Sturm + Starker Regen - ab wann Spielunterbrechung?

  • Aus aktuellem Anlass diese Frage:


    Ab wann wird das Spiel aufgrund starken Regens abgebrochen?


    Ab wann wird das Spiel aufgrund starken Sturms abgebrochen?


    Wenn man das Spiel einmal abbricht und es nach 20 Minuten besser ist und das Spiel wieder anpfeift, nach ca. 10 Minuten aber wieder schlechter wird und man es wieder unterbricht, gelten dann wieder 30 Minuten oder nur noch 10 Minuten, da schon einmal 20 Minuten unterbrochen wurde?


    MfG!


    Edit: Bei Verwandte Themen habe ich nun alles bis auf die letzte Frage gefunden...


    In Suche konnte ich trotzdem nichts gefunden - komisch.

  • Ich denke die Zeit für einen Abbruch wird - wenn es sich denn um den selben Grund, z.b. Sturm handelt, nicht nochmal neu gezählt. Es ist ja sicher nicht Sinn der Sache jeweils 20 Minuten eine Pause im Sturm abwarten, dann 5 Minuten kicken und wieder auf ne Pause warten. Wenn ich schon unterbrochen habe, dann es nochmal probiert habe und es wieder nicht klappt dann ist für mich Schluss.


    Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn eine Besserung deutlich in Sicht ist kann man die Wartezeit auch überziehen.

  • Ein Spiel wird wegen Witterungseinflüssen zunächst immer nur unterbrochen. Die Unterbrechung hat zu erfolgen, wenn ein ordnungsgemäßes Spiel nicht mehr möglich ist, beispielsweise ein Ball wegen starken Windes beim Freistoß nicht mehr liegen bleibt, bei starkem Regen die Sicht nicht mehr gewährleistet ist (wegen der Regendichte aber auch weil viel Wasser ins Gesicht läuft) usw. Dabei ist zunächst bis zu 30 Minuten abzuwarten, ob das Wetter bzw. die Platzverhältnisse ein geordnetes Spiel wieder zulassen. Dabei soll auch großzügig verfahren werden, wenn absehbar ist, dass die Überschreitung der halben Stunde nur unwesentlich sein wird (z.B. aufklaren nach einem Platzregen). Muss das Spiel aus demselben Grund mehrfach unterbrochen werden, so wird saldiert.


    Bei entsprechender Wettervorhersage scheiden sich die Geister, ob ein Abbruch auch vor Ablauf der halben Stunde zulässig ist. Bei bestehenden Unwetterwarnungen, d.h. mit einer Wetterbesserung ist nach menschlichem Ermessen nicht mehr zu rechnen, halte ich einen Abbruch auch für zulässig, wenn die halbe Stunde nicht abgewartet wird, betone aber, dass das eine Einzelmeinung ist, ein entsprechender Lehrsatz ist mir nicht bekannt. Besteht aber auch nur ein einigermaßen rationaler Grund zur Annahme, dass die Wetterkapriolen innerhalb einer (guten) halben Stunde vorbei sein könnten, so ist zu warten.