Eine Schiedsrichterbeleidigung ist 80€ wert

  • Bei uns kommt ein Spieler bei SR-Beleidigung i.d.R. nicht unter 8 Wochen Sperre weg. Da hier noch eine Bedrohung und das Verursachen eines Spielabbruches vorlag, müsste die Strafe m. E. noch härter ausfallen. Insbesondere wegen der Bedrohung und dem deutlichen Verletzen seiner Vorbildfunktion halte ich die Strafe für viel zu lasch.
    Also ich denke unser Sportgericht hätte das mit einem 2-monatigen "Berufsverbot" und einer Geldstrafe mit mehreren hundert Euro o. ä. abgetan.
    Selbst für einen einfachen Innenraumverweis gibt es bei uns bereits eine Geldstrafe von 50€.

  • Ich spiele auf das Beispiel Nr. 1 an, was hier in Berlin passierte. Wohlgemerkt bei den D-Junioren.

    Bei den D-Junioren so ein massiver Zwischenfall? Und dann noch mit einem wahrscheinlich jungen SR? 80€?


    Ich schlage eine anderes Strafmaß vor: Auf den Platz laufen und diesen auch nach Aufforderung nicht sofort verlassen 100€. Den Schiedsrichter beschimpfen 150€. Den Schiedsrichter beleidigen 250€. Den Ball wegnehmen und somit die Spielfortsetzung verhindern 400€.


    Ich verstehe solche Witzstrafen (80€) nicht. Der Fußball ist selber Schuld, wenn die Sitten verrohen.

  • Ich verstehe solche Witzstrafen (80€) nicht.

    Juristische Strafen werden i.d.R. nicht absolut, sondern in Tagessätzen vergeben.


    Der Grund hierfür ist, das dem "Einkommensmillionär" eine Geldstrafe genau so weh tut wie dem "Hartz iV Empfänger".
    Deshalb kommen da völlig unterschiedliche absolute Strafen bei gleichen Tagessätzen für das gleich vergehen heraus.


    Beispiel:

    • 1 Tagessatz für einen Hartz iV Empfäger könnten 10€,
    • Für einen Handwerksgesellen mit 2.100€ Bruttoverdienst etwa 70€
    • und für den Einkommensmillionär vielleicht eine fünfstellige Summe sein.

    80€ für eine natürliche Person ist dann schonmal schnell ein Tagessatz. (genau 88,83 € Quelle: Statista "Durchschnittlicher Jahresarbeitslohn je Arbeitnehmer in Deutschland bis 2014")


    Ein Sportgericht ist kein Gericht im Sinne unserer Gerichtsbarkeit, sonedern eher mit einem "Ordnungsamt" vergleichbar. Es darf deshalb auch keine Straf- oder Buß- sondern nur Ordnungsgelder verhängen.


    Deshalb dürfen Sportgerichte auch mit sogenannten "Nichtjuristen" oder "Laienrichtern" besetzt werden. In einigen Verbänden sitzen auf Kreisebene nicht einmal Juristen in den Sportgerichten und fällen Urteile.
    Strafgelder sind Strafgerichten vorbehalten und die dürfen auch höhere Strafgelder erteilen. Oft entspricht hierbei eine auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von einem Monat einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen.
    Ob ich das jetzt gut finde?
    Nein, ich halte die Geldstrafen auch für zu gering, jedoch sind dem Sportgericht hier die Hände gebunden. Sie dürfen halt nur Ordnungsgelder verhängen. Zu hohe Strafen gäben dem Bestraften die Möglichkeit das Urteil des Sportgerichts wegen Überschreitung seiner Kompetenzen vor einem Verwalktungsgericht mit gutem Erfolg anzufechten.
    Und warum hört man von deutlich höheren Strafen?
    Strafen gegen Vereine (juristische Personen) dürfen auch´deutlich höher ausfallen. Die Strafen, von denen man dann in der Presse hört, die dann der Spieler oder Trainer bezahlen muss sind im Profibereich zulässig, weil es sich hierbei im weitesten Sinne um sogennannte "Vertragsstrafen" hahndelt.
    Aber auch in diesem Bereich reden wir ebenfalls "nur" von Tagessätzen. Und da entsprechen die 10.000 € eines Profispielers auch nur den 10€ - 30€ eines Hartz iV Empfängers.

