durch das nachgestellte "(Simulieren)" wird der Eindruck erweckt, dass die Regel nur für Schawlben gilt...
Der englische Text ist da klarer:
attempts to deceive the referee, e.g. by feigning injury or pretending to have been fouled (simulation)
Kleiner Nachtrag: Für eine erfolgreiche Täuschung gibt das Regelwerk jeodch keine persönliche Strafe her (ist aber genaugenommen absolut logisch )