Gleiche Bestrafung nach Rudelbildung?

  • Also der BEO fand eigentlich nur seine Version zutreffend, da er so die Schwere der Vergehen mit einmal Gelb und einmal Rot als angemessen bestraft gesehen hat. Er fand zweimal Rot als zu harte Strafe für den Schützen. Der Hinweis von SRA2, dass der Schütze durch eine Unsportlichkeit, das grob fahrlässige Wegschiessen des Balles in die Richtung von gegnerischen Spielern, der Auslöser des Rudels gewesen ist und wurde nicht groß beachtet. Die Doppelverwarnung des SR kann man zwar wohlwollend als deeskalierend bezeichnen, war aber natürlich nicht vertretbar.


    "Zum Glück" ist die RL nicht die höchste Spielklasse des SR, sonst wäre es nicht so gut ausgegangen. Es gab nämlich keinen Bogen, sondern der SR gilt nun als Papagnädig :P

  • Hört sich für mich schlüssig an. Bei allem "Gerechtigkeitswillen", wir haben die Regeln zu befolgen und wenn Spieler 1 eben nur eine Unsportlichkeit, Spieler 2 eine Tätlichkeit begeht dann gibts nur Gelb und Rot.
    "Grob fahrlässiges Wegschießen des Balles" ist kein rotwürdiges Vergehen - entweder er hat den Ball aus Frust weggeschossen und dann war das Treffen des Gegners unbeabsichtigt oder rücksichtslos, egal da alleine das Wegschießen für Gelb reicht, oder er hat ihn abschießen wollen und dann ist es Rot. Ich würde in solchen Situationen eher zur "gerechten" Interpretation greifen, also in dem Falle wenn es das hergibt gezieltes Abschießen und Rot, wenn aber das nicht drin ist kann es unabhängig davon was er alles auslöst trotzdem nur Gelb geben.

  • Wir sprechen über Regionalligaspieler - bei 8 Meter Entfernung ist das bestimmt nur ein Zufalltreffer und nicht beabsichtigt ...


    Jetzt ändern wir mal die Situation: Der SR steht 8 Meter entfernt und bekommt den Ball in die Beine geschossen. Gibt es dann auch nur :gelbe_karte: ? Bei mir bestimmt nicht ...

  • Ob Absicht oder nicht muss vor Ort entschieden werden und dann die entsprechende Strafe durchgezogen werden. Hier haben 3 von 4 erfahrenen Kollegen vor Ort auf Gelb plädiert/entschieden und die Begründung des Vierten warum es denn Rot geben sollte finde ich falsch. Leider haben wir keine Bilder...

  • Tja im Grossen und Ganzen denke ich erstmal ähnlich wie Pfeifekopp. Am besten man sieht das selber um das richtig zu beurteilen.
    Dann kommt der Beo und macht dann die regeltechnische Lösung sichtbar, wenn man dann sieht das alle zufrieden sind mit der vollzogenden Lösung, kann man zum Schluss kommen alles richtig gemacht!
    Wobei ich persönlich natürlich nur mit 2 x :rote_karte: am besten klar komme! :muhaha:

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Genau das ist der Punkt. Mit Gelb und Rot hat man evtl. eng am Regelbuch entschieden und das ist auch vertretbar. Allerdings wird es Probleme geben, wenn ich das Wegschiessen nur als Unsportlichkeit werte und so eine subjektive Ungleichbehandlung herstelle. Bei gleicher Bestrafung mit Rot wird das Wegschiessen zum Anschiessen und somit zur groben Unsportlichkeit. Mit zwei Mal Rot hat man keine Ungleichbehandlung, aber evtl. etwas zu hart entschieden.


    So richtig glänzen kann man in der Szene als SR also nicht wirklich, da die Vergehen zu unterschiedlich sind. Ich hätte wahrscheinlich auf 2x :rote_karte: entschieden, damit der Auslöser auch runter ist. Weshalb soll ich den Spieler, der mir hier so eine Szene kreiert, auch noch mit einer im wohlwollenden Unabsichtigkeitsvermutung belohnen?

  • "Grob fahrlässiges Wegschießen des Balles" ist kein rotwürdiges Vergehen


    Stell Dir vor, er trifft ihn (wohlgemerkt in einer Spielruhe!!) mit voller Wucht im Gesicht und die rote Soße sprudelt über den Platz. Der getroffene muss ausgewechselt werden. Und da willst Du mit einer VW auskommen?

  • Eine evtl. vorhandene Verletzung beeinflusst nicht die persönliche Strafe. Genauso wie wenn jemand bei einem fahrlässigem Foul unglücklich das Bein bricht gibt es auch keine Karte, jemand der bei einem überharten Foul den Gegner zum Glück nicht verletzt fliegt trotzdem.

  • Es ist aber doch ein Unterschied, ob ich den Ball aus Frust über eine Entscheidung noch ins Tor schieße oder ob ich den Ball mit voller Härte gegen den Gegenspieler schieße. So wie die Szene hier beschrieben wird, ist das für mich eine klare Tätlichkeit, insbesondere wenn sie eine weitere Tätlichkeit provoziert. Ich bin auch bei 2x rot.