Trainer meckert rum - in den Spielbericht?

  • Also Eure Lehrwarte müssten wissen:


    Eugen Striegel hat zu Beginn der Saison 2010/2011 schriftlich mitgeteilt,dass ein Innenraumverweis gegen den (alleinigen) Betreuer einer Juniorenmannschaft zulässig ist.


    "(...)die Regeln sehen vor,dass ein Trainer/Betreuer aus dem Innenraum verwiesen werden kann, wenn er sich unsportlich verhält.Das ist die Grundlage für uns Schiedsrichter.Weitere Weisungen gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht.


    .... ausserdem kann ein Jugendtrainer aus meiner Sicht die Aufsicht über die Jugendlichen auch von ausserhalb des Innenraumes wahrnehmen-auf den Platz kann er ja auch nicht gehen.Selbst die Möglichkeit eines Spielabbruches ist bei gravierenden Verrstössen selbstverständlich gegeben."


    Also, keine Angst vor Trainern, raus mit den rabiaten Störenfrieden"!!



    @ Manfred


    Mir ist keine schriftliche Anweisung/Regel bekannt wonach bei Juniorenspielen Betreuer nicht aus dem Innenraum verbannt werden können. Hast Du dazu vielleicht eine Regelpassage? Würde uns bei solchen Problemen sicherlich helfen.

    2 Mal editiert, zuletzt von benny_lu () aus folgendem Grund: Beiträge zusammengeführt; zweiter Beitrag gelöscht

  • Achtung, gilt nur für Hessen und ist die Antwort an Juergen:


    Schon einmal § 41 der Jugendordnung gelesen? Dort steht: Beaufsichtigung Keine Junioren-/innen-Mannschaft darf ohne Beaufsichtigung eines Erwachsenen reisen oder ein Spiel austragen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Bestrafung nach § 18 Nr. 2 d Strafordnung.


    Dieselbe Jugendordnung wird für Mädchen in § 14 Absatz 8 sogar noch deutlicher, wo für Mädchenmannschaften explizit eine Beteuerin verlangt wird.


    Daraus folgt:
    Jede Mannschaft muss einen Erwachsenen als Aufsicht haben. Wenn also der SR diese Aufsicht des Innenraumes verweisen will, so ist diese Aufsicht nicht mehr ausführbar, da z.B. bei Verletzung eines Spielers der des Innenraumes Verwiesene den Innenraum ja auch nicht mehr betreten darf - aber wie soll er dann noch die Aufsicht führen? Eugen Strigel hatte aus gutem Grund darauf verwiesen, dass es weitere Weisungen nach seinem Kenntnisstand nicht gibt - denn hier geht es nicht um Weisungen, sondern um die Ordnung eines Verbandes und so ganz nebenbei auch um Zivil- und Strafrecht.


    Richtig ist, dass, wenn der Verstoß so gravierend ist, dass ein Innenraumverweis unumgänglich ist und keine andere Aufsicht zur Verfügung steht, der Abbruch möglich ist.

  • Ich finde nicht, dass das die Sorge des Schiedsrichters sein kann. Wenn sich der Trainer so sehr daneben benimmt, dass der SR genug Gründe hat, ihn des Innenraums zu verweisen, so kommt er seiner Aufsichtspflicht wahrscheinlich ohnehin nicht nach. Außerdem meine ich, dass der Trainer auch von außerhalb des Innenraums die Schutzbefohlenen noch beaufsichtigen kann.


    Wenn Eugen Striegel sagt, dass auch Jugendtrainer des Innenraums verwiesen werden kann, so tue ich das bei Bedarf auch. Sowohl in Hessen, als auch in Sachsen-Anhalt und NRW als auch sonst wo. Ich bin sehr optimistisch, dass ich weder durch die Jugendspruchkammer, noch durch den SR-Ausschuss, geschweige denn von einem ordentlichen Zivil- oder Strafgericht dafür in irgendeiner Form gerügt oder gar belangt werden kann. Wenn der Trainer Aufsichtspflicht inne hat und dieser pflichtbewusst nachkommen möchte, so muss er halt am Spielfeldrand gewisse (minimale) Benimmregeln akzeptieren.


  • Sorry Manfred, das sehe ich anders.
    Wo steht, dass der Erwachsene die Aufsichtsplicht als Trainer an der Seitenlinie ausüben muss?
    Es genügt vollkommen, wenn der Betreuer jederzeit eingreifen kann, wenn ein Spieler verletzt ist oder sonstige Probleme hat.
    Wir könnten einem, des Innenraum verwiesenen, Trainer nicht verbieten, einen Spieler auf dem Platz zu behandeln, wenn keine weitere erwachsene Person dabei ist. Anschließend kann er den Innenraum aber durchaus wieder verlassen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ein des Feldes und somit des Innenraumes verwiesener Spieler darf keinen Spieler auf dem Platz behandeln, daher darf dies ein des Innenraumes verwiesener Trainer m.E. auch nicht.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Der Innenraumverweis ist eine finale und keine relative Maßnahme. Ein Trainer, ein des Feldes verwiesener Spieler usw. dürfen bekanntlich - und das steht in allen einschlägigen Regeltests unzweideutig - den Innenraum auch nicht mehr betreten, weder um einen Spieler zu behandeln oder bei dessen Bergung zu helfen, noch um ganz harmlose Dinge zu erledigen wie einen verschossenen Ball zu holen. Wenn wir jetzt einem Betreuer, der des Innenraumes verwiesen wurde, gestatten, diesen im Bedarfsfall wieder zu betreten, so ist das vielleicht pragmatisch, führt die Sache vom Prinzip her aber ad absurdum.