  • @ BRiT
    400€? Das kommt mir dann doch zu hoch vor! Härtere Strafen: Immer! Bin ich dabei! Aber bitte im Rahmen! UNd dass ein einfaches Ball wegnehmen mit einer höheren Strafe belegt ist als 'ne Beleidigung, ist nun völlig maßlos. Man sollte überlegen, dass 400€ für einen jungen Trainer, evtl. noch im Studium/in der Ausbildung, verdammt viel ist! Und nur, weil er den Ball weggenommen hat, wo es doch eh einen 2. gibt? Nee, ganz sicher net! Es reicht völlig, wenn der für jedes mal ne Strafe von 50-75€ bekommt. Das summiert sich dann ganz schnell, falls er einer der üblen Sorte ist! Und wenn er das einmal und nie wieder macht, dann reichen 50€ auch vollkommen aus! Bei dem auf den Platz laufen das gleiche! Innenraumverweis - die Strafe von ca. 80€ - gut ist! Dann lieber mit Spielsperren kommen, dass trifft Manche schon ziemlich wenn die mal für vier/fünf Spiele nicht ihre Jungs und/oder Mädels anfeuern können! Die von dir vorgeschlagene Strafe für die Beschimpfung/Beleidigung ist da schon eher angebracht. 200€ ist zwar hart, aber anscheinend lernen es Manche nur so! :(


    @ SixthSCTF
    Die Idee mit den Tagessätzen wäre eine sehr gute, falls das noch nicht so praktiziert wird!


    Und da komm ich wieder zu meinem Beispiel von dem jungen Trainer. Für den sind 400 € dann ca. 10-15 Tagessätze (immer je nach Verdienst). Und da nur für einen weg geschlagenen Ball?


    Und da wie SixthSCTF schon sagt das Sportgericht i.d.R. nur Bußgelder verhängen darf wären 400 € 2/5 des Möglichen (max. 1.000 € Geldbuße [§17 Abs. 1 OWiG]). Und das ist eindeutig zu viel!!
    Bei der Beleidigung sieht das dagegen ganz anders aus! Das ist nach §185 StGB eine Straftat die theoretisch mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden kann! Ein simples "Idiot" z.B. kann dich im Straßenverkehr um die 1.500 € kosten! [Quelle] Aber wenn die Beleidigung zu heftig wird, sollte man im Normalfall auf eine Anzeige sowieso nicht verzichten!

  • Die Idee mit den Tagessätzen wäre eine sehr gute, falls das noch nicht so praktiziert wird!

    Das ist keine Idee, sondern in der Rechtssprechung gängige Praxis. Allerdings nicht beim Sportgericht, da dieses damit seine Kompetenzen überschreiten würde. Wie bereits erwähnt. Das Sportgericht darf nur Ordnungsstrafen verhängen.


    Deshalb kommt bei einer Tätlichkeit bspw. auch meist nur eine Geldstrafe und/oder eine Spielsperre -vielleicht sogar Lizenzentzug - heraus. Will man den Überltäter richtig eine Mitgeben muss Anzeige erstattet werden. Das wird leider nur meistens nicht getan.

    Bei der Beleidigung sieht das dagegen ganz anders aus! Das ist nach §185 StGB eine Straftat die theoretisch mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden kann

    Ja, das ist richtig. Allerdings muss diese Straftat dafür auch vor einem Strafgericht verhandelt werden und es bedarf der Anzeige.
    Ich bin dankbar für dieses Beispiel, denn es verdeutlicht was einem Sportgericht möglich ist und was nicht. Das Jahr Freiheitsstrafe steht dem Sportgericht nämlich nicht zu und ebenso verhält es sich mit den Geldstrafen.


    Im juristischem Sinne verhandelt das Sportgericht hierbei auch nicht die Beleidigung, sondern die Unsportlichkeit und den Verstoss gegen die Regeln des entsprechenden Sportverbandes.


    Wir reden zwar immer von einer Beleidigung, verhandelt wird aber das unsportliche Verhalten (in Form der beleidigenden Aussage).
    Das klingt jetzt vielleicht spitzfindig ist aber genau der Unterschied von "nur 12 Zentimetern" zwischen Tor und nicht Tor.


    Nachtrag @ Hochtonpfeiffe
    Allerdings sagt Deine Quelle richtigerweise auch, das die 1.500 € Gehaltsabhängig sind.

  • Sind Sportgerichtsurteile denn rechtlich überhaupt irgendwas? Wenn ist doch nur ein Schaden beim Verein entstanden, da er die Strafe übernehmen muss, den er dann vom Verantwortlichen sich wieder einholen kann. Aber wenn der damit nicht einverstanden ist, müsste eine Zivilklage die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigen, aber viele Sport"gericht"surteile hätten vor dem richtigen Gericht keinen Bestand. Wenn ich aufgrund einer Tatsachenentscheidung sportrechtlich verurteilt werde, ist doch nicht zwangsläufig mir rechtlich der dem Verein entschandene Schaden zuzuschreiben.

  • Nummer4: Vom Gedankengang hast Du Recht. Ein Sportgerichtsurteil ist so gesehen nämlich im Regelfall überhaupt kein Urteil. Daher werden diese Urteile auch immer unter Mithaftung des Vereins ausgesprochen - letztendlich entsteht ein zivilrechtlicher Anspruch der Spruchkammer gegenüber dem Verein und ggf. ein weiterer vom Verein gegenüber dem Verurteilten. Das sind aber nur Vertragsstrafen, die sich aus den jeweiligen Mitgliedschaften (Person im Verein, Verein im Verband / Landessportbund etc.) ergeben. Um das genau aufzuschlüsseln, muss man sich aber tiiieeef in die trockenen Gefilde der Rechtswissenschaften begeben. Hier sicher der falsche Ort (und macht IMO auch nicht sehr viel Spaß). Es gibt dann auch noch die Konstellation, dass das Sportgericht ein Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung darstellt, aber das macht die Sache nicht unbedingt einfacher. Sofern die Voraussetzungen für ein Schiedsgericht gegeben sind, könnte ein solches Sportgericht dann auch echte Urteile fällen, die Rechtskraft erlangen können.


    Das ist auch der Grund, warum die Strafen eben nicht allzu hoch sein können: Solche Vertragsstrafen können sittenwidrig sein, können dem Verhältnismäßigkeitsprinzip widersprechen, können überraschend (im juristischen Sinne) sein, ... Es würde also schnell dazu führen, dass ein Zivilgericht die Ansprüche verneint und der Verein somit gar nicht zahlen müsste. Hat keiner bei gewonnen.


    Wenn man dem Trainer wirklich was will, stehen die Wege der deutschen Gerichtsbarkeit offen. Die Sportgerichte zählen nicht dazu. Hier wären an Schadensersatzansprüche aus dem ausgefallenen Spiel und sowieso an die strafrechtlichen Aspekte (zumindest die Straftatbestände der Beleidigung, Bedrohung und Nötigung dürften erfüllt sein) zu denken.

  • Sind Sportgerichtsurteile denn rechtlich überhaupt irgendwas?

    Ja, denn sie beziehen sich immer nur auf den Sportbetrieb. Es gibt übrigens viele andere Gerichte die einen ähnlichen Status haben und ähnlich arbeiten.
    Was Spielsperren, Lizenzentzüge, Stadienverbote etc. betrifft, handelt das Sportgericht immer innerhalb seiner selbst aufgestellten Regeln. Jeder Teilnehmer dieser Sportart innerhalb des Verbandes akzeptiert die Regeln des Verbandes. (Unwissenheit oder Unkenntniss schützt nicht vor Strafe). Mit dem Beitritt zu einem Verein wird auch die Vereinssatzung akzeptiert, die i.d.R. auch einen Querverweis auf die Verbandssatzungen haben sollte.

    • Selbstverständlich kann der Verband die Ausübung einer Sportart auf Lebenszeit innerhalb des Verbandes untersagen. Es ist keine Einschränkung der Freizügigkeit o.ä. die nur einem ordentlichem Gericht zusteht, da die Mitglieder des Verbandes -vertreten durch entsprechende Gremien- selbst bestimmen dürfen wer zur Gemeinschaft gehört und wer nicht. Es ist dem Gesperrtem ja freigestellt auf dem Hinterhof oder in irgendeiner Kneipenmannschaft weiter Fussball zu spielen.
    • Auch ein Stadionverbot oder Anlagenverbot darf der Verband erteilen, weil er -zumindest während des Spielbetriebs- ein Hausrecht auf der Anlage ausübt.
    • Lizenzen werden durch den Verband vergeben. Sie können auch durch den ausstellenden Verband wieder entzogen werden -zeitlich begrenzt oder auf unbestimmte Zeit. Wenn sich diese Lizenzen nur auf den Verband beziehen, entsteht für den Verurteilten in seinem restlichem Leben auch kein Nachteil.

