Schiedsrichter protestieren gegen Urteil

  • In einem offenen Brief protestieren die SR der SR-Gruppe Schleiz (Ostthüringen) gegen ein Urteil des Kreissportgerichtes. Ein Spielabbruch wegen versuchtem tätlichen Angriffs gegen den Unparteiischen wurde vom KSG nur mit einer Verwarnung des Spielers geahndet:


    hier nachlesen


    Gut, dass nicht nur gemeckert wird, sondern auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Auch ein Sportgericht kann Fehler machen ...

  • Da sind aber ein paar Dinge komisch gelaufen:


    1) Die Spielansetzung - der Spieleinteiler kann nicht immer wissen, ob es 2 Wochen vorher Vorfälle oder kritische Situationen im Spiel gab. Da muß man als Schiedsrichter auch mal ein Spiel tauschen, das wird bei uns sogar in der VL so gehandhabt. Ein kurzer Anruf beim Spieleinteiler hätte das Ganze schon vorher entschärfen können.


    2) Zumindest im SWFV gilt folgende Anweisung : Wenn ein Spieler den SR schubst, ist das kein Grund für einen Spielabbruch. Dann gibt es :rote_karte: für den Spieler, das Spiel sollte aber weiter geleitet werden. Schlagen bzw. heftiges Schubsen ( man verliert das Gleichgewicht und kann nicht stehen bleiben ) führen allerdings zum Spielabbruch.


    3) Es ist auch befremdlich, daß der SR zwar mit der Presse spricht, aber nicht mit dem Sportgericht. Bei uns werden kritische Sportgerichtstermine normalerweise mit allen 3 Parteien vereinbart.


    Ich will in keiner Weise das Verhalten des Spielers rechtfertigen, aber auch das Verhalten des SR und der betroffenen SR-Gruppe in Thüringen scheint verbesserungswürdig zu sein.

  • Hier muss man natürlich das Ganze auch ein wenig kritisch betrachten:


    Der Kollege hätte in der Tat das Spiel tauschen sollen. Bei uns wird darauf geachtet, dass wir nach Möglichkeit 1 Team nur 1x pro Saison pfeifen. Bei Problemen mit einem Verein sollte man dies auch dem Obmann mitteilen.
    Hier handelte es sich um einen jungen Kollegen, der anscheinend keinen Paten hatte, der ihn beraten hat.


    Merke ich bei einem Spiel, dass von draussen Hektik hereingebracht wird, so lasse ich den Redelsführer von der Anlage verweisen. Zur Not gehen 2 oder 3.
    Hier tut sich ein junger Kollege natürlich sehr viel schwerer.


    Wegen eines Schubers bricht man kein Spiel ab, dies hat der Kollege auch nicht getan. Er hat "in dieser Phase die Sicherheit des Spieles nicht mehr gewährleistet" gesehen und deshalb abgebrochen. Für mich ein verständlicher Grund nachdem "Ausdrücklich festgestellt wurde, dass weder jemand aus der Ebersdorfer Mannschaft noch vom Trainer- und Betreuerstab auf den "Sünder" einwirkte". Die Heimmannschaft ist für den Schutz des Schiedsrichters und von beiden Mannschaften verantwortlich.


    Ein Spieler, welcher den Schiedsrichter schubst, gehört ordentlich gestraft:


    RVO des Bayr. FV:


    Zitat

    § 68:


    (1) Ein Spieler, der den Schiedsrichter oder SR-Assistenten beleidigt oder bedroht oder sich der Anordnung des Schiedsrichters widersetzt, ist mit einer Sperre von einer Woche bis zu sechs Monaten zu belegen.
    (2) Begeht ein Spieler eine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter oder einen Schiedsrichterassistenten, so ist er mit einer Sperre von sechs Monaten bis zu zwei Jahren (bei Junioren: bis zu einem Jahr), in leichteren Fällen mit einer Sperre von mindestens acht Wochen zu belegen. In besonders schweren Fällen ist auf Ausschluss zu erkennen.
    (3) Neben einer Sperre nach Abs. 1 oder Abs. 2 kann zusätzlich eine Geldstrafe verhängt werden.


    Problematisch könnte hier nur gewesen sein, dass der Schiedsrichter hier keine rote Karte gegeben hat. Manche SG sehen dies immer noch als zwingende Voraussetzung für eine Strafe.


    Leider steht in dem Artikel nichts in wieweit die Heimmannschaft mit Strafen belegt worden ist. Dies scheint mir nämlich in der Tat neben dem Spieler auch für sehr wichtig, da hier wohl Vereinsverantwortliche sich absolut falsch Verhalten haben.


    Das Sportgericht sollte sich nicht wundern, wenn es in Thüringen bald einen SR-Schwund geben sollte.

  • Er hat ihn geschubst, damit ist doch derTatbestand einer Tätlichkeit erfüllt! Sitzen dort in der Spruchkammer etwa Mitglieder dieses Vereins? Man sollte diese Spruchkammer sperren!!!!!!!!!!:flop: