Aber genau das ist ja die Frage: Unterbrechungen wegen des Wetters oder fehlender Mannschaften sind explizit geregelt, die Frage, ob das auch für einen noch belegten Platz gilt, aber nicht.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ich warten muss, wenn das Vorspiel wegen einer wetterbedingten Unterbrechung zu spät zu Ende geht. Dies kann man vielleicht auch noch darauf anwenden, wenn die Unterbrechung aus einer verzögerten Anreise beim vorhergehenden Spiel resultiert. Nicht einleuchten will mir aber, dass ich für Verzögerungen aufgrund zu eng gestrickten Zeitplans "haften" soll bzw. für den Wunsch, ausdrücklich auf einem bestimmten Platz zu spielen, wenn eine Alternative zur Verfügung steht.