    Ohne jeden Zweifel geht das staatliche Recht dem Sportrecht vor. Liegt also ein Spieler verletzt auf dem Feld, so wäre es ohne Zweifel strafbar, dem Spieler nicht die gebotene Hilfeleistung zukommen zu lassen, nur weil derjenige, der sie als Einziger leisten könnte, des Innenraumes verwiesen wurde und wir auf der Einhaltung des Verweises bestehen. Es ist aber anzumerken, dass der Spieler tatsächlich einer Behandlung bedarf und diese kein Anderer leisten könnte, weil ihm die notwendige Sachkunde fehlt. Allerdings dürfte uns allen klar sein, dass eine solche Ausnahmesituation keinen Bruch des Sportrechtes darstellt, weil diesem in dem Moment höherrangiges Recht vorgeht.


    Im übrigen stellt uns ein Innenraumverweis des einzigen Betreuers in der Jugend auch vor weitere Probleme: Wer dürfte dann beispielsweise noch Auswechslungen anmelden? Der Kapitän? Bis zu einem gewissen Alter eine absolut drollige Vorstellung. Und so weiter ...


    Ein Betreuer muss seiner Aufgabe jederzeit und uneingeschränkt nachkommen können. Dies ist mit einem Innenraumverweis definitiv nicht möglich - ob nun mit oder ohne Ausnahmegenehmigung bei Verletzungen. Wenn also, wie hier zweifelsfrei gegeben, die Jugendordnung vorschreibt, dass ein Betreuer vorhanden sein muss, sind die Folgen klar.


    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass ein Innenraumverweis auch bedeutet, dass der Betreuer die Kabinen nicht mehr betreten dürfte - spätestens dann wird klar, was Sache ist. Natürlich ist das rein theoretisch - aber die Theorie macht hier eben klar, dass ein Betreuer mit einem Innenraumverweis seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann - oder kriegt er dafür dann auch gleich eine Ausnahmegenehmigung?

  • Manfred


    Du hast vergessen, dass lt. Jugendspielordnung bei jeder Mannschaft, bei der Mädchen mitwirken, eine erwachsene Betreuerin vorgeschrieben ist.Dies gilt auch bei gemischten Mannschaften, die meines Wissens bis zur C-Jugend möglich sind.


    Eugen Striegel wird wohl wissen was er schreibt, landesverbandsspezifische Auslegungen sind bisher nicht bekannt.


    Bei Bedarf kann ein Trainer/Betreuer durchaus das Spielfeld betreten, muss es aber anschliessend wieder verlassen, wenn es sein muss,auch mit dem verletzten Spieler.Insofern gebe ich meinen beiden "Vorrednern" recht. Es hilft uns nichts, hier Paragraphen zu zitieren, ohne die dazu nötigen Ausführungsbestimmungen zu kennen.Und abweichende Bestimmungen gibt es hier nicht. Wer als Trainer/Betreuer den Anstand verletzt, seine(falls vorhanden)gute Erziehung vergisst, hat am Spielfeldrand(Halleninnenraum) einfach nichts verloren.

  • Jugendspielordnung bei jeder Mannschaft, bei der Mädchen mitwirken, eine erwachsene Betreuerin vorgeschrieben ist.Dies gilt auch bei gemischten Mannschaften, die meines Wissens bis zur C-Jugend möglich sind.


    Und die Regelung aus der Jugendordnung (eine Jugendspielordnung gibt es nach meiner Kenntnis nicht) müsstest Du mir zeigen.


    Außerdem wäre es nett, wenn Du auf meine Argumente eingehen könntest. Die "Weisung" von Eugen Strigel wäre außerdem mal in voller Länge interessant.

  • Manfred, er hat Recht. Hier wurde durch einen Vorstandsbeschluss explizit geregelt, dass immer eine Frau dabei sein muss.
    Stand vor 1 - 2 Jahren mal im Hessen-Fußball.


    Jugendordnung §14.8, darauf setzt diese Regelung auf.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Der § 14 Absatz 8 spricht aber nur von der Notwendigkeit bei reinen Mädchenmannschaften, die Rechtsgrundlage erscheint mir daher durchaus zweifelhaft - und einen Vorstandbeschluss, den niemand kennt ... Im übrigen habe ich noch nie bei gemischten Mannschaften eine Frau als Betreuerin gesehen - und ich habe nun reichlich Kontakt zum Jugendfußball, selbst anwesende Klassenleiter reklamieren das nicht.

