Spielfortsetzung bei Vergehen von Teamoffiziellen

  • In 3.7 ist doch auch das Vorgehen für das Betreten/Eingreifen von Teamoffiziellen geregelt, nicht nur von Drittpersonen.

    Also kann man die Regel schon für die Spielfortsetzung heranziehen.


    Einen Unterschied zwischen Teamoffiziellen und Auswechselspielern sehe ich hier auch nicht. Die Fragen ließen sich also analog für Auswechselspieler stellen und beantworten.


    Warum ist es deiner Meinung nach bei c) relevant, ob es einen direkten Eingriff ins Spiel gibt, aber bei a) nicht?

    Es sind doch beides Vergehen, die einen FaD verlangen.

  • Kleiner Zwischenruf:

    Der einzige Ausnahmefall sind Trainer als volljährige Aufsichtsperson bei Jugendspielen als auch als medizinisches Personal geführte TO, die nicht ersetzt werden können mangels Alternative und die auch nach FaD im technischen Bereich verbleiben dürfen.

    Nicht ganz korrekt. Hierzu gab es in der SR-Zeitung - damals war Eugen Strigel noch oberster Lehrwart - schon einmal eine klares Statement (ganz wörtlich bekomme ich es nicht mehr hin, aber sinngemäß sehr wohl), nach der Eugen in der Barriere keinen Hinderungsgrund sah, die einen an der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht hindere. Daraus folgt, dass die volljährige Aufsichtsperson sehr wohl aus dem Innenraum entfernt werden darf (ein echtes Problem ergäbe sich also allenfalls, wenn ein Anlagenverweis notwendig würde), beim medizinischen Personal sieht es etwas anders aus, zumindest darf man dieses aber soweit möglich im Innenraum dezimieren.

  • jambala Regel 3.7 regelt sowohl Drittpersonen als auch TO/AW, die das Spielfeld betreten. Und ja, hinsichtlich der Spielfortsetzung gibt es zwischen TOs und AWs keinen Unterschied. Aber darum geht doch garnicht.


    Es geht darum, welche Aktionen, insbesondere Beleidigungen gegen wen oder illegale Anweisungen, als Eingriff ins Spiel zu bewerten sind.

  • Richtig, aber mit konkreter Auswirkung auf das Spiel wird es erst zum Eingriff in das Spiel.


    Ich hatte ja die unerlaubte Erteilung von Anweisungen per Funk innerhalb des Innenraums genannt. Dies ist (zwar abstrakt, da ja eine Vielzahl von TK mittlerweile gestattet ist) zwar erst mal mit FaD zu ahnden. Sprich, für mich ist eindeutig ersichtlich, dass regelwidrig TK genutzt wird, wofür der TO den FaD bekommt. Unabhängig davon spricht die Regel 12 ja auch davon, dass bei fehlendem Eingriff in das Spiel eben nicht zwingend unterbrochen werden muss. Von daher ist, sofern offensichtlich ist, dass dieser Gebrauch an sich keine Wirkung auf das Spiel hat (Cotrainer gibt per Funk erhaltene Anweisung an den TW und dieser vollzieht aber keine konkrete Handlung {bewegt sich z. B. in die komplett andere Richtung oder gibt Anweisung weiter}) zwar die Grundlage für den FaD gegeben, nicht jedoch für die Unterbrechung.


    Da eben die Nutzung von TK nicht pauschal untersagt ist (z. B. Auswertung von live erfassten Daten einer zugelassenen Leistungsmessung, die der Spieler trägt), ist der Eingriff ins Spiel nur recht schwer zu erfassen. Beleidigungen oder Provokationen sind da einfacher zu beurteilen, sowohl was den Inhalt als auch den Empfänger anbelangt.


    Manfred, daher der Verweis auf die Alternative. Kann er seiner Funktion nicht nachkommen, darf er im Innenraum bleiben, im Gegensatz zum Ersatzspieler, der generell raus muss bei FaD.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Unabhängig davon spricht die Regel 12 ja auch davon, dass bei fehlendem Eingriff in das Spiel eben nicht zwingend unterbrochen werden muss.

