Zu diesem Schiedsrichter fällt mir nichts mehr ein, ausser die Frage, warum er noch pfeift / pfeifen darf:
ZitatAlles anzeigenFall 1040: B-Junioren Privat-Spiel Kissinger SC - FC Stätzling am 17.05.07.
Urteil:
I. Schiedsrichter H., TSV A, wird wegen eines Verstoßes gegen §§ 83 Abs. 2, RVO vom 19.06.07 mit einschließlich 18.11.07 als Schiedsrichter gesperrt. Sein Schiedsrichterausweis ist umgehend dem zuständigen Gruppen-Schiedsrichterobmann vorzulegen.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt Schiedsrichter H unter Mithaftung TSV A (3028). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag nicht vor.
Begründung:
1. Zur Überzeugung des JSG steht fest, dass SR H beim B-Jun.-Turnier des TSV G jeweils einen FaD gegen den Spieler S, SC K, und O, FC S, ausgesprochen hat. Der FaD des Sp. O wurde von ihm zur Meldung gebracht; der FaD des Spielers S wurde nicht erwähnt.
2. Durch eine Selbstanzeige des K SC wurde das JSG davon in Kenntnis gesetzt. Zudem hat SR H Zuschauern bzw. dem Trainer des FC S nach einer strittigen Spielsituation den gestreckten Mittelfinger gezeigt.
3. Die Zeugenaussage eines unbeteiligten neutralen SR-Kollegen bestätigte die Handlungsweise von SR H.
4. Der Schiedsrichter hat stets die Würde seines Ehrenamtes zu wahren und alles zu vermeiden, was dem Ansehen der Schiedsrichter abträglich ist (§ 10 Abs. 2 SRO).
5. SR H ist in dieser Saison bereits in 6 Verfahren in Erscheinung getreten (Fälle 267, 268, 404, 408, 556 und 826) , dies stellt neben dem o.a. Fehlverhalten eine beharrliche Pflichtverletzung dar. Die ausgesprochene Sperre ist nach Ansicht des JSG deshalb tat- und schuldangemessen.
6. Trotz schriftlicher Aufforderung wurde von SR H keine Stellungnahme abgebeben.
Im Übrigen halte ich die Strafe von 4 Monaten für zu kurz.