Das Problem ist halt, dass der DFB das von Anfang an nicht gemäß dem Wortlaut der Regel interpretiert hat, sondern immer die Absicht in den Vordergrund geschoben hat.
Es gebe nun zwei Kriterien, in denen ein Handspiel eines Verteidigers strafbar sei. Erstens: wenn ein Spieler mit einer absichtlichen Bewegung die Hand oder den Arm zum Ball führt. Oder zweitens: wenn der Spieler durch seine Körperhaltung die Intention verfolgt, den Ball aufzuhalten. "Der Unparteiische muss beurteilen: Was ist die Absicht des Spielers? Entstammt die Körperhaltung aus einem natürlichen Bewegungsablauf? Oder will der Spieler den Ball mit dem Arm aufhalten, indem er seine Abwehrfläche vergrößert? Oder nimmt er zumindest das Risiko in Kauf, dass er den Ball an den ausgetreckten Arm bekommt?"
Es geht zurück auf ein wesentliches Kriterium: Absicht
Die Absicht wird priorisiert. Die Absicht in zweierlei Hinsicht. Einmal die Absicht, wenn ich hingehe und fange den Ball [...] aber auch die Absicht der Bewegung. Es wird nicht mehr gesagt: Abgespreizte Hand ist sofort Handspiel. Sondern es wird gesagt: Was steht dahinter? Warum macht er denn die Handbewegung? Macht er die, um den Ball aufhalten zu wollen? Völlig unerheblich, ob die Entfernung kurz oder lang ist. Oder macht er es einfach aus dem Bewegungsablauf heraus.
Zudem dann noch ziemlich ungünstig, dass Wagner diese Szene vor großem Publikum als nicht strafbar erklärt hat. Hinterher kam aber heraus, dass die UEFA da durchaus einen Strafstoß sehen wollte. Und in der Bundesliga wird mittlerweile ja auch fast immer gepfiffen, wenn der Körper so sehr vergrößert ist - ohne Rücksicht auf die Natürlichkeit der Bewegung.