• Hallo,


    In Griechenland hat ein Spieler als Torjubel den Hitlergruß gemacht :flop: . Ich habe mich dann gefragt ob der Schiedsrichter eine Karte zeigen muss oder ob er nichts machen kann.


    Gruß
    Max

  • Also auf jeden Fall musst du ne Meldung schreiben.
    Wie das jetzt mit der persönlichen Strafe aussieht weis ich auch nicht.


    Der Spieler wurde doch glaube ich für den Rest des Lebens gesperrt oder?

  • Ich glaube er wurde zumindest Lebenslang für die Nationalmannschaft gesperrt.
    Nur habe ich mich gefragt ob er während des Spiels auch eine Strafe erhält.

  • Ich denke, den Hitlergruß kann man unter "anstößige bzw. schmähende Gebärden" einordnen. Demnach wäre ein Platzverweis gerechtfertigt.

  • Das ist eigentlich ein Musterbeispiel für Rassismus und Diskriminierung, da gibt´s nur den Platzverweis! In Deutschland stellt das Zeigen des "Hitler-Grußes" sogar zurecht einen Straftatbestand dar, nämlich Volksverhetzung bzw. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
    Als Schiedsrichter würde ich persönlich Anzeige erstatten!

  • Vorweg: das gehört natürlich bestraft aber....


    ich glaube dass wird "nur" in Deutschland so gesehen. Der Grieche wurde allerdings nicht gesperrt, sondern man hat ihm mitgeteilt, dass er nie wieder in der Nationalelf auflaufen wird. In der Liga, wo dies passierte, wurde er nicht bestraft-weder im Spiel noch nach dem Spiel. Er selber sagte, dass er den Gruß im Internet gesehen hat. Durchaus möglich dass er dies bei den Massenprotesten gegen die Deutschen aufgrund der Euro-Krise mitbekommen hat. Hier wurde Merkel ja auch als Hitler verunglimpft.
    Selbst ein di Canio aus Italien wurde erst nach mehrmaligen Verwarnungen wegen seines wiederholten Hitlergrußes gesperrt.Allerdings war dies keine Verbandsperre sondern ein Spielsperre. Er bekennt sich allerdings öffentlich als Faschist und rechtsradikaler, dies war ja beim griechischen Kollegen anscheinend nicht der Fall.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

    2 Mal editiert, zuletzt von derMoeller ()

  • Zu dieser Antwort fällt mir rein gar nichts mehr ein ... nur mal so als Denkanstoß: Allein unsere Rechtssprechung gebietet uns diese Geste als "Problem" anzusehen.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Wie lautet denn die Begründung für die :rote_karte: ?


    Bitte keine Antworten von übermotivierten JSR´n oder Dampfpostern, sondern wirklich fundierte Feedbacks bitte!


    Es gäbe in einem solchen Fall nämlich nichts beschämenderes, als wenn das Sportgericht den PV kassieren würde.

    :hsv1: IN DUBIO PRO RAUTE! :hsv1:


    25.05.1983 - Die Helden von Athen:


    Uli Stein - Bernd Wehmeyer, Holger Hieronymus, Dietmar Jakobs, Manfred Kaltz - Wolfgang Rolff, Jürgen Groh, Felix Magath, Jürgen Milewski - Horst Hrubesch, Lars Bastrup (ab 61. Min. Thomas von Heesen)


    Trainer: Ernst Happel



    Nicht selten sind wir nach dem Spiel so richtig deprimiert,
    wir freuen uns schon wenn unser Team zumindest nicht verliert.
    Es ist schwer - wir sind Fans vom HSV!

  • Die Begründung habe ich bereites gegeben. Mir scheint es auch, dass viele hier einfach spontan zur Roten greifen. Die Regelgrundlage wäre aber natürlich interessant:

    Ich denke, den Hitlergruß kann man unter "anstößige bzw. schmähende Gebärden" einordnen. Demnach wäre ein Platzverweis gerechtfertigt.