    Wo konkret spricht Regel 12 davon genau?

  • Bei der expliziten Aufzählung von Vergehen:


    ein Auswechselspieler, ein ausgewechselter oder ein des Feldes verwiesener

    Spieler oder ein Teamoffizieller ein Vergehen gegen einen gegnerischen

    Spieler oder Spieloffiziellen außerhalb des Spielfelds begeht oder diesen

    beeinträchtigt,


    Da hier, wie von mir eingeschränkt, bei keinem erkennbar vorhandenen Einwirken auf das Spiel gemäß der Einschränkungen in Regel 12 die Möglichkeit zur Vorteilsgewährung erhalten bleibt, ist keine zwingende Unterbrechung vorgegeben bzw. der Verzicht auf dieselbe.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Da hier, wie von mir eingeschränkt, bei keinem erkennbar vorhandenen Einwirken auf das Spiel gemäß der Einschränkungen in Regel 12 die Möglichkeit zur Vorteilsgewährung erhalten bleibt, ist keine zwingende Unterbrechung vorgegeben bzw. der Verzicht auf dieselbe.

    Daraus folgt:

    Eine Disziplinarstrafe wird bei der nächsten Spielunterbrechung erteilt. Art und Ort der Spielfortsetzung richtet sich nach dem Unterbrechungsgrund.

  • jambala sorry, aber auch nach mehrmaligem Lesen deines letzten Absatzes habe ich dessen Sinn nicht verstanden.


    Mit dem ersten Absatz hast du es ja nochmal belegt: in Regel 12 gibt keine Spielfortsetzung, die eine Beeinflussung des Spiels durch eine TO voraussetzt, sondern eben nur die Beeinträchtigung eines gegnerischen Spielers oder eines Spieloffiziellen.


    Nur in 3.7 wird von Eingriff geschrieben.


    Insofern kann der TO einen eigenen Spieler von außerhalb beeinflussen/beeinträchtigen, ohne dass unterbrochen werden muss bzw. wäre die Spielfortsetzung bei einer Unterbrechung dann eben nur SRB.


    Steht er auf dem Spielfeld wäre jeglicher Einfluss aufs Spiel mit dF zu bestrafen, wenn nicht auf Vorteil entschieden wird.


    Das beträfe dann auch jede ansonsten erlaubte taktische Anweisung des Trainers durch z. B. Rufen oder Gestik, wenn er dabei auf dem Spielfeld steht.

  • Genau wie von Sixth geschrieben, der Feldverweis wird in der nächsten Unterbrechung nachgereicht und das Spiel mit der hierbei nötigen Spielfortsetzung fortgeführt.


    Der Einsatz unerlaubter Telekommunikationsgeräte implementiert einen Empfänger (da Kommunikation immer einen Sender und einen Empfänger voraussetzt), ergo wird bei Eintreten einer Reaktion, basierend auf der getätigten Kommunikation, ins Spiel eingegriffen. Das Problem bei der Thematik ist, wie ich auch geschrieben habe, den zweifelsfreien Kontext zwischen Kommunikation und Handlung herzustellen, da für die Definition unerlaubter TK nie wirklich ein plausibles Beispiel genannt wird in Regelfragen und daher schlicht Kopfkino die Szenarien kreiert. Genau diese Nutzung macht aber den Unterschied zwischen erlaubter taktischer Anweisung und unerlaubter.

    Wäre z. B. eine Funkverbindung zu den Ersatzspielern so etwas oder nicht? Kann man geteilter Meinung sein abhängig von der Nutzung. Oder Schockhalsbänder als krotestkes Beispiel, mit dem beim Elfmeterschießen der TW verdeckt Anweisungen bekommt, in welche Ecke er springen soll.


    Was das Thema Eingriff ins Spiel anbelangt, da werden wir wohl auf keinen Nenner kommen, da rein auf der Regelbasis für Dich kein Handlungsbedarf besteht da es bei eigenen Spielern nicht explizit in den Regeln erwähnt wird, während mir hier die im Rahmen der gegebenen Erläuterungen zu den Regeln bei Eintreten einer Beeinflussung auf das Spiel durch den TO eigentlich keinen Ausschluss von Unterbrechen des Spiels und Erteilen des FaD ermöglichen, genau wie es bei der gleichen Handlung durch einen Ersatzspieler der Fall ist.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Hier eine zum grundsätzlichen Thema passende FAQ.


    Trainer schlägt eigenen Spieler (hier zum Beheben eines Ausrüstungsmangels) außerhalb des Spielfeldes: Rot + Schiedsrichterball


  • Eben nicht. Wieder ein physisches Vergehen außerhalb des Feldes gegen einen Spieler außerhalb des Feldes, der zu diesem Zeitpunkt aber auf Anweisung des SR nicht am Spiel teilnehmen darf. Dadurch die gleiche Handhabung wie bei dem Fall mit dem beiden Auswechselspielern.


    Im ursprünglichen Post ging es im ursprünglichen Thema um Verbalvergehen von außen, nicht um physische Vergehen außerhalb, nur noch mal zur Erinnerung.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • jambala Im Sinne der Überschrift passt diese FAQ selbstverständlich. Eine Spielfortsetzung aufgrund einer Unterbrechung wegen eines physisches Vergehens durch einen TO gegen einen Spieler außerhalb des Spielfeldes ist in den Regeln nicht beschrieben und damit geht es mit SRB weiter. Eine derartige Frage habe ich in der SZ noch nicht gefunden.


    Ein Spieler, der die Erlaubnis zum Wiedereintritt durch den SR benötigt, ist und bleibt jedoch ein Spieler. Wieso sollte dieser wie eine AW behandelt werden? Auch in Regel 3 wird hier klar differenziert.


    KozKalanndok Du findest nicht alles im Regelwerk. Das Spiel wird insbesondere bei Rotvergehen eben grundsätzlich unterbrochen, außer die Regeln lassen eine Ausnahme zu.

  • Es ist doch durch die Antwort relativ klar, dass der SR das Spiel unterbrechen kann, aber nicht muss. ("If the referee stops play for this incident"). Sonst hätte man die Antwort ja auch anders formulieren können.

    Also scheint es keine klare Regelung zu geben, ob bei Tätlichkeiten außerhalb des Feldes das Spiel gestoppt werden muss.

    D.h. es liegt im Ermessen des SRs, dies zu tun.

    Wichtigstes Kriterium dafür wäre wohl, ob durch die Aktion das Spiel beeinflusst wurde oder nicht.

  • Wenn eine solche Aktion das Spiel beeinflusst, ist eine Unterbrechung zwingend - d'accord. Und ganz offensichtlich will der Regelgeber nicht aufdröseln, wann eine Aktion das Spiel beeinflusst, sogar mehr noch, er will dem SR die eigenständige Beurteilung überlassen, ob er vielleicht auch aus übergeordneten Gründen unterbrechen will, selbst wenn keine akute Spielbeeinflussung vorliegt.

  • Richtig, Mark, so pauschal wie die Überschrift ist, passt es, jedoch nicht zum Verlauf der Diskussion. Ich hatte ja eingeschränkt, dass es ursprünglich um Vergehen von außerhalb ins Feld ging, damit das nicht aus den Augen gerät nach mittlerweile 4 Seiten. Zumal auch von Dir regelmäßig das Verbalvergehen als Vergehen außerhalb zu argumentieren versucht wurde.


