Neuer Text:
Ein Spieler, der ohne Kampf um den Ball einem Gegner oder einer anderen Person
absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht schlägt,
begeht eine Tätlichkeit, es sei denn, die eingesetzte Kraft war vernachlässigbar.
Fragen:
Gibt es irgendwelche Kriterien, wie man entscheidet, ob die eingesetzte Kraft vernachlässigbar war?
Wenn die Kraft vernachlässigbar war, wäre der natürliche Gedanke ja Gelb zu geben. Aber gibt es da eine Regelgrundlage für, ich finde nämlich keine?
Bemerkung:
Meines Wissens nach war die Auslegung bei Tätlichkeiten im DFB-Bereich bisher schon strenger als im Regeltext vorgegeben. Die Regeln verlangten ja eigentlich auch zuvor schon "übermäßige Härte oder Brutalität" für das Vorliegen einer Tätlichkeit. Es wurden aber durchaus auch leichte Wischer oder ein Griff ins Gesicht als Tätlichkeit gewerter, obwohl das eigentlich nicht diese Kriterien erfüllt. Ändert sich da etwas?
Wurde dieser Punkt bei euren Schulungen thematisiert?