Regelfrage 4 der Saison 2014/2015

  • Eigentlich sollte die Antwort zweifelsfrei sein, aber wer dennoch Diskussionsbedarf hat - bitte sehr ...

  • Hallo zusammen,


    was die Spielfortsetzung (direkter Freistoß) und die persönliche Strafe (rote Karte) betrifft ist ja alles klar, doch ist der Ort der Spielfortsetzung für mich fraglich (oder ich habe das Regelheft des DFB nicht richtig verstanden).


    Auf Seite 80 der Ausgabe 2013/2014 der Fußball-Regeln steht (ungefähr in der Mitte): "... direkte Freistoß zugesprochen .... Der direkte Freistoß wird an der Stelle ausgeführt, an der sich das Vergehen ereignete (siehe Regel 13 - Ort der Freistoßausführung).... für mich daher der Tatort. Diese Antwort findet aber bei der Lösung leider keine Bestätigung. Aber warum?


    Aber vielleicht hat jemand die Erklärung parat und "erhellt den Horizont".


    Sportlicher Gruß

  • Hallo findus,
    der Text im Regelbuch geht ja noch weiter. Bis zu der Stelle, wo unter *Wurfvergehen & Spielfortsetzung* u.a. steht - den Gegner getroffen hat oder hätte.


    Anderes Beispiel: Ein Spieler
    wirft beim korrekt ausgeführten Einwurf den Ball einem Gegenspieler heftig an den Kopf. Spielfortsetzung ist nicht die Seitenlinie, sondern der Ort, wo der Gegenspieler getroffen wird. Auch hier gilt - schon der Versuch ist Strafbar.
    ernie

  • Eigentlich steht es ja schon in der Erklärung zur Antwort. Bei sämtlichen Kontaktvergehen gegen Gegenspieler ist der Tatort dort, wo getroffen wird bzw. werden sollte. Ich gebe dir Recht, dass die Antwortmöglichkeit "(Tat)Ort des Vergehens" unscharf ist und der Autor sie besser hätte weglassen sollen.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Wobei das durch die eindeutige Antwortmöglichkeit "wo getroffen (sollte)" eigentlich obsolet ist, während der Tatort sowohl der Ort des Treffers als auch der Ort des Spuckers sein könnte und damit nicht eindeutig wäre.

  • ... und es gab meines Wissens einmal Zeiten, wo das versuchte Anspucken als Unsportlichkeit (bezüglich des Ortes) gewertet wurde- und da war für den Ort der Spielfortsetzung der Standort des Spuckers ausschlaggebend.


    Wobei klar sein dürfte, dass ich jegliches Kreidestaubkorn der Strafraumlinie als Argument verwenden werde, dass der Angespuckte eben doch im Strafraum stand. Oder man wartet in Ruhe den ganzen Tumult ab und gibt wie selbstverständlich nach gefühlten drei Minuten den Strafstoß- da weiß ohnehin keiner mehr, wer welchen Fuß wo hatte.

  • Mal so aus reinem Interesse woher ergibt die Regelfrage über die Ihr immer diskutiert? Ich hab das bis heute nicht verdtanden

  • Hallo miteinander,


    danke für die Reaktionen auf meine Frage. So hat sich doch fix herausgestellt, was denn richtig ist. Fazit: Ich sollte a) entweder meiner ersten Einschätzung folgend antworten oder b) auf meinen Sohn hören.


    Denn zu a) bin ich kein Schiedsrichter, aber ein an Fußball-Regelfragen sehr interessierter Mensch (und hätte es zu 100% richtig gehabt), hinterfrage aber manche Entscheidung zu oft :huh: und zu b) ist mein Sohn Schiedsrichter und hat es prompt nach dem Lesen der Frage auch richtig beantwortet :thumbup:


    Allen noch eine gute Restwoche und viel Spaß bei allen aktuellen und zukünftigen Fußballaktivitäten.


    Gruß in die Runde.