Mutwillig herbeigeführter Ausrüstungsmangel

  • Grundsätzlich ist klar, dass ein Ausrüstungsmangel behoben werden muss, es dafür aber keine Verwarnung gibt. Ebenso ist herrschende Lehrmeinung, dass ein vorsätzliches Täuschungsmanöver, beispielsweise die Kette ausziehen, sie aber später aus dem Mund holen und wieder anlegen, mit einer Verwarnung bedacht werden muss. Wie sieht es aber eigentlich in anderen Fällen aus, in denen ein Spieler einen Ausrüstungsmangel absichtlich herbeiführt, z.B. in dem er in der Halbzeitpause seine Schienbeinschoner auszieht? Spielfeld verlassen und wieder anziehen sowie Kontrolle in der nächsten Spielunterbrechung ist klar - aber auch verwarnen oder nicht?

  • Verwarnung würde ich sagen nein, weil es ja (rein theoretisch!) einen guten Grund gegeben haben kann, warum der Spieler die Schoner ausgezogen hat. (Z.B. weil er Neurodermitis hat und in der Pause neue Salbe auftragen muss.) Dann kann man natürlich auch vergessen, sie wieder anzuziehen.


    In der Praxis schicke ich den Spieler vom Feld und dann kann es etwas dauern, bis ich ihn am Spielfeldrand winken sehe, damit er in der nächsten Spielruhe wieder rein kann. Kommt er dann ohne Einverständnis oder sogar im laufenden Spiel bekommt er dann dafür seine Verwarnung.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Ich hatte so etwas ähnliches vor einigen Wochen in einem Freundschaftsspiel (A-Jgd Leistungsklasse). Vor Beginn des Spiels war die Ausrüstung korrekt, das hatte ich bei der Passkontrolle festgestellt. Zur 2. Hz fehlten dann bei 2 Spielern die Schienbeinschoner, das bemerkte ich während des Spiels. Aber nicht bei beiden sofort, sondern zeitlich versetzt.


    Ich schickte beide Spieler zwecks Korrektur der Ausrüstung runter. Ich habe sie dann etwas länger draußen warten lassen, bis ich den Wiedereintritt genehmigte. Der Trainer war dann besonders gut gelaunt und sprach mich nach dem Spiel darauf an (also auf die Wartezeit). Verwarnt habe ich keinen dafür. Allerdings stand er Trainer kurz vor der Entsorgung :)


    Er hatte kein Verständnis dafür, dass Spieler Schienbeinschoner tragen müssen.
    Er erklärte, die Spieler seien ja alt genug zu entscheiden, ob sie Scheinbeinschoner tragen wollen oder nicht :D

  • Und Du bist alt genug, um den Spielern klarzumachen, dass es ohne Schienbeinschoner eben nicht geht!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • In der Praxis schicke ich den Spieler vom Feld und dann kann es etwas dauern, bis ich ihn am Spielfeldrand winken sehe, damit er in der nächsten Spielruhe wieder rein kann.

    Das eine, was in der Regel steht und das andere, was man tut, um disziplinarisch einen Nadelstich zu setzen. Rein regeltechnisch ist explizit für Ausrüstungsmängel keine VW vorgesehen. Ebensowenig dürfen wir einem Spieler das Wiedereintreten in einer Spielruhe verwehren.


    Mit der Regelgrundlage "sich gegenüber dem Spiel respektlos verhalten" können wir m. E. eine VW aussprechen, wenn der Ausrüstungsmangel bewusst herbeigeführt wurde oder die Regel umgangen wird. Da sehe ich auch das "heimliche" Vergessen der Schienbeinschützer in der HZ. Ich versuche es mit einer deutlichen Ermahnung. Rollt der Spieler dabei mit den Augen oder zeigt sich anderweitig uneinsichtig -> :gelbe_karte: .

  • Was ihr den Spielern immer und ständig Verwarnungen unter die Nase halten wollt. Hat ein Spieler nach der Halbzeit keine Schienbeinschoner mehr an, dann muss er halt runter. Zieht er sie später noch einmal aus, dann hat er sie verdient. Vorher hat man als SR da keine Grundlage für.