Regelfrage zu Wurfvergehen


  • was passiert, wenn ein Spieler, der sich legal außerhalb des Spielfeldes befindet (z.B. durch eine Verletzung), einen Gegenstand auf den Schiedsrichter wirft, der sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Spielfeld befindet.

    Die Frage nach der Spielfortsetzung stellt sich ja nur, wenn der Ball auch im Spiel ist. Handelt es sich um eine Spielruhe, reicht die persönliche Strafe. Ich bin bei einem Vergehen im laufenden Spiel für den indirekten FS wo der Ball bei der Unterbrechung war.

  • Da fällt mir eine weitere Preisfrage ein: Spieler wird ausgewechselt und verlässt das Feld, AW-Spieler bekommt Zustimmung, betritt das Feld nicht aber schmeißt ne Flasche. Gehts für die zu zehnt oder zu elft weiter?


    Da die Auswechslung erst dann als vollzogen gilt, wenn der Auswechselspieler das Spielfeld betritt (vgl. "Regel 3 - Zahl der Spieler", DFB Regelheft 12/13), ist er zum Zeitpunkt des Wurfes noch Auswechselspieler. Wird er nun des Feldes verwiesen, darf die Mannschaft mit elf Mann weiterspielen.

  • Rein theoretisch zählt aber der Wurf ins Spielfeld als Betreten des Spielfeldes, womit die Auswechslung vollzogen wäre und die Mannschaft nur mit 10 Mann weiterspielt.

  • Du hast recht. Prinzipiell sollte das als Betreten des Spielfeldes gelten und dann wäre die Sache klar.


    Noch mal zu dem einwerfenden Spieler, der einen Gegenstand auf einen Schiedsrichter/Mitspieler auf dem Feld wirft:


    Wenn er den Einwurf selbst ausführt, ist der Ball aus dem Spiel, wenn der Mitspieler/SR getroffen wird. Da könnte also selbst der Gegner getroffen werden. Demnach kann es dort doch eigentlich nicht mit SR-Ball weitergehen, sondern ganz einfach mit Einwurf.


    Führt ein Mitspieler den Einwurf aus, kann es nur eine Spielstrafe geben, wenn der Ball vom Einwerfenden vor dem Wurf korrekt ins Spiel gebracht wurde. Und dann gilt ohnehin wieder das, was gilt, wenn das Spiel läuft, nämlich indirekter Freistoß wo Ball bei Pfiff bei einem Wurf gegen den SR/einen Mitspieler.

  • Rein theoretisch zählt aber der Wurf ins Spielfeld als Betreten des Spielfeldes, womit die Auswechslung vollzogen wäre und die Mannschaft nur mit 10 Mann weiterspielt.

    Der Wurf zählt als UNERLAUBTES Betreten, somit ist die Auswechslung NICHT vollzogen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Es liegt die Zustimmung zum Eintritt des Spielers, aber nicht zum Werfen auf das Spielfeld vor.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich glaube nicht, dass der Wurf grundsätzlich als unerlaubtes Betreten gilt.


    Dass das in den anderen Fällen, die wir besprochen haben, so ist, kann ich verstehen. Dort liegt ja auch keine Zustimmung des SR vor, sondern der Auswechselspieler/Spieler betritt des Feld "aus heiterem Himmel". Hier aber, liegt eine Zustimmung vor. Demnach darf der Spieler das Feld betreten. Der Wurf gilt als Betreten des Spielfeldes und eigentlich sollte die Mannschaft dann nur noch mit 10 Mann weiterspielen.