  • Manfred, wenn der DFB-Lehrwart eine eindeutige Stellungnahme abgibt und dabei betont, dass die Regelung seines Wissens unabhängig von den Landesverbänden gilt, so finde ich es müßig, wenn Du immer wieder Paragraphen oder Gesetzestexte zitierst und dabei versuchst, die Richtigkeit irgendwie zu widerlegen. Leider zieht sich das meinem Empfinden nach durch immer mehr Threads, wo Du so versuchst, Deine Meinung zu zementieren und dabei die Aussagen der anderen Benutzer, darunter hier ja auch viele Lehrwarte, wieder und wieder anzweifelst.

  • Also in Hannover-Stadt wird auch gelehrt, dass der Trainer nicht verwiesen werden kann, wenn es sich um den einzigen Erwachsenen handelt. Dann ist nur Meldung möglich. Diese muss dann natürlich entsprechend ausfallen.

  • @ zettelbox


    Ja, wenn es denn so einfach wäre.


    Es ist auffällig, dass wir hier offenkundig Kreise haben, in denen gelehrt wird, dass bei Jugendmannschaften ein Betreuer vorhanden sein muss, während die Lehrmeinung in anderen Kreisen anders ist. Und leider ist Eugen Strigels Wortlaut mit "nach meiner Kenntnis" keine so klare Aussage, denn sonst wäre die Relativierung überflüssig. Wie schön wäre es, wenn es deutschlandweit eine einheitliche Lehrmeinung gäbe - und noch besser, wenn nicht jeder Verband sein eigenes Süppchen kochen würde.


    Die Paragraphen hatte ich übrigens erst auf Nachfrage herausgesucht. Wobei manchmal ein Blick ins Regelwerk die Wahrheitsfindung doch erleichtert ...

  • Der § 14 Absatz 8 spricht aber nur von der Notwendigkeit bei reinen Mädchenmannschaften, die Rechtsgrundlage erscheint mir daher durchaus zweifelhaft - und einen Vorstandbeschluss, den niemand kennt ... Im übrigen habe ich noch nie bei gemischten Mannschaften eine Frau als Betreuerin gesehen - und ich habe nun reichlich Kontakt zum Jugendfußball, selbst anwesende Klassenleiter reklamieren das nicht.


    Einen Verbandsbeschluss der im Hessen-Fußball veröffentlicht wurde. Dies ist das offizielle Mitteilungsorgan des Hessischen Fußball-Verbandes. Somit ist dies schon verbindlich.
    Und zum zweiten Punkt ... wo kein Kläger, da kein Richter ... - wobei hier die Voraussetzungen bereits durch eine anwesende Mutter erfüllt sein dürften.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Also irgendwie verstehe ich die Aufregung hier nicht! In Bayern wird gelehrt, dass bei Jugendmannschaften ein Betreuer anwesend sein muss, so ist es vermutlich auch in den anderen Landesverbänden. Ergo, wenn ich den vom Platz verweise, weil er mich ständig beleidigt hat, ist das Spiel vorbei!
    Da sollte ein:" Schiri pfeif doch mal" dann aber nicht im Bericht stehen!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Also im FSA wird dies nicht gelehrt, da es diese Betreuerpflicht so nicht gibt.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Wenn ein Betreuer da sein muss und der einzige einen Verweis bekommen hätte bleibt ja irgendwann nur der Spielabbruch. Aber da würde ich den Maßstab doch höher als für einen "normalen" Verweis ansetzen, da wir alle Mittel ausschöpfen müssen.

  • Ja, wir müssen alle Mittel ausschöpfen. Aber nein, ich setze dafür doch keinen Maßstab höher an. Damit wäre ja dann gemeint, dass man sich mehr bzw. länger beleidigen und/oder kritisieren lässt als üblich, und das ist ja nicht der Sinn dieser Regel. Also entweder benimmt sich der Trainer nach einer Ermahnung oder er geht. Und dann bleiben die genannten 2 Möglichkeiten: 1) Wenn er nicht mehr als Aufsichtsperson zählt, Spielabbruch; 2) er darf den Innenraum als Betreuer noch betreten (z.B. bei Verletzung eines seiner Spieler), muss ihn nach Ende der Behandlung aber schleunigst wieder verlassen. Nach Eugen Strigel sind beide Möglichkeiten zulässig (vgl. #21).


    Zum oben genannten Verweis aber nochmal eine Sache:
    Mich verwirrt (wie Manfred) das "nach meiner Kenntnis" (Zitat von Strigel) ebenfalls. Wenn er es nicht weiß, wer dann?

  • Ich kann nicht erkennen, dass Eugen Strigel es für zulässig erklärt hätte, dass ein verwiesener Trainer den Innenraum als Betreuer noch betreten darf, z.B. bei Verletzung eines seiner Spieler.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Mir hat immer noch niemand erklärt, warum ich zur Wahrung der Aufsichtspflicht an der Seitenlinie stehen muss und diese nicht auch hinter der Spielfeldumrandung ausführen kann.


    Als Sportgericht wurde dem SR einen Spielabbruch um die Ohren hauen, wenn er sich lediglich auf diese Tatsache stützen würde.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !