Neuansetzung nach SR-Fehler

  • Zitat von Sven;15975

    Hier sind ja nun auch wirklich eindeutige Angaben.
    Wenn der SR dies im ersten Verfahren genauso ausgesagt hat, ist es mir völlig unverständlich, warum zunächst auf Neuansetzung entschieden wurde.
    Er gibt klar und deutlich an, dass er von keiner Torchance ausgegangen ist und daher "nur" auf VW entschieden hat.


    Sehe ich auch so wie Sven:
    Auf diese Frage werden wir wohl kaum eine Antwort bekommen.


    Zitat

    Zitat von Daniel:Nicht jedes Sportgericht ist kompetent und entscheidet für SR.


    Daniel: Deine Aussage ist zwar sehr pauschalisierend.


    Wenn solche klare Fakten vorliegen, muß man nicht noch solange herumeiern !!

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Am Sonntag hatte ich eine ähnliche Situation. Pass aus der einen Spielhälfte in die andere. Mittig zwischen Anstoßkreis und Strafraum geht der Verteidiger zum Kokpfball hoch und fängt den Ball mit beiden Händen. Der Angreifer steht direkt vor ihm. Aber neben dem Verteidiger, 1 Meter entfernt, steht noch ein anderer Verteidiger. Deshalb habe ich mich nur für Gelb entschieden. War aber schon ein komisches Gefühl, weil mir just in diesem Augenblick diese Diskussion hier in den Sinn kam.

  • So meine Herren ich habe Neuigkeiten im Fall 2, sollte ich vielleicht doppelt posten, darf bei Bedarf kopiert werden:


    Zunächst habe ich mit einem Mitglied des Verbandsschiedsrichterausschuß gesprochen. Eine gezeigte/unterlassene rote Karte ist eine Tatsachenentscheidung und kein Regelverstoß. Dies wird in ganz Deutschland so entschieden. Selbst wenn das Bezirkssportgericht die Neuansetzung bestätigt hätte, hätte das Verbandssportgericht dieses sofort wieder aufgehoben.
    Und unser Kreissportgericht wird in 1. Instanz den Einspruch wegen dem Handspiel auf der Torlinie und nicht gegebener :rote_karte: ablehnen.


    Alle die somit über die erste Instanz in dem Fall in diesem Thread geschimpft hatten, hatten also Recht.

  • Ganz zu Ende ist die Geschichte noch nicht.


    Zunächst hat B. das Spiel um die Meisterschaft gegen M. mit 0:1 verloren - M. wird daher als Meister und Direktaufsteiger angesehen. B. spielt heute in der Relegation (http://www.nn-peg.de/artikel.asp?art=655140&kat=35&man=7).


    Allerdings hat B. Revision zum Verbandsportgericht eingelegt (http://www.nn-forchheim.de/artikel.asp?art=655105&kat=34&man=7), der ich persönlich aber keine großen Chancen einräume. Allerdings dürfte das Urteil des VSG Klarheit für ähnliche Fälle bringen (sofern die Revision nicht schon aus formalen Gründen scheitert).

  • So, die Sache ist abgeschlossen.


    Das Verbandsportgericht hat die Entscheidung des Bezirkssportgericht nicht aufgehoben. Da noch kein Urteil veröffentlich wurde, kann ich nicht sagen, ob der Einspruch zurückgewiesen oder erst gar nicht angenommen wurde.

  • Harald: Das Verbandssportgericht ist in dem Fall Revisionsinstanz, folglich wird hier nur auf Verfahrensfehler geprüft. Der eigentliche Fall ist sekundär.

  • Jein. Das VSG hat durchaus das Recht und die Möglichkeit, den Fall zu überprüfen, wenn es die Notwendigkeit sieht (§ 20 Abs. 4 RVO) und ggf. eine andere Rechtsauffassung als das BSG vertritt. Der Fall an sich wäre durchaus für eine Grundsatzentscheidung geeignet gewesen. Ich gehe aber, wie erwähnt, davon aus, dass das Gericht dies nicht so gesehen und die Revision als unbegründet verworfen hat.