    Mark, darf er ohne Zustimmung am Spiel teilnehmen? Nein. Ist er mit Zustimmung draußen? Ja. Aber:

    Das Vergehen gegen den Spieler durch den Teamoffiziellen entspricht in der Handhabe dem, was Auswechselspieler gegen Auswechselspieler betrifft. Andersherum wäre der Status des Spielers als Täter ein Thema, erst recht, wenn er nicht aufgrund der Anweisung des SR draußen wäre, da somit eine andere Grundlage für die Spielfortsetzung bestünde. So geht es um ein physisches Vergehen des Teamoffiziellen gegen einen zu diesem Zeitpunkt nicht aktiv am Spiel teilnehmenden Spieler, außerhalb begangen und mit Wirkung außerhalb. Wo genau (außer bezüglich eines folgenden Tumults auf dem Feld) hat das Vergehen eine Auswirkung auf das Geschehen auf dem Feld? Warum soll dann die Spielfortsetzung eine andere als SR Ball sein? Und warum soll,@Koz, hier ein Unterschied bestehen, sowohl was die Spielstrafe als auch die persönliche Strafe? FaD und SR Ball in beiden Fällen, da ein nicht aktiv am Spiel Beteiligter gegen einen ebenfalls nicht aktiv am Spiel Beteiligten ein zu ahndendes Vergehen begeht.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • jambala Ich wollte hier nichts verkomplizieren. Mein Beitrag mit der FAQ soll nur nun auch offiziell klarstellen, dass es für diese Konstellation logischerweise den SRB gibt. Ich dachte nicht, dass es hierzu noch Diskussionsbedarf gibt.


    Nun, es könnte ja jemand schlussfolgern, dass wenn es umgekehrt den idF gibt, dieser auch hier abzuwenden ist.


    Nochmal: Spieler ist Spieler. Nur beim Betreten des Spielfeldes ist es wichtig, ob er die Erlaubnis benötigt oder nicht. Nicht für andere Vergehen.


    Oder würdest du hier den idF geben, wenn der Spieler nur aus taktischen Gründen das Spielfeld verlassen oder die Erlaubnis zum Wiedereintritt bereits erhalten hat?

  • Er behält bis zur Auswechslung bzw. erlangt ab Einwechslung den Status des Spielers. Entscheidend ist, ob er im Moment des Vergehens gegen ihn am Spiel teilnimmt oder nicht. Wenn er aus taktischen Gründen das Spielfeld verlassen hat, zählt er noch als im Spiel befindlich. Siehe Abseits: Bei unabsichtlichem Verlassen (Zweikampf und anschließend verletzt liegen bleiben oder nicht schnell genug wieder aufs Feld kommen) oder vorsätzliches taktisches Verlassen des Feldes, um den Gegner und Abseits zu bringen, greift das Abseits nicht und wird aufgehoben. Ergo ist das Schlagen in dem Fall bei laufendem Spiel ein Vergehen gegen einen aktiven Spieler außerhalb, dass gemäß Regel 12 mit Freistoß zu ahnden ist.


    Hat er das Spielfeld aber mit Erlaubnis oder auf Aufforderung verlassen, darf er ab dem Zeitpunkt des Überschreitens der Linie nicht mehr aktiv in das Spiel eingreifen ohne erteilte Zustimmung zum Betreten des Feldes. Hier sehe ich erst mit Betreten, dass er wieder aktiv am Spiel beteiligt ist. Wieder Abseits: Ein außerhalb liegender Spieler, der mit Zustimmung des SR dort behandelt wird, hebt das Abseits nicht auf. Spieler bleibt er trotzdem noch.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • jambala Nur bei der einem Wurfvergehen von außerhalb gibt es eine minimale Unterscheidung zwischen einem aktiven und passiven Spieler oder eben beim Betreten des Spielfeldes.


    Für ein Vergehen eines TO gegen ein eigenes Teammitglied außerhalb des Spielfeldes gibt es in 12.3 keine Spielfortsetzung. Analogien zum Abseits sind nicht zielführend. Daher immer immer SRB, auch wenn das Opfer ein aktiver Spieler ist.