Um auf die eigentliche Frage unter Berücksichtigung des DFB-Regelwerks zurückzukommen:
Die Bekleidung des Schiedsrichters ist dort nicht geregelt. Alles was Manfred daraus ableitet, sind allenfalls, wahrscheinlich noch nicht einmal niedergeschriebene, lokale Besonderheiten der Schiedsrichtergruppen in Deutschland. Genauso wenig sind diverse Grußrituale geregelt.
Wenn ich Sonntags mit Anzug, Krawatte und Hut auflaufe oder zur Karnevallszeit als Clown verkleidet, verstoße ich nicht gegen die „Laws of the Game“, sondern allenfalls gegen die Durchführungsbestimmungen des Wettbewerbs oder meiner SR-Vereinigung.
Die Frage war nach der Regelkonformität und nicht dem Usus.