Frage zum 12. Dezember

  • Um auf die eigentliche Frage unter Berücksichtigung des DFB-Regelwerks zurückzukommen:


    Die Bekleidung des Schiedsrichters ist dort nicht geregelt. Alles was Manfred daraus ableitet, sind allenfalls, wahrscheinlich noch nicht einmal niedergeschriebene, lokale Besonderheiten der Schiedsrichtergruppen in Deutschland. Genauso wenig sind diverse Grußrituale geregelt.


    Wenn ich Sonntags mit Anzug, Krawatte und Hut auflaufe oder zur Karnevallszeit als Clown verkleidet, verstoße ich nicht gegen die „Laws of the Game“, sondern allenfalls gegen die Durchführungsbestimmungen des Wettbewerbs oder meiner SR-Vereinigung.


    Die Frage war nach der Regelkonformität und nicht dem Usus.

  • Die Frage war nach der Regelkonformität und nicht dem Usus.

    Problem: Das Regelwerk fordert uns auf, selbiges im Sinne des Fußballs auszulegen - und genau das habe ich in diesem Fall getan; nix mit Verbandsspezifika, in "unserer" Spielordnung steht dazu nur - wie übrigens in den DFB-Anweisungen auch -, dass die Farbe schwarz dem Schiri vorbehalten ist.


    Und ich habe klar dargelegt, wie ich zu meiner Einschätzung komme - der Regelgeber erwartet professionelles Aussehen und ebensolche Ausstattung sowie letztlich analoge Kleidung des Schiris wie bei den Spielern.

  • Manfred ich übernehme das Ziat:

    Manfred, ich schätze Deine Bemühungen rund um das Weihnachtsrätsel sehr. Jedoch sollten wir uns bei der Beurteilung von Regelfragen am Regelwerk orientieren. Etwaige Lösungen im "Sinne des Fussballs" können alternativ richtig sein oder richtig erscheinen. Jedoch kann eine Lösung, welche dem Regelwerk entspricht, nicht falsch sein.

    Nochmal, dass die Regelungen, die sich ausdrücklich auf die Ausrüstung/Bekleidung der Spieler beziehen, auch für die Schiedsrichter anzuwenden sind, ist deine subjektive Auslegung.


    Auch was genau ein „professionelles Erscheinen der Spielerausrüstung“ sein soll, dem die etwaige Kopfbedeckung entsprechen soll, ist ebenfalls äußerst abstrakt formuliert. In den Augen einer streng gläubigen Muslima mag das ebenso für eine Burka zutreffen.


    Du hättest im Rätsel schon vorgeben sollen, dass es nicht nur regelkonform sein soll, sondern auch möglichst nahe dem eines üblichen Erscheinungsbild eines Schiedsrichters entsprechen soll.

  • Schmuck dient der Verschönerung des Aussehens.

    Ein Kopftuch im Islam dient der Verhüllung von Teilen des Aussehens.

    Ich gehe davon aus, dass fast alle Muslimas das Kopftuch nicht tragen, weil sie damit besser aussehen als ohne.

    Insofern erscheint mir ziemlich klar, dass ein aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch keinen Schmuck darstellt.


    Auch der Vergleich mit dem Kreuz erscheint mir nicht passend.

    Christen tragen das Kreuz meistens, um die Zugehörigkeit zu ihrer Religion deutlich zu machen. Dies kann also durchaus als religiöses Statement gesehen werden. Selbst eine Bewertung als Schmuck erscheint mir hier weniger abwegig als beim Kopftuch.

    Das Kopftuch hingegen ist ein Hilfsmittel, um die religiösen Anforderungen (in manchen Auslegungen des Islams) zu erfüllen.

    Ich denke, die Frauen, die das Kopftuch vor allem deshalb tragen, um ihre Zugehörigkeit zum Islam zu zeigen, dürften klar in der Minderheit sein.

  • Grundsätzlich dürften Piercings schon Schmuck sein, weil sie der Träger mit der Absicht anlegt, dadurch besser auszusehen.

    In dem Extremfall aus dem Link werden sie wohl eher aus Rekordeifer getragen, da wäre die Auslegung als Schmuck dann unklarer.

    Ist aber letztlich egal, weil es sowieso unter "gefährliche Ausrüstung" fällt.


    "Jewellery" ist nach meinem Verständnis genau das gleiche wie "Schmuck", also alles was dazu dient den Träger zu "schmücken".

    In Regel 4 stehen übrigens (in beiden Sprachen) Beispiele für Schmuck, die klar machen, dass damit mehr als Juwelen gemeint ist.

  • Aber ich denke die Frage, ob das Tragen eines Kopftuch im geschilderten Sachverhalt ein religiöses Statement ist, muss man durchaus stellen und je nachdem ob man das bejaht oder verneint, muss entsprechend entschieden werden. Allerdings sind sich da auch weltliche Gerichte bis heute uneinig drüber, ob so etwas es ein religiöses Statement ist (Kopftuchverbot - in jedem Bundesland anders).

    Da komme ich dann wieder mit dem Gleichheitsgebot - auch Jüdinnen müssen gemäß strenger Auslegung ihrer Religion ihr Haar in der Öffentlichkeit bedecken. Die machen das in der Regel nur mit Perücken statt Kopftüchern. Wenn du also Kopftücher nicht zulässt, musst du auch Perücken verbieten. Wenn du aber vor haben solltest, einer jüdischen Frau zu sagen, sie müsse ihre Perücke abnehmen, weil das ein unzulässiges religiöses Statement wäre, sag mir bitte Bescheid. Ich komme dann und setze mich mit einer großen Tüte Popcorn an den Spielfeldrand... :muhaha:

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.