Angeregt von einer andere Diskussion hier mal die Grundsatzfrage: Wie behandeln wir eigentlich versuchtes Treten?
Klar ist, dass das Regelwerk ausdrücklich auch von der "Strafbarkeit" des Versuches spricht, es kommt also nicht darauf an, ob tatsächlich ein Treffer "erzielt" wird oder nicht. Dennoch bleibt natürlich die Frage, ab wann der Versuch "relevant" wird, d.h. muss er den Gegner bedrängen oder dazu führen, dass dieser von seinem "geplanten" Weg abweicht? Oder reicht tatsächlich der reine Versuch aus?
Natürlich weiß ich, dass in vielen Fällen die Frage deshalb unbeantwortet bleiben kann, weil ein Vorteil eintritt. Dennoch gibt es etliche Szenen, in denen die Entscheidung großes Gewicht bekommt, insbesondere im Strafraum, da dann auf Strafstoß zu entscheiden wäre. Besonders bei der Grätscherei ist immer die Frage (gerade, wenn der Ball gar nicht erreicht werden kann oder von vornherein klar ist, dass es nur die Option "Ball und Gegner" gibt), ob das schon ein versuchtes Treten im Sinne der Regel ist?