Ich greife diesen Beitrag auf, da ich einen Knoten im Kopf habe. Es geht um eine Regeländerung 20/21, die ich nirgendwo erläutert finde:
In 11.2 wurde nämlich der Begriff „Abwehraktion“ in „Torverhinderungsaktion“ umbenannt. Das ist grundsätzlich eine eigentlich irrelevante Konkretisierung.
Mein Knoten: Nicht geändert wurde nämlich
…wenn der Ball:…
- absichtlich von einem Gegner abgewehrt wurde
als eine Aktion, die Abseits nicht aufhebt.
Folglich würde aktuell auch jeder verunglückte absichtliche Versuch der Abwehr einer Flanke oder eines Passes eine Abseitsstellung nicht mehr aufheben.
Die Lehrmeinung will aber weiterhin, dass jedes absichtliche Berühren des Balles ein absichtliches Spielen sei.
Daher sind entweder die Regeln nicht korrekt formuliert oder die aktuelle Lehrmeinung ist falsch.
Rein textlich wird ganz klar zwischen „Ball absichtlich abwehren“ und „Ball absichtlich spielen“ unterschieden. Ersteres hebt Abseits generell nicht auf, zweiteres nur bei einer Torverhinderungsaktion.
Und wenn mit „Ball absichtlich abwehren“ eigentlich „Torverhinderungsaktion“ gemeint ist, weshalb wurde dann nicht auch dieser Unterpunkt umformuliert?
Und worin liegt dann der Unterschied zwischen Ball abwehren und Ball spielen? Das würde nämlich bedeuten, dass ggf. bei Situation 1 rein regeltextlich Abseits nicht aufgehoben ist.
Wer löst den Knoten?