Verlängerte Hand beim Torwart

  • Ich habe gerade in einem Hausregeltraining mit folgender Regelfrage zu kämpfen:




    Der Torwart wehrt einen auf das Tor zufliegenden Ball in seinem Strafraum mit einem Schienbeinschoner ab, den er in der Hand hält. Entscheidung?




    Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass es idF am Tatort geben muss. Nur wegen der persönlichen Strafe bin ich mir unsicher. Hier wird ja ein Tor regelwidrig verhindert, von daher müsste es ja eigentlich rot geben. Jedoch darf der Torwart ja den Ball normal mit der Hand spielen, so dass auch bloß gelb in Frage kommt, und zwar als Strafe dafür, dass der Keeper sozusagen seine Hand unerlaubt und unsportlich verlängert hat.




    Meinungen?

    Spieler nach Schlusspfiff: "Danke Schiri, fast hätte ich gesagt "Gut gepfiffen!", aber jetzt haben wir doch noch verloren." :confused:

  • Soweit korrekte Argumentation deinerseits. Indirekter Freistoß vom Tatort/Ort des Vergehens (in dem Fall hat der Torwart sich wahrscheinlich im Torraum aufgehalten, also wird der idF voraussichtlich von der Torraumlinie parallel zur Torlinie ausgeführt) und gelbe Karte wegen unsportlichen Betragens. Der Torwart darf den Ball in seinem Strafraum ja mit der Hand berühren, jedoch stellt die Verlängerung durch den Schienbeinschoner eine Unsportlichkeit da, für die der Torwart verwarnt wird.

  • Ich glaube diese Disskusion gab es schonmal. Er verlängert zwar unsportlich seine Hand (idF+Gelb), aber die Torverhinderung selber ist die für den Torwart legale Spielweise Handspiel im Strafraum und deshalb kein Rot.

  • Hier kann es nur eine gelbe Karte geben (und natürlich ind. Freistoß), da der Torwart mit dem Ausziehen der Schienbeinschoner eine Unsportlichkeit begeht.

  • Das Ausziehen selbst ist in meinen Augen nicht mal der Grund für die Verwarnung. Die Tatsache, dass er seinen Arm regelwidrig mit einem Gegenstand verlängert und sich somit unerlaubt einen Vorteil verschafft, hat hier meines Erachtens die Gelbe ausgelöst.

  • In der Regelfrage steht ja nicht einmal drin, dass es sich um seinen, dazu ausgezogenen Schienbeinschoner handelt.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich sehe das Problem nicht:


    "Das Verhindern einer eindeutigen Torchance des gegnerischen Teams wird mit einem Feldverweis bestraft. " Quelle: Seite 92 Regel 12 – Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen


    Warum müssen wir immer Sonderlocken diskutieren? Abgesehen davon, dass wir den Rest des Spiels keine Freude mehr haben, wenn wir hier nur den idF und VW geben. Da soll mir das Sportgericht mal erzählen, warum ich da keinen FAD geben kann. Mich interessiert nicht, wessen Schienbeinwasauchimmer er verwendet. Ein Spieler, der eine eindeutige Torchance des gegnerischen Teams verhindert (mit einem Vergehen nach Regel 12, hier: Unsportlichkeit), hat fertig.


    Gerade bei solch schwerwiegenden Entscheidungen sollte man es dem SR nicht unnötig kompliziert machen.


    Dass es "nur" einen idF gibt- bitteschön. Gerade deshalb muss der FAD kommen. Genau für diese Fälle ist die "Notbremsenregel" erfunden worden.

  • BRiT, das ist vergleichbar mit dem Ersatzspieler der auf das Feld rennt und den Ball von der Linie klärt. Ich dachte früher gleich wie du, aber wir müssen leider die Regeln und die hierfür gültige Regelauslegung beachten und nicht den gesunden Menschenverstand.

  • Wahrscheinlich hast Du Recht. Nur verstehe ich die Regel nicht: Weder vom Wortlaut (siehe oben) noch vom Sinn: Erst wird eine scharfe Regel ("Notbremse") eingeführt und dann sukzessive wieder aufgeweicht.

  • Er hat eben (regeltechnisch...) nicht illegal eine eindeutige Torchance verhindert. Das Werfen eines Gegenstandes wurde irgendwann mal als verlängerte Hand definiert und die Konsequenz ist eben dass wenn der Keeper den Schoner greift/mit der Flasche wirft/etc. es regeltechnisch genauso behandelt wird als wäre er ein Superheld mit extrem verlängerbaren Gummiarmen. Es ist ein Handspiel, für den Torwart legal und deshalb können wir ihn für das Handspiel, auch wenns mit Hilfsmittel passiert, nicht bestrafen. Natürlich wissen wir dass er ohne dieses Hilfsmittel ein Tor kassieren würde, aber wir können ihn leider nur für die illegale Benutzung eines Hilfsmittels bestrafen und nicht für die Torverhinderung.

  • Leute, schaut doch bitte mal in das Regelheft, dann wird einiges klarer. Unter feldverweiswürdige Vergehen steht:
    "
    Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners durch absichtliches Handspiel (gilt nicht für den Torwart im eigenen Strafraum)," und
    "Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für einen auf sein Tor zulaufenden Gegenspieler durch ein Vergehen, das mit Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist,"
    .


    Läuft da jemand auf das Tor? Nein, ergo entfällt die zweite Möglichkeit für die Rote Karte. Bleibt also nur noch das absichtliche Handspiel, bei dem der Torwart explizit ausgenommen ist. Die Verlängerung der Hand mit dem Schienbeinschoner ist zweifelsfrei unsportlich, ergo gibt das eine Verwarnung und fällt unter die sontigen Regelverstöße, daher idF. Nicht unbedingt dem Gerechtigkeitsempfinden entsprechend, aber logisch.

  • Als Ergänzung zu Manfred noch folgendes: hat jemand schonmal einen Feldverweis gegen einen Torhüter gesehen, der einen Rückpaß mit den Händen aufgenommen hat, der sonst ins Tor gegangen wäre?

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Der Torwart darf für ein Handspiel im Strafraum nicht persönlich bestraft werden. Es ist sein "Recht" nur auf Kosten einen idFs einen ins Tor gehenden Rückpass mit der Hand zu halten.