Das Strafgesetzbuch ist in diesem Punkt eindeutig: Der Anstifter steht dem Täter gleich. Gut, mein Problem ist etwas anders, aber doch ähnlich:
Ich denke, wir alle kennen die Situation, in der es zu einem Vorfall kommt (gröberes Foul, unsportliche Provokation o.ä.), der nach dem Regelwerk ohne jede Ausnahme mit einer Verwarnung zu bedenken ist. Und wir kennen wohl auch alle die Situation, dass es nach einer solchen Aktion auch leicht zu einer Revanche, im Regelfall in Form einer Tätlichkeit oder einer Beleidigung kommt, wofür wir nach dem Regelwerk zwingend Rot zeigen müssen. Rein formal alles in Ordnung, wirklich befriedigend ist das aber nicht.
Ich habe da noch immer einen Fall vor Augen, der mich bis heute noch beschäftigt: Heim geht 2:0 in Führung, Gast holt auf und zieht mit 2:3 davon. Bei angezeigten 3 Minuten Nachspielzeit befinden wir uns in der letzten Minute der Nachspielzeit, Heim ist im Angriff. Nahe der Mittellinie kommt es zu einem Foul an einem Spieler von Heim, keine große Sache, Freistoß und fertig. Um die (gewollte) schnelle Ausführung zu verhindern, greift sich ein Spieler von Gast den Ball und läuft damit weg - und ein Spieler von Heim hinterher, der den weglaufenden Spieler fängt, mit beiden Armen umfasst und umreißt, zwar ohne Zweifel um an den Ball zu kommen, aber eben der Klassiker einer Tätlichkeit. Was passiert: Der Umreißer darf den Platz mit Rot verlassen, der Flüchtling bekommt nur Gelb (in diesem Fall wegen einer Vorverwarnung Gelb-Rot), regeltechnisch alternativlos aber keineswegs befriedigend. Dabei tröstet es auch nicht, dass der Rotsünder aufgrund des Berichtes sicher nur die Mindestsperre bekommen hat, mich stört, dass der eigentliche Anstifter, Provokateur oder wie auch immer wir das nennen wollen, mit letztlich 20 verpassten Sekunden so glimpflich davon kam, obwohl er m.E. der eigentliche Haupttäter war.
Habe ich da im Regelwerk etwas verpasst oder ist das wirklich so ungerecht?