    Sportgerichtsurteile sind rechtlich bindend, gelten aber nur im Hoheitsbereich des entsprechenden Verbandes für das das Sportgericht Recht spricht. Selbsverständlich dürfen gegen diese Urteile Rechtsmittel eingelegt werden. Das beginnt mit dem förmlichen Protest gegen das Urteil und geht weiter über die üblichen Instanzen zu übergeordneten Gerichten. -Bin mir jetzt nicht sicher meine aber die nächste Instanz wäre dann ein Verwaltungsgericht.

    Wenn ist doch nur ein Schaden beim Verein entstanden, da er die Strafe übernehmen muss, den er dann vom Verantwortlichen sich wieder einholen kann.

    Richtig, Wenn ich mich an meine letzte Sportgerichtsverhandlung richtig erinnere lautete das Urteil wie folgt:


    Wegen unsportlichem Verhalten von [Trainer] (es folgte eine ausführliche Beschreibung des Sachverhalts einer Rassistischen Äusserung) sowie (Es folgten weitere Vergehen)
    wird der [Vereinsname] zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von xxx€ verurteilt.
    Es folgte eine Einzelauflistung für welches Vergehen welches Ordnungsgeld angeordnet wurde.


    Es ist also tatsächlich so, das hier der Verein zur Zahlung des Ordnungsgeldes verdonnert wurde.

    Aber wenn der [Vernatwortliche] damit nicht einverstanden ist, müsste eine Zivilklage die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigen,

    Nein, das Zivilgericht befindet bei dieser Haftungsklage nicht über die Rechtmässigkeit des Sportgerichtsurteils, sondern über die Rechtmässigkeit des Haftungsanspruchs. Das ist nämlich ein anderer Fall. Die Zivilklage bezieht sich auf das Rechtsverhältniss zwischen (sagen wir mal) Trainer und Verein. Wenn die Vereinssatzung es zulässt, das ein -wie in diesem Beispiel- Trainer für Schäden, die dem Verein durch sein Handeln entstanden sind in Haftung genommen werden kann, ist das Urteil i.d.R. ein Selbstgänger.


    Der Verein muss gegenüber dem Zivilgericht nur nachweisen, das ein Schaden durch den Trainer dem Verein entstanden ist. Als Beweis dafür legt er das Sportgerichtsurteil vor.
    Das Urteil des Sportgerichts ist aber bei diesem Zivilverfahren nicht Gegenstand der Verhandlung sondern Beweismittel. Hierbei geht es also nicht darum wie der Schaden entstanden ist, sondern nur ob der Trainer für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Die Forderung des Vereins ist also so lange rechtmässig wie das Sportgerichtsurteil bestand hat.


    Über das Sportgerichtsurteil befindet dieses Zivilgericht aber in diesem Haftungsverfahren nicht. Dies müsste (vorher) in einem anderen Verfahren angefochten werden. Wobei mit Aufhebung des Sportgerichtsurteils natürlich auch die Haftungsfrage entfällt und ein Zivilgerichtsverfahren überflüssig macht.


    Einfach ausgedrückt:
    Ein von allen Beteilligten akzeptiertes Gremium (Sportgericht) hat entscheieden, das durch die Handlungen eines Vereinsoffiziellen, der Verein gemäß der, von allen akzeptierten, Satzung eine Strafe zu zahlen hat. Dadurch entsteht dem Verein ein Schaden durch seinen Vereinsoffiziellen.

    aber viele Sport"gericht"surteile hätten vor dem richtigen Gericht keinen Bestand. Wenn ich aufgrund einer Tatsachenentscheidung sportrechtlich verurteilt werde, ist doch nicht zwangsläufig mir rechtlich der dem Verein entschandene Schaden zuzuschreiben.

    Doch, und genau das ist die Herausforderung des Sportgerichts, die dazu führt das wir immer wieder den Kopf über die "zu milden Strafen" schütteln.


