Das schwerere Vergehen ist nämlich regelmäßig dann zu ahnden, wenn gleichzeitig mehrere Vergehen begangen werden.
Soweit korrekt.
Wer hier unendlich viele Handspiele interpretiert, muss übrigens zum gleichen Schluss kommen, da diese Vergehen dann nicht zur gleichen Zeit begangen werden.
Hier sollte aber eine Sache präzisiert werden: Wenn hier "unendlich viele Handspiele" im Sinne von Fallenlassen, Aufnehmen, Fallenlassen, Aufnehmen usw. definiert sind, kann man von gleichzeitigen Vergehen sprechen. Nimmt der Spieler den Ball also auf, lässt ihn fallen und nimmt ihn im Strafraum wieder auf, dann kann man aufgrund des gleichzeitigen Vergehens auf Strafstoß entscheiden, vorausgesetzt, der Schiedsrichter hat das Spiel noch nicht unterbrochen.
Lässt er ihn jedoch nicht fallen, und das ist hier nun mal der Fall, ist der Ort, an dem er ihn zum ersten Mal berührt, der richtige Ort für die Spielfortsetzung.