  • Jedes Vergehen, welches außerhalb des Platzes einen Straftatbestand darstellt, sollte eine RK schon rechtfertigen.Wie es dann das Sportgericht formuliert,wäre mir dann Pubsegal. Es muss doch nicht jede Geste oder jedes Wort,was eine RK zur Folge hat,explizit im Regelwerk genannt sein.

  • Ich würde als Begründung einfach schreiben: "Spieler XY zeigte in Richtung der Zuschauer den sog. 'Hitler-Gruß'". Dann weiß das Sportgericht schon, was zu tun ist.


    Wie ich schon oben erwähnt hatte, ist das ja auch außerhalb des Platzes strafbar.

  • Ich sehe keinen Unterschied darin, ob ein schwarzer Mitspieler als Nigger beschimpft wird oder mit Affengesten und -geräuschen konfrontiert wird.


    Ich denke wir würden beim Nigger, alle schneller die RK in der Hand haben als er Spieler gucken kann.
    Und ist ist die Geste eigentlich nichts anderes wie ein Mittelfinger, sprich eine unausgesprochene Beleidigung?


    Wenn nun der Weiße fliegt, weil er Nigger gesagt hat, dann muss doch parallel auch derjenige duschen gehen, der einen anderen als Nazi betitelt. Oder will mir einer wiedersprechenen, dass dies eine Beleidigung ist?
    Es ist wie Nigger auch ein eigentlich normales Wort, dass aber durch die Geschichte so negativ beladen ist, dass es mMn klar zu den Beleidigungen zählt.


    Der Jurist wird nun sagen: Außerhalb von Deutschland, wo es gesetzlich verboten ist, stellt der Gruß nur ein Bekennen zur politischen Richtung dar und darf daher nicht bestraft werden. Sonst würden FDP-Wähler ja auch vom Platz fliegen :ironie:


    Aber seit mal ehrlich:
    Welcher Richter würde so argumentieren - der würde doch seines Lebens nichtmehr froh und hoffentlich auch seines Amtes enthoben!

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Es ist ja eine Sache wenn der Hitlergruß an jemanden gerichtet ist, z.b. an Schiedsrichter, Gegenspieler, Fans - dann ist es gleichzusetzen mit "du bist ein Nazi" - Beleidigung. Aber eine andere wenn es sagen wir mal an den Mitspieler zum Jubeln oder an "niemanden" gerichtet ist, dann fehlt für mich die Beleidigungsabsicht.


    Feldverweiswürdige Vergehen
    Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler erhält die Rote Karte und wird des Feldes verwiesen, wenn er eines der folgenden sieben Vergehen begeht:
    ...
    anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen oder Gebärden,
    ...


    Wie schon gesagt wurde, "anstößige Gebärde" und gut ist.


    Außerdem wenn irgendein Sportgericht so eine Rote Karte kassiereren würde zerre ich die persönlich vors höchste DFB-Gericht...

  • Rot, was denn sonst? Standrechtliche Erschießung vll., aber das gibts leider noch nicht im Regelbuch.

    Es gibt das zwar nicht im Regelbuch, aber es gab es in der Zeit des Nationalsozialismus. Erst denken, dann schreiben.

  • Was wird das denn jetzt schon wieder?


    A: Standrechtliche Erschießungen gab es in etwa seit der Erfindung der Feuerwaffe bis heute, das hat nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun - aber wenn einem keine besseren Argumente einfallen immer einen Nazivergleich bringen, denn alles was nur im entferntesten mit der Zeit zu tun hat ist auf immer verdorben und


    B: Denkst du ich stelle mich da wortwörtlich mit einer Waffe hin und knalle den Deppen ab? Das ist eine Übertreibung gewesen, so viel sollte klar sein - ich brauch keinen Moralapostel der mir "standrechtliche Erschießungen sind falsch!" erzählt. So ein wenig Ahnung von einem Rechtssystem hab ich auch...

  • Wenn ein schwarzer Spieler einen weißen Spieler (oder ein Indianer einen Chinesen, ist mir sowas von egal) als "Nazi" bezeichnet, fliegt der natürlich auch, denn auch "Nazi" ist eine Beleidigung - vor allem für solche, auf die es nicht zutrifft.