    Im Rahmen der Satzung des Verbandes darf das Sportgericht jede Strafe verhängen, die diese Satzung zulässt. Darüber hinaus aber nicht.
    Mann kann auch nicht einfach in der Satzung die Höhe der Geldstrafen
    ändern, weil diese dann in die Zuständigkeit von ordentlichen
    Gerichtsbarkeiten fallen würden. (Siehe auch den Beitrag von Zettelbox)
    Was jedoch die Strafen betrifft, die sich nur auf den verbandsinternen Betrieb beziehen, da ist der Verband nahezu frei in seinen Gestaltungsmöglichkeiten.
    Alle Mitglieder des Verbandes haben die Satzung akzeptiert. Das Rechtsverhältniss zwischen Vereinen, Funktionären und Spielern ist damit über diese Satzung geregelt.


    Allerdings werden vor dem Sportgericht keine Tatsachenentscheidungen, die der Schiedsrichter auf dem Platz getroffen hat, verhandelt. -Wieder mal eine, wesentliche, Spitzfindigkeit -
    Die Strafe, die der SR während des Spieles ausgesprochen hat ist nämlich bereits abgegolten.


    Es geht darum, ob das unsportliche Verhalten über die verhängte Spielstrafe hinaus einer sportjuristischen Würdigung bedarf.


    Hierbei wird natürlich der Vorgang, der zur Tatsachenentscheidung führte natürlich nochmal aufgerollt.

    • Das hierbei bspw. das Foulspiel einen Feldverweis rechtfertigte wird vom Sportgericht nicht verhandelt -das hat der SR bereits mit seiner Tatsachenentscheidung getan. Es wird überprüft, ob das Foulspiel und das Verhalten des Spielers weitere Konsequenzten fordert.
    • Wenn jedoch bspw. die Rote dem falschen Spieler gegeben wurde handelt es sich hierbei nicht um eine Tatsachen- sondern um eine Fehlentscheidung. Dies wird das Sportgericht dann hoffentlich aufklären und ein entsprechendes Urteil verkünden.


    Das Sportgerichtsurteil hat also auch vor einem ordentlichem Gericht (so ist der richtige Begriff dafür) bestand.
    Die Tatsachenentscheidung wird als solche gar nicht verhandelt sondern die durch den SR ausgesprochene auf einer Tatsachenenscheidung erteilten Spielstrafe in einer nachträglichen juristischen Würdigung mit entsprechender Anhörung in eine endgültige Verbands-Strafe umgewandelt. -Oder auch nicht.


    Die Spielstrafe (FaD bspw,) beruht auf einer Tatsachenenscheidung. Für die Verbandsstrafe werden die festgestellten Tatsachen durch ein Gericht überprüft. Damit ist es dann auch keine Tatsachenentscheidung mehr, sondern eine "Richterliche Entscheidung".



    Woher der Sixth das weis?
    Ich bin seit 27 Jahren mit einer Frau verheiratet, die ihren Teil unserer Brötchen am Amts- und am Strafgericht verdient. Da bekommt man zwangsläufig so einiges mit.

  • Mal wieder zum eigentlichen Sachverhalt zurückkommend, halte ich die Entscheidung für falsch. Die 80 Euro wären für einen Bestandteil angemessen, hier liegen aber gleich zwei Vergehen vor, nämlich die Beleidigung und Bedrohung des SR sowie die Ballwegnahme und die Herbeiführung eines Spielabbruchs. Die reine Beleidigung wäre bei uns mit etwa 50 Euro zu veranschlagen, zusammen mit der Bedrohung wären die 80 Euro wohl nicht zu beanstanden, aber dann bliebe der mutwillig herbeigeführte Abbruch ungesühnt - irgendwie passt da etwas nicht.

  • Wenn ich die Strafgelder sehe, die bei einem Nichtantreten für Vereine verhängt werden, so passt hier etwas nicht. Zudem wird die Autorität aller SR hier massiv untergraben und der SR-Kollege ggf. stark traumatisiert.
    Da können es dann keine Portokassenwitzbeträge mehr sein.
    Wie schon angedeutet wurde: Hier wird die Strafe unter Mithaftung des Vereins ausgesprochen. Somit muss sie sich nicht zwingend an den finanziellen Verhältnissen des Täters orientieren.

  • Hallo.


    Gemäß der berliner Strafordnung hat der herbeigeführte Abbruch keine strafrechtliche Relevanz.


    Das was bleibt ist das Nichtbefolgen der Anweisung des SR. Und da kann auf Geldstrafe oder Spielstrafe entschieden werden. Daher liegt das Urteil leider im rechtlich gültigen Rahmen, ein Funktionierendes wäre aber für mich als erzieherische Maßnahme sinnvoller.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles