ZitatAlles anzeigenUrteilstext:
Fall 673: Verband-Spiel FC CONCORDIA L - FC B am 20.05.07.
Einspruch durch FC B. vom 21.05.07.
Urteil:
I. Auf den Einspruch hin ist das Verbandsspiel FC CONCORDIA L. - FC B. vom 20.05.07 gem. § 38 Abs. 4 RVO vom Spielleiter neu anzusetzen.
II. Die Einspruchsgebühr entfällt.
III. Die Kosten des Verfahrens trägt der BFV.
IV. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Nach Überzeugung des KSG hat der Torwart des FC Concordia L. den Ball außerhalb des Strafraumes zur Verhinderung einer Torchance mit der Hand gespielt. Der SR verwarnte den Torwart, obwohl für dieses Vergehen ein FaD zwingend vorgeschrieben ist. Diesen Sachverhalt bestätigte der neutrale SR der 2. Mannschaft. Aufgrund der verbleibenden Restspielzeit (ca. 25 Minuten), wäre es dem FC B. möglich gewesen, nach einem regelgerechten FaD gegen den Torwart des FC L. den Spielstand zu seinen Gunsten zu verbessern.
Oh je, und das bei so einem Spiel. B. hatte bereits 11 Punkte Vorsprung, den sie von Spiel zu Spiel verspielten. Jedoch hätte im obigen letzten Saisonspiel ein Punkt zur Meisterschaft gereicht. Das Entscheidungsspiel um die Meisterschaft zwischen B. und dem nun punktgleichen M. war bereits für Freitag angesetzt.