Unterschreitung der Mindestspielerzahl wegen Ausrüstungsmängeln

  • Ist mit der Passage nicht das dauerhafte Verlassen des Feldes aus eigenem Antrieb gemeint?


    Wenn der Spieler im Fall des Ausrüstungsmagels verlässt, geschieht dies auf Veranlassung des SR. Die Absicht entspringt hier nicht dem Willen des Spielers, sondern der expliziten Aufforderung des SR. Da es zudem nur ein temporär sehr begrenztes Verlassen darstellt bei einem Ausrüstungsmangel, ist für mein Empfinden ein Abbruch sogar dem SR anzulasten, da er hier nicht alles unternommen hat (durch die vorzeitige Beendigung, obwohl die Fortsetzung binnen allerkürzester Zeit möglich gewesen wäre), um die Fortführung des Spiels zu ermöglichen. Hier finde ich Unterbrechung bis zum regelkonform durchführbaren Fortsetzen nach Fristsetzung, analog zum Abbruch bei vorsätzlichem Verlassen des Spielfeldes, plus anschließende Meldung das richtige Vorgehen.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles