interessante Frage zu Torerfolg mit zusaetzlicher Person auf dem Spielfeld

  • Mir ist bei einer aehnlichen Regelfrage mal folgender Gedanke gekommen:


    In der 1. Halbzeit erzielt die Heimmannschaft ein Tor. Ein Verteidiger, der durch einen Fehlpass den Angriff einleitete, reklamiert nun beim SR in dieser Situation gefoult worden zu sein. Auf Grund der Vehemenz wird der Spieler vom SR nun verwarnt. Beim Versuch die Karte zu notieren, stellt der SR nun fest, dass der Spieler, der bereits von Anfang an mitspielte, versehentlich nicht im Spielbericht Online gemeldet wurde, und stattdessen sein Bruder, der gar nicht anwesend ist, als 11er Starter auf dem Bericht stand.
    Wie entscheidet der Schiedsrichter?


    Ich bin mir da nicht sicher, aber das waere mein Ansatz:


    Waere dieser Spieler zu mindest als Auswechselspieler gemeldet, wuerde es keine Probleme geben, da er ja bereits von Anfang an mitspielte und damit automatisch zum Spieler geworden waere. Nun ist der aber gar nicht gemeldet und demnach als Drittperson zu behandeln, welche aktiv ins Spielgesehen eingegriffen hat(Fehlpass), deshalb
    SR-Ball auf Torraumlinie und den Spieler entfernen lassen.


    Richtig?

  • Macht eine Verwechslung im Spielbericht einen Spieler automatisch zum nicht-Spieler? Meiner Meinung nach nicht und immerhin darf eine Mannschaft jeden Spieler einsetzen den sie möchte, unabhängig davon welcher Name im Spielbericht steht. Es ist nicht unsere Aufgabe das zu verhindern, wir können nur melden - um den Rest entscheiden andere.



    Verwarnung, Meldung im Spielbericht, Anstoß.

  • So wie Nummer4, und die Verwarnung natürlich fürs Meckern und nicht dafür, dass er auf dem Platz ist. Hier handelt es sich um einen Formfehler, der zwar meldepflichtig ist, aber für das laufende Fußballspiel keine Auswirkung hat. Schwieriger wird's natürlich, wenn die Mannschaft die ganze Zeit zu zwölft auf dem Feld war.

  • Nummer4s Antwort ist sicherlich richtig.


    Ich kann mir, Theorie hin oder her, beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein SR während des Spiels bemerken soll, dass ein Spieler nicht im Spielbericht steht. Aber gut, Theorie ist Theorie ;)

  • Das ist auch wieder Landesspezifisch.Wenn der Spieler nach Spielschluss einen gültigen Spielerpass vorlegen oder sich anders legitimieren kann und die Spielberechtigung für die jeweilige Mannschaft hat,ist in Bayern alles im grünen Bereich.Das ist meines Wissens in anderen Landesverbänden wieder ganz anders.Da sind nur die Spielberechtigt,die beim Anpfiff auf dem Spielbericht stehen.Einen Spieler nachtragen,wie in Bayern,gibt's da nicht mehr.Verbessert mich bitte,wenn ich falsch liege.

  • Bayern kannste eh mit gutem Gewissen als Fußballausland bezeichnen und Deutsch können die auch nicht richtig. ;)
    Ihr wolltet euch doch schon abspalten - haut ab und nehmt den FCB mit! :ironie:


    Im Ernst: Bei uns - und ich denke in fast allen andern Landesverbänden - müssen die Spieler vor Spielbeginn benannt sein, es gibt ja auch eine Beschränkung, bei uns auf 7 AW-Spieler - wenn jeder nachgetragen werden könnte würde diese Beschränkung witzlos sein.

  • Da kann ich ja richtig froh sein,das ich nur zugezogen bin. :mania
    War schon etwas Gewöhnungsbedürftig mit der Spiel-und Passordnung hier.Ich hatte auch ne Weile zu tun,bis ich alles begriffen hab.Aber wenn man's einmal weiss,ist's gar nicht mehr so schlimm.

  • Witzelt nur über Bayern liebe Freunde aus dem Norden der Republik. In zehn Jahren wird sich euer Spielbetrieb weitestgehend nach bayerischem Vorbild regeln und wir arbeiten ständig daran noch besser zu werden. Leider nehmen meine Freunde hier mein großes Vorbild (im Spiel- und Paßrecht) ÖSTERREICH halt nicht so ganz für voll.


    Schade, dass mann innerhalb des DFB mit 21 verschiedenen Spiel- und Paßrechtsbestimmungen auskommen "MUSS", das ist eigentlich zum :totlach: .

  • Hier ist die Änderung zu notieren und eine Meldung im Spielbericht erforderlich. Jedoch weder eine Spielstrafe, noch eine persönliche Strafe zu verhängen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Verwarnung, Meldung im Spielbericht, Anstoß.


    Wichtig: Auswechselkontingent wird nicht belastet, der Spieler erhält keine persönliche Strafe dafür, dass er "unerkannt" spielt und der Vorfall wird natürlich der entsprechenden Instanz gemeldet.

  • Das ist auch wieder Landesspezifisch.Wenn der Spieler nach Spielschluss einen gültigen Spielerpass vorlegen oder sich anders legitimieren kann und die Spielberechtigung für die jeweilige Mannschaft hat,ist in Bayern alles im grünen Bereich.Das ist meines Wissens in anderen Landesverbänden wieder ganz anders.Da sind nur die Spielberechtigt,die beim Anpfiff auf dem Spielbericht stehen.Einen Spieler nachtragen,wie in Bayern,gibt's da nicht mehr.Verbessert mich bitte,wenn ich falsch liege.

    Die Legimitation muss auch in Bayern vor dem Spiel gegeben sein, den Spielerpass kann er natürlich nach dem Spiel bringen.

  • Nicht unbedingt.Ein zu spät kommender Spieler,wo der Spielerpass,aus welchen Gründen auch immer,vor Spielbeginn nicht vorlag,kann sich auch mit seinem Spielerpass bei seiner Einwechslung auf dem Spielfeld beim SR legitimieren.

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  • Klar, aber auch dieser Spieler muss erst identifiziert werden, bevor er in das Spiel eingreift. Er hat also seinen Spielerpass dabei. Ohne Spielerpass bzw. Lichtbildausweis würde es nicht gehen.

  • Klar, aber auch dieser Spieler muss erst identifiziert werden, bevor er in das Spiel eingreift. Er hat also seinen Spielerpass dabei. Ohne Spielerpass bzw. Lichtbildausweis würde es nicht gehen.

    In Ländern wo das nachtragen erlaubt ist, auch in Berlin ist es so, wirst du das wohl kaum im laufenden Spiel machen können also nach dem Spiel, dadurch musst du ihn ohne Legitimation mitspielen lassen und wenn keine vorhanden ist halt Eintrag in den Spielbericht. In Berlin gilt sogar wir dürfen niemandem das mitspielen verbieten sondern nur Meldung machen, egal ob der nen Spielerpass oder sonstwas hat. Aber gut wir sollen ja auch die Pässe nicht kontrollieren nur wenn uns ein Team bittet, Eigeninitiative nicht erwünscht.

  • Nur als Korrektur der Aussage über Berlin: Seit dem 01.01.2013 muß der Schiedsrichter sehr wohl von sich aus die Pässe kontrollieren. Eine Aufforderung dazu durch eine Mannschaft ist nicht mehr erforderlich.

  • Gibt es dazu auch irgendeine Quelle, denn in der Spielordnung in der Version vom 1.1.2013 steht nach wie vor folgendes:


    Spielerpasskontrolle
    1. Die Spielerpässe und gegebenenfalls
    die Ausdrucke der Detailspielberechti-
    gungen aus dem DFBnet sind dem
    Schiedsrichter bei allen Spielen bis spä-
    testens 15 Minuten vor Spielbeginn un-
    aufgefordert vorzulegen und auf Ver-
    langen des Spielführers oder Mann-
    schaftsverantwortlichen vom Schieds-
    richter vor und / oder nach dem Spiel zu
    überprüfen. Nichtbefolgung zieht eine
    Ordnungsstrafe gem. § 32 Spielordnung
    (Anlage Ziff. 10) nach sich.


    Daraus geht für mich hervor dass der SR nach wie vor die Pässe nicht kontrollieren muss.

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