Interessante Regelfrage aus Hessen

  • Auch eine Interessante Frage mit dem TW.


    Ind. FS als Spielfortsetzung ist wohl unstrittig, da der TW den Ball im Strafraum mit der Hand spielen darf.


    Als persönliche Strafe müsste meiner Meinung nach aber Rot :rote_karte: kommen, wegen der Unsportlichen verhinderung eines Tores.
    Auch wenn wir einen Wurfgegenstand gegen den Spielball als verlängerten Arm(Hand) sehen, ist diese Benutzung des Wurfgegenstandes dennnoch eine Unsportlichkeit.
    In diesem Fall eine verhinderung eines Tores mit unerlaubten Mitteln. Und einen Arm zu verlängern mit was auch immer ist immer Unsportlich.


    Wir kennen doch den Fall in einem Treat, bei der der TW den Torpfosten verrückt?
    Man stelle sich jetzt man eine Regelfrage vor wie oben genannt, nur das der TW den Torpfosten(ganzes Tor) vor überquerung des Ballen verrückt und der Ball deswegen neben dem Tor ins aus geht.


    Ind. FS ist dort auch unstrittig, aber als persönliche Strafe ist doch dort auch Rot :rote_karte: wegen unsportlicher Verhinderung eines Tores möglich.
    Es ist definitiv ein Tor durch eine Unsportlichkeit verhindert worden, wie auch immer diese Unspotlichkeit aussehen würde.
    Ergo :rote_karte: :rote_karte:

  • Der Schienbeinschoner zählt in diesem Augenblick aber wie dranoperiert,sozusagen als Verlängerte Hand.

    Selbst wenn: Wenn ein Spieler durch eine Unsportlichkeit ein klares Tor bzw. eine klare Torchance verhindert, kann es nur die Rote geben.

  • Aber ein Auswechselspieler der unerlaubt das Spielfeld betritt und mit dem Fuss ein sicheres Tor verhindert (also die für ihn erlaubte Spielweise)bekommt auch nur Gelb.Warum soll denn dann der Torhüter für das gleiche Vergehen Rot bekommen?

  • Hier können nur noch unsere Regelpäpste weiterhelfen,sonst diskutieren wir noch morgen früh darüber.Ich bin mir aber ziemlich sicher,das ich Recht habe. Haaaaaaaalloooooooo,Lehrwarte!!!!!

  • Wenn das wirklich so sein sollte, empfehle ich jedem TW demnächst in den nächsten Anglershop zu
    gehen und sich ein geeigneten Köcher für seine nächsten Spiele zu besorgen.


    :ironie:

  • Die Frage hatte ich bei meinem Neulingskurs vor vielen vielen Monden wirklich mal gestellt.Das der verboten ist,ist ja nun mal glasklar.Aber versuch mal einen geschossenen Ball mit einem Köcher zu fangen.Ob man da einen Vorteil hat?

  • Also beide Themen wurden bei uns schon in Regeltest angeschnitten:


    Bei Situation 1 (Feldspieler): Feldverweis und Strafstoß (verlängerter Arm - Kontakt zw. geworfenem Objekt und Ball zählt für TatORT.)


    Situation 2 (TW): Gelbe Karte (Unsportl.) und indirekter Freistoß (da TW im Strafraum mit der Hand generell spielen darf, nur Gelb)


    So schwer war das jetzt nicht.

  • Die Frage ist doch nicht ob es in der Praxis wirklich funktioniert mit einem unerlaupten Gegenstand ein Tor zu verhindern.
    Viele Regelfragen sind meist sehr fiktiv und daher meist sehr Praxisfremd. Aber manchmal kommen solche Sachen eben doch in den Spielleitungen vor.


    Die Grundsätzliche Frage ist doch. Kann man bei einer Unsportlichen Verhinderung eines Tores Rot :rote_karte: als persönliche Strafe werten?


    Wenn das bei den TW Fall, daß ja zweifelsfrei als Unsportlichkeit in dem anderen Treat gewertet wird nur Gelb :gelbe_karte: geben.
    Dann müsste man jegliche Unsportliche Verhinderung eines Tores nur mit Gelb ahnden.


    Das kann nicht Sinn der Sache sein.

  • Eine interessantere Frage ist eher, WO die Unsportlichkeit des TWs stattfindet.


    Wo er steht und wirft oder wo der Kontakt zwischen Objekt und Ball ist?

  • Doch,wenn man vorher was unsportliches getan hat,um die erlaubte Spielweise anzuwenden,sprich unerlaubtes Betreten des Spielfeldes oder eben die Sache mit dem TW und Hilfsmittel.