BGH erlaubt Geldstrafen für Vereine

  • Im Prozess um eine Geldstrafe gegen den FC Carl Zeiss Jena hat der BGH jetzt letztinstanzlich entschieden, dass der Verein auch verschuldensunabhängig für das Verhalten seiner Fans belangt werden kann: Bericht


    Auch wenn der Profifußball für uns Schiris an der Basis weit weg ist, wirkt sich dieses Urteil aber sehr unmittelbar auch auf uns aus: Erstens wird damit eindeutig klargestellt, dass Sportgerichtsurteile "unter Mithaftung des Vereines" grundsätzlich zulässig sind und zweitens auch in der Begründung stark darauf abgehoben, dass es auch darum geht, dass der Verein nicht nur akut sondern auch präventiv alles unternimmt, um so etwas zu verhinden, übertragen auf die Betonliga heißt das, dass die Vereinshaftung für Schludrigkeiten etwa beim Ordnungsdienst und womöglich bis hin zur Bewachung des Autos des Schiedsrichters klar betont wurde.