Witterungsbedingungen..... verdammt nochmal wo steht das

  • Bzgl. Kälte und Hitze gibt es in manchen Verbänden Richtwerte.

    Kann mir mal jemand hierzu helfen:

    Ich habe hierzu ein "Regelkuriosum" gelesen welches für den einen Bereich tatsächlich eine Temperatur angibt aber für den anderen halt nicht.


    Wo war das nochmal (ich meine sogar "Neulich" im Reghelheft).


    Irgendwie war der Passus [Aus dem Gedächtnic Zitiert] "Bei Temperaturen [Über oder Unter es war NUR eines von beiden] X°C sind die Spielbedingungen irregulär, es hat kein Spielbetrieb statt zu finden." [Zitat Ende]

    So meine ich mich daranb zu erinnern.


    Vielen Dank im Voraus

  • Ich kenne nur aus dem aktuellen Regelheft:


    Zitat

    Bei starker Kälte soll der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten.


    Nachtrag: In der Version 14/15 steht an ähnlicher Stelle:


    Zitat

    Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab Temperaturen von minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten.

  • Und ergänzend (auch wenn nicht aus dem Regelheft):
    Oberhalb von 35 Grad soll ein Spielbetrieb nicht mehr stattfinden, generell soll der SR bei Hitze auf die Spieler achten und bei Bedarf Abkühl- und/oder Trinkpausen einlegen (die wiederum sind unterdessen im Regelwerk beschrieben).

  • Oberhalb von 35 Grad soll ein Spielbetrieb nicht mehr stattfinden

    Genau soetwas meine ich auch irgendwie gelesen zu haben. Nur wo?


    Anmerkung, und genau deshalb kann ich mich dran erinnern: Nach Untern gibt es nur die physikalische Grenze von theoretischen -273,15°C.:flieh:



    Nachtrag:


    @ smirk_mirkin

    Ich kenne nur aus dem aktuellen Regelheft:

    Wo bitte (Danke)

    Nachtrag: In der Version 14/15 steht an ähnlicher Stelle:

    Neee, meine Gedächtniss sagtmir, das ich das im Zusammenhang mit der Textilregel gelesen habe, und die iist bei uns erst sein 2 Jahren wirklich "